5910/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0258-II/A/9/2010
Wien, am 2. September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6128/J der Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den nachfolgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass Sekretariats- sowie sonstige Bürohilfskräfte und Chauffeure von der Beantwortung ausgenommen sind.
Fragen 1 bis 5:
Im Jahr 2009 waren in meinem Kabinett 7 bzw. 8 Mitarbeiter/innen auf der Basis BDG, VBG, Arbeitsleihvereinbarung (je 1 Mitarbeiter/in) und SV gem. § 36 VBG (5 Mitarbeiter/innen) beschäftigt. Für eine Person, die keinen all-inclusive-Bezug bezog, gelangte eine Überstundenpauschale zur Auszahlung; die übrigen Personen bezogen all-inclusive-Bezüge und es wurden daher keine Überstunden finanziell abgegolten.
Zum Stichtag 1. Dezember 2008 waren im Kabinett meiner Amtsvorgängerin 7 Mitarbeiter/innen auf der Basis BDG, VBG (je 1 Mitarbeiter/in.), Arbeitsleihvereinbarung (3 Mitarbeiter/innen) und SV gem. § 36 VBG (2 Mitarbeiter/innen.) beschäftigt. Diese Personen bezogen grundsätzlich all-inclusive-Bezüge, es wurden demnach keine Überstunden finanziell abgegolten.