5904/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0151-I/4/2010

Wien, am 2. September 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2010 unter der Nr. 5931/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref­fend Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und Klimaer­wärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 6:

Ø Welche Beträge ihres Ressorts sind jeweils in den Budgets 2010 bis 2012 für die­se Anschubfinanzierung vorgesehen?

Ø In welchen Zuständigkeitsbereich (Sektion/Abteilung) fallen diese?

Ø Wird die Anschubfinanzierung durch zusätzliche Budgetmittel oder durch Umwid­mung bestehender Mittel abgedeckt?

 

Im Zusammenhang mit der Budgetierung klimarelevanter Finanzierungsbeiträge an Entwicklungsländer in den Jahren 2011 und 2012 wird auf die kommenden Budgeter­stellungsprozesse für die Bundesfinanzgesetze 2011 und 2012 hingewiesen. Be­schlüsse zu den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen können nur im Rahmen der vom Nationalrat am 19.05.2010 beschlossenen Rubrikobergrenzen des Bundesfinanzrah­mensgesetzes 2011 bis 2014 erfolgen.

 

Im Bundeskanzleramt sind im Jahr 2010 keine Mittel für eine Anschubfinanzierung vorgesehen. Die diesbezügliche Ressortzuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Für Fragen im Zusam­menhang mit der ODA-Anrechenbarkeit und der österreichischen Entwicklungszu­sammenarbeit ist das Bundesministerium für europäische und internationale Ange­legenheiten federführend zuständig.

 

Zu den Fragen 3 bis 5 sowie 7 bis 13:

Ø Österreich hat sich gemeinsam mit anderen EU-Staaten verpflichtet, bis 2015 0,7% des Bruttoinlandprodukts (BIP) für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) zur Verfügung zu stellen - ein Ziel, das zu einem Zeitpunkt gesetzt wurde, als die Folgen und Kosten der Klimaerwärmung noch gar nicht absehbar waren. Werden die Mittel der Anschubfinanzierung aus Österreich neu und zusätzlich zu diesen bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern sein?

Ø Werden die Mittel für die Anschubfinanzierung auf die österreichische ODA- Quote angerechnet werden?

Ø Wenn ja, welcher Anteil und nach welchen Kriterien?

Ø Wie wird in Österreich sichergestellt, dass es zu keiner Umleitung von ODA- Mit­teln aus anderen Bereichen (Bildung, Gesundheit) kommt oder dass Gelder dop­pelt - für EZA und für Klimapolitik - angerechnet werden?

Ø Wie viel der 120 Mio. EUR, die Österreich als Beitrag zur EU-Anschubfinanzierung leisten will, wird jeweils in Klimaschutz, in Klimaerwärmungsanpassung und in Ka­tastrophenvorsorge fließen?

Ø In welche Länder und Regionen wird der Anteil der Anschubfinanzierung von Ös­terreich investiert?

Ø Wie wird sichergestellt, dass Finanzströme von den ärmsten Ländern nicht zu Schwellenländern umgelenkt werden, damit die Erreichung der UN- Millenniums­ziele in den Entwicklungsländern möglich bleibt?

Ø Wie wird sichergestellt, dass die am stärksten von der Klimaerwärmung betroffene Bevölkerung von der Anschubfinanzierung aus Österreich profitiert - vor allem im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Gelder auf Frauen und Män­ner?

Ø Wie wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft sowie VertreterInnen von Län­dern bzw. Gemeinschaften, die von der Klimaerwärmung besonders betroffen sind, an Entscheidungen über die Verwendung der Mittel eingebunden und betei­ligt werden?

Ø Über welche Finanzierungs-Kanäle (bilateral oder multilateral wie Weltbank oder Vereinte Nationen) wird die österreichische Anschubfinanzierung abgewickelt wer­den?


Zur inhaltlichen Beantwortung wird auf die Beantwortungen durch die zuständigen Fachressorts verwiesen.

 

Bei der Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Länder sowie der Finanzie­rungskanäle wird eine geschlechtergerechte Verteilung der Gelder zu berücksich­tigen sein.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Ø In welcher Form wird ihr Ressort über die Mittelverwendung berichten (Sektoren, Länder, Regionen, Kanäle), um die Transparenz und Glaubwürdigkeit der zusätz­lichen Anstrengungen sicher zu stellen?

Ø Welches Ministerium ist verantwortlich für einen Bericht, der die gesamtösterrei­chische Anschubfinanzierung mit der notwendigen Transparenz darstellt?

 

Die EU wird regelmäßig über die Umsetzung der Finanzierungszusagen der EU be­richten. In diesen EU-Bericht fließen auch die österreichischen Beiträge ein. Die be­teiligten Ministerien werden die österreichischen Inputs für die EU-Berichte abstim­men.

 

Mit freundlichen Grüßen