5916/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am                     6. Juli 2010 unter der Zahl 5927/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherung der unabhängigen Rechtsberatung im Asylverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Aufschlüsselung nach Jahren

Gesamtstunden
Rechtsberatung inklusive Zulassungsverfahren

2010

 

Europäischer Flüchtlingsfonds 2009 (EFF + BM.I Mittel)

14.313

Rechtsberater im Bundesasylamt (Stand 14.07.2010) (Mittel des BM.I/BAA)

3.222

Rechtsberatung im Zulassungsverfahren 2010 (Stand 14.07.2010)

11.528

Nationale Förderung 2010 (reine BM.I Mittel)

0

 

29.063

2009

 

Europäischer Flüchtlingsfonds 2008 (EFF + BM.I Mittel)

10.527

Rechtsberater im Bundesasylamt (Stand 01.12.2009) (Mittel des BM.I/BAA)

3.222

Rechtsberatung im Zulassungsverfahren 2009

34.459

Nationale Förderung 2009 (reine BM.I Mittel)

0

 

48.208

2008

 

Europäischer Flüchtlingsfonds 2007 (EFF + BM.I Mittel)

9.084

Rechtsberater im Bundesasylamt (Stand 01.12.2008) (Mittel des BM.I/BAA)

3.170

Rechtsberatung im Zulassungsverfahren 2008

20.559

Nationale Förderung 2008 (reine BM.I Mittel)

0

 

32.813

2007

 

Europäischer Flüchtlingsfonds 2006 (EFF + BM.I Mittel)

3.863

Rechtsberater im Bundesasylamt (Stand 12.12.2007) (Mittel des BM.I/BAA)

3.170

Rechtsberatung im Zulassungsverfahren 2007

24.414

Nationale Förderung 2007 (reine BM.I Mittel)

0

 

31.447

GESAMTSUMME in Stunden

141.531

           

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds 2009 wird ein Projekt des Vereins Menschenrechte Österreich gefördert, welches Rechtsberatung gemäß § 66 AsylG 2005 in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Wien, Tirol und Burgenland anbietet.

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds 2008 wird ein Projekt der Caritas Zentrale Österreich gefördert, welches Rechtsberatung gemäß § 66 AsylG 2005 im Bundesland Oberösterreich anbietet.

Die Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds stellen lediglich einen Teil der gesamten Mittel für die Rechtsberatung im Asylverfahren dar. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung der Rechtsberatung gemäß § 66 AsylG 2005 auch mittels Direktfinanzierungen durch das Bundesasylamt bzw. durch die Bestellung von Rechtsberatern im Zulassungsverfahren gemäß §§ 64 und 65 AsylG 2005.

 

Zu den Fragen 4, 18, 21 und 23:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Die Anzahl von 1.500 Beratungen ist als zu erbringende Mindestleistung herangezogen worden.

 

Zu Frage 6:

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds 2009 hat der Verein Menschenrechte Österreich für das Projekt „Die AsylberaterInnen“ insgesamt € 380.096,48 je zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Bundesministeriums für Inneres erhalten.

 

Zu Frage 7:

Die Projektauswahl basiert auf einem objektiven Punktesystem, bei dem die Relevanz, die Kapazitäten, die Methodologie, die Nachhaltigkeit sowie Budget und Wirtschaftlichkeit eines Projektvorschlags bewertet werden.


Zu Frage 8:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5307/J verwiesen. Der Verein Menschenrechte Österreich beschäftigt Rechtsberater in ausreichender Anzahl für die Abwicklung des Projektes.

 

Zu Frage 9:

Die Beratungsgespräche werden in den Geschäftsstellen des Projektträgers im Parteienverkehr, den Justizanstalten, in privaten Unterkünften sowie den Außenstellen des Bundesasylamtes als Rechtsberater gemäß § 66 AsylG angeboten.

 

Zu Frage 10:

Als Rechtsberater gemäß § 66 AsylG werden im Projekt „Die AsylberaterInnen“  rechtskundige Personen mit Spezialwissen im Bereich Asyl- und Fremdenwesen eingesetzt. Sie erbringen den Nachweis für den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums oder eine hauptamtliche und durchgehende rechtsberatende Tätigkeit im Asylwesen seit mindestens drei Jahren.

 

Zu Frage 11:

Durch die Schaffung geeigneter statistischer Parameter wie etwa Stundenstatistiken und Übersichtsplänen, einem sachlichen Meinungsaustausch auf Expertenebene sowie dem Angebot einer regelmäßigen Supervision für die Rechtsberater wird eine entsprechende Qualitätssicherung vorgesehen.

 

Zu Frage 12:

Das Verfassen von Rechtsmitteln im Rahmen des Projekts ist dann vorgesehen, wenn dies objektiv gerechtfertigt und notwendig ist.

 

Zu Frage 13:

Die im Projekt eingesetzten Rechtsberater werden vom Projektträger regelmäßig geschult und haben fortlaufend die einschlägige Rechtssprechung sowie Länderberichte zu den Herkunftsländern ihrer Klienten zu studieren.

 

Zu Frage 14:

Die Berater verfügen über Fremdsprachenkenntnisse, die in der Beratung von Asylwerbern aus den wichtigsten Herkunftsländern, wie etwa der Russischen Föderation, Afghanistan, Serbien oder dem Kosovo, erforderlich sind. Die Beiziehung von Dolmetschern ist im Rahmen des Projekts vorgesehen, sofern Bedarf besteht.


Zu Frage 15:

Die an den Verein Menschenrechte Österreich vergebenen Projekte werden in den jeweils zuständigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres sowohl inhaltlich als auch budgetär getrennt geführt.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Im Interesse der Qualitätssicherung wurde einer frühzeitigen Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen im Bundesasylamt der Vorzug gegenüber einer bloßen Aufzeichnung und Veröffentlichung von Empfehlungen gegeben.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 22:

Die Anreise erfolgt entweder selbstständig (auf eigenen Wunsch) oder mittels Verein Menschenrechte Österreich. Den Personen wird vom Verein Menschenrechte Österreich angeboten, dass sie durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Vereins an die Grenze beziehungsweise zum Flughafen gebracht werden. Dieses Angebot wird auch in vielen Fällen von den Rückkehrwilligen angenommen. Die Kosten werden entweder von den Rückkehrwilligen selbst getragen, von der zuständigen Fremdenpolizeibehörde übernommen oder im Rahmen der über den Europäischen Rückkehrfonds kofinanzierten Projekte abgerechnet.