5909/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Juli 2010 unter der Zl. 5932/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
„Einhaltung der Zusage einer Anschubfinanzierung für Klimaschutz und
Klimaerwärmungsanpassung in den ärmsten Ländern der Welt“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 6:

Für das Jahr 2010 sind im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) keine Beträge für diese Anschubfinanzierung vorgesehen.
Hinsichtlich der Budgetierung allfälliger klimarelevanter Finanzierungsbeiträge an
Entwicklungsländer in den Jahren 2011 und 2012 wird auf die kommenden
Budgeterstellungsprozesse für die Bundesfinanzgesetze 2011 und 2012 hingewiesen.

Zu Frage 2:

Auf die innerösterreichische Federführung durch das Lebensministerium wird verwiesen.
Innerhalb des BMeiA fällt die Zuständigkeit
für die Österreichische
Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) in die Sektion VII (österreichische
Entwicklungszusammenarbeit) und für Klima-Angelegenheiten in die Abteilung
III.6
(Umwelt, Verkehr, Telekommunikation).


Zu den Fragen 3 bis 5, 7 bis 10 und 13:

Zusätzliche öffentliche Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer werden nach
den jetzigen Regeln des Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Entwicklungszusammenarbeit
ausgewiesen werden. Die Art und Weise, wie die Mittel der Anschubfinanzierung verwendet
werden sollen, wird noch festzulegen sein. Der Peer-Prozess der Europäischen Union soll
jedenfalls sicherstellen, dass Mitgliedstaaten keine Umleitungen von bestehenden EZA­Mitteln vornehmen. Es soll insbesondere zu keiner Gefährdung der laufenden
Entwicklungszusammenarbeit und der Erreichung der Millenniumsziele kommen.
Umweltschutz und Entwicklung müssen einander ergänzen und fördern.

Zu den Fragen 11 und 12:

In ihren Programmen und Projekten achtet die ÖEZA stets auf die Gleichstellung von Frauen
und Männern sowie die Stärkung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird
sichergestellt, dass den am stärksten betroffenen Menschen am meisten geholfen wird und die
Zivilgesellschaft bei der Mittelverwendung eingebunden ist.

Zu den Fragen 14 und 15:

Die EU wird regelmäßig über die Umsetzung der Finanzierungszusagen berichten. In diesen
Bericht fließen auch die österreichischen Beiträge ein. Die beteiligten Ministerien werden die
österreichischen Inputs koordinieren.