5909/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr,
Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juli 2010 unter der Zl. 5932/J-NR/2010
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Einhaltung
der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und
Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt“
gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den
Fragen 1 und 6:
Für das Jahr 2010 sind im
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) keine Beträge
für diese Anschubfinanzierung vorgesehen.
Hinsichtlich der Budgetierung allfälliger klimarelevanter
Finanzierungsbeiträge an
Entwicklungsländer in den Jahren 2011 und 2012 wird auf die kommenden
Budgeterstellungsprozesse für die
Bundesfinanzgesetze 2011 und 2012 hingewiesen.
Zu Frage 2:
Auf die innerösterreichische
Federführung durch das Lebensministerium wird verwiesen.
Innerhalb des BMeiA fällt die Zuständigkeit für die Österreichische
Entwicklungszusammenarbeit
(ÖEZA) in die Sektion VII (österreichische
Entwicklungszusammenarbeit) und für
Klima-Angelegenheiten in die Abteilung III.6
(Umwelt, Verkehr, Telekommunikation).
Zu den Fragen 3 bis 5, 7 bis 10 und 13:
Zusätzliche öffentliche
Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer werden
nach
den jetzigen Regeln des Development Assistance Committee (DAC) der Organisation
für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) als Entwicklungszusammenarbeit
ausgewiesen werden. Die Art und Weise, wie die Mittel der Anschubfinanzierung
verwendet
werden sollen, wird noch festzulegen sein. Der Peer-Prozess der
Europäischen Union soll
jedenfalls sicherstellen, dass Mitgliedstaaten keine Umleitungen von
bestehenden EZAMitteln vornehmen. Es soll insbesondere zu keiner
Gefährdung der laufenden
Entwicklungszusammenarbeit und der
Erreichung der Millenniumsziele kommen.
Umweltschutz und Entwicklung müssen einander ergänzen und
fördern.
Zu den Fragen 11 und 12:
In
ihren Programmen und Projekten achtet die ÖEZA stets auf die Gleichstellung von
Frauen
und
Männern sowie die Stärkung lokaler zivilgesellschaftlicher
Organisationen. Dadurch wird
sichergestellt, dass den am stärksten betroffenen Menschen am meisten
geholfen wird und die
Zivilgesellschaft
bei der Mittelverwendung eingebunden ist.
Zu den Fragen 14 und 15:
Die EU
wird regelmäßig über die Umsetzung der Finanzierungszusagen
berichten. In diesen
Bericht
fließen auch die österreichischen Beiträge ein. Die beteiligten
Ministerien werden die
österreichischen
Inputs koordinieren.