5917/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 06. Juli 2010 unter der Zahl 5928/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderungen für ‚loyale’ NGOs“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Die Auswahlkriterien zur Vergabe der Fördermittel des Europäischen Flüchtlingsfonds, die im Bundesministerium für Inneres erarbeitet wurden, müssen den Kriterien der Europäischen Kommission entsprechen und waren dieser auch vorzulegen. Österreichs Verwaltungs- und Kontrollsystem der Europäischen Fonds, inklusive der Auswahlkriterien, wurde seitens der Europäischen Kommission bestmöglich bewertet.

 

Die Auswahlkriterien zur Vergabe rein nationaler Fördermittel wurden ab den Nationalen Förderungen 2010 ebenfalls an dieses System angepasst. Die Förderung der Nationalen Mittel 2009 wurde anhand einer Einzelbewertung vorgenommen.


Die Auswahlkriterien sind wie folgt:

 

Zu Frage 3:

Die Detailbewertung der Projekte erfolgt durch den Österreichischen Integrationsfonds, dessen Mitarbeiter ebenso wie die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres über eine jahrelange Erfahrung in der Projektbewertung und -auswahl verfügen. Hinsichtlich der Methodik werden Projekte einer Maßnahme untereinander verglichen und der regionale Bedarf erhoben. Darüber hinaus finden regelmäßig Projektbesuche bei den ausgewählten Projektträgern statt.

 

Zu Frage 5:

Auf Nachfrage erhalten Projektträger schon jetzt eine ausführliche Information über die Gründe für die allfällige Nichtauswahl eines Projekts. Die Liste der ausgewählten Projekte sowie der Bewertungsraster inklusive den jeweiligen Erläuterungen werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht und sind daher für jeden Projektträger einsehbar.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 11:

Im Rahmen der beiden Aufrufe zum Europäischen Flüchtlingsfonds 2008 und 2009 wurden insgesamt 176 Projekte beim Bundesministerium für Inneres eingereicht. Der Bewertungsraster ist in 5 Kategorien aufgegliedert, welche wiederum in weitere 17 Unterkategorien unterteilt sind. Die Projekte enthalten eine Vielzahl an personenbezogenen Daten, deren Bekanntgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist, weshalb von einer darüber hinausgehenden Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden muss. In Hinkunft werden aber einzelne Projektträger auf Ersuchen Einsicht nehmen und die konkrete, mit ihrem Projekt erreichte Punkteanzahl erfahren können.

 

Zu Frage 8:

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds 2008 und 2009 wurden von den Projektträgern der ausgewählten Projekte insgesamt € 937.263,56 an Eigenmitteln bereitgestellt.


Zu Frage 9:

Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds 2008 und 2009 erhielten die ausgewählten Projekte vertragsmäßig € 14.841.033,23 an Förderungen des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

Das Vergabeprozedere zeichnet sich bereits durch höchstmögliche Transparenz aus und entspricht allen Vorgaben der Europäischen Kommission.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Äußerung bzw. die Nichtäußerung öffentlicher Kritik ist grundsätzlich kein Vergabekriterium. Sachliche und konstruktive Kritik wird ernst genommen. Der Vertrag mit dem Projektträger beinhaltet nachfolgenden Absatz, der jedoch bislang noch nie zu einer Vertragskündigung geführt hat:

 

§ 4 Allgemeine Förderungsbedingungen

1.         Der Förderungsnehmer verpflichtet sich:

1.11     „den Förderungsgeber nicht öffentlich in Misskredit zu bringen, andernfalls dieser berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten“.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Die Einschätzung, dass das Bundesland Oberösterreich bei der Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Maßnahme „Psychologische und Psychotherapeutische Betreuung“ des Europäischen Flüchtlingsfonds 2009 nicht bedacht wurde, wird nicht geteilt. Es wurden Projekte in Höhe von € 109.702,49 aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Bundesministeriums für Inneres in Oberösterreich gefördert. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem EFF 2008 mit einer Fördersumme von gesamt € 84.000,-. 2009 hat insbesondere der Verein „Mensch.Leben“ über den Europäischen Flüchtlingsfonds 2009 ein Betreuungsprojekt in der Betreuungsstelle Thalham etabliert.

 

Zu Frage 17:

Europäischer Flüchtlingsfonds 2009

“Dublin Projekt – Beratung von AsylwerberInnen zur Unterstützung der Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung in den Betreuungsstellen OST und SÜD“

Dieses Projekt wurde mit € 59.000,- aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und mit

€ 59.000,- aus Mitteln  des Bundesministeriums für Inneres gefördert.


Europäischer Flüchtlingsfonds 2009

“Mensch von Nebenan – Bürger Ombudsstelle zur Information der ortsansässigen Bevölkerung von Traiskirchen, Bad Kreuzen und Reichenau”

Dieses Projekt wurde mit € 90.000,- aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und mit

€ 90.000,- aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres gefördert.

Europäischer Flüchtlingsfonds 2008

“Beratung von AsylwerberInnen zur Unterstützung der Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung in den Betreuungsstellen Traiskirchen und Reichenau”

Dieses Projekt wurde mit € 27.628,50 aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und mit € 47.628,50 aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres gefördert.

 

Europäischer Flüchtlingsfonds 2008

 „Mensch von Nebenan – Projekt zur Information der ortsansässigen Bevölkerung von Traiskirchen, Bad Kreuzen und Reichenau“

Dieses Projekt wurde mit € 43.035,57 aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds und mit € 88.553,22 aus Mitteln des Bundesministeriums für Inneres gefördert.

 

Zu Frage 18:

Nein.

 

Zu Frage 19:

Die Kumulation in diesen Bundesländern lässt sich vor allem auf Grund des regionalen Bedarfs - Erstaufnahmestellen in Traiskirchen und Thalham - und der Qualität der in diesen Bundesländern eingereichten Projekte erklären. Es gab Einreichungen in anderen Bundesländern, die jedoch niedriger bewertet und daher nicht ausgewählt wurden.

 

Zu Frage 20:

Es wird auf die Anlage verwiesen.

 

Zu Frage 21:

Ja.

 

Zu Frage 22:

Derartige Berichte liegen vor. Diese sind jedoch öffentlich nicht einsehbar.


Zu Frage 23:

Aufgrund der unklaren Fragestellung, auf welche Klausel Bezug genommen wird, ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

 

Zu Frage 24:

Diese Bestimmung wurde auf Empfehlung der Europäischen Kommission abgeändert.

 

Zu Frage 25:

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird eine ehestmögliche Neuausschreibung angestrebt. Die Vorbereitungsarbeiten hiezu sind bereits im Gange.

 

Zu Frage 26:

Die Firma European Homecare wird bis zur Erteilung des Zuschlags die Betreuung und Versorgung der schutzsuchenden Fremden in den Betreuungseinrichtungen des Bundes sicherstellen.

 

Zu Frage 27:

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung steht es jedem offen, sich zu bewerben.


Nationale Projekte 2010