5913/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                       Alois Stöger diplô

                                                                                                                                       Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0263-II/A/9/2010

Wien, am  1. September 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6160/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, DI Deimek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Grundsätzlich wird angemerkt, dass Kontrollen entsprechend dem Vermarktungsnormengesetz, unter welchem auch die Vermarktungsnormen für Eier geregelt sind (Haltungsart, Herkunft, Größe, Betriebscode, Frische) und damit die hier als Verdacht vorliegende falsche Angabe von Haltungsart und Herkunft nicht in meiner Zuständigkeit liegen.


Fragen 1-2:

Diese Fragen sind auf Grund der inhaltlichen und fachlichen Zuständigkeit an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu stellen.

 

Fragen 3 und 5:

Dazu wäre die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA) direkt oder der für die AMA zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu befragen. Für die AMA besteht keine Zuständigkeit von meiner Seite.

 

Frage 4:

Lebensmittelkontrollen entsprechend den lebensmittelrechtlichen Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) wurden zuletzt im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Eipackstelle (Einhaltung der Hygienevorschriften) durchgeführt. Dem Betrieb wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 12.04.2010 die Zulassung als Eipackstelle für Hühnereier erteilt.

 

Frage 6:

Bei Anzeigen wegen Betrugs besteht keine Zuständigkeit meines Ressorts. Informationen liegen daher nicht vor.

 

Fragen 7 bis 10:

Lebensmittelkontrollen im Rahmen des LMSVG werden entsprechend den Vorgaben des jährlich von mir vorgegebenen Revisions- und Probenplans entsprechend der Risikoeinstufung der Betriebe vom Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung durchgeführt. Die unter Federführung meines Ressorts stattfindende jährliche Erstellung und damit auch eine Evaluierung des Revisions- und Probenplans sowie dessen Durchführung sollen zum Erreichen des Zieles der nationalen Kontrollstrategie des mehrjährig integrierten Kontrollplans (MIK) beitragen. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Vermarktungsnormengesetzes ist nicht Teil des Proben- und Revisionsplans bzw. des MIK. Die Frage nach verstärkte Kontrollen bzw. deren Notwendigkeit, um Betrügereien wie die in der Anfrage angeführte Falschdeklaration von Eiern zu verhindern und / oder früher aufzudecken, kann ich mangels Zuständigkeit und weil mir daher auch keine entsprechenden Daten über Kontrolldichten und –ergebnisse vorliegen, nicht beantworten.