5918/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 6. September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0165-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5930/J vom 6. Juli 2010 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 6.:

Von den in Kopenhagen zugesagten österreichischen Beiträgen zur Anschubfinanzierung (fast start financing/FSF) für die Jahre 2010 – 2012 in der Höhe von 120 Mio. € (voraussichtlich jährlich 40/40/40) hat Österreich für den EU-Umsetzungsbericht anlässlich der Bonner Vorbereitungssitzung im Juni d.J. 20,4 Mio. € gemeldet. Diese erste Teilmeldung Österreichs für das Jahr 2010 umfasst die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Abteilung III/3, fallenden multilateralen klimarelevanten Programme und Projekte der IFI’s sowie den klimarelevanten Anteil der
GEF-Wiederauffüllung für 2010.


Hinsichtlich der Budgetierung allfälliger klimarelevanter Finanzierungsbeiträge an Entwicklungsländer in den Jahren 2011 und 2012 wird auf die kommenden Budget­erstellungsprozesse für die Bundesfinanzgesetze 2011 und 2012 hingewiesen. Beschlüsse zu den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen können nur im Rahmen der vom Nationalrat am 19. Mai 2010 beschlossenen Rubrikobergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 erfolgen.

 

Zu 3. bis 5. und 7.:

Zusätzliche öffentliche Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer sollen auf die nationale Entwicklungshilfequote anrechenbar sein. Es soll insbesondere zu keiner Gefährdung der laufenden Entwicklungszusammenarbeit und der Erreichung der Millenniumsziele kommen.

 

Die bereitgestellten Mittel zur Anschubfinanzierung sind ODA-anrechenbar. Die Anrechnung erfolgt dabei entsprechend den DAC-Kriterien, die vom Development Assistance Committee der OECD erarbeitet wurden.

 

Zu 8. und 9.:

Es handelt sich bei den bisher in Österreich zusätzlich bereitgestellten öffentlichen Mitteln zum größten Teil um Beiträge für Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen des Klimawandels (Mitigation). Diese öffentlichen Beiträge werden großteils in Südosteuropa und Zentralasien investiert.

 

Zu 10. bis 13.:

Bei der Auswahl der Finanzkanäle wird darauf geachtet, die Kriterien so festzulegen, dass die Auswahl der Länder entsprechend berücksichtigt wird.

 

Im Hinblick auf eine breitestmögliche Einbindung der vom Klimawandel besonders betroffenen Bevölkerung wird im Rahmen der Verteilung der Mittel auf die in den Staaten vorhandene Struktur aufgebaut.

 

Die bisher bereitgestellten zusätzlichen öffentlichen Beiträge Österreichs zur Anschubfinanzierung 2010 werden über multilaterale Kanäle abgewickelt (EBRD, IFC, Weltbank, GEF).


Zu 14. und 15.:

Die EU wird regelmäßig über die Umsetzung der Finanzierungszusagen berichten, in diesen Bericht fließen auch die österreichischen Beiträge ein. Die beteiligten Ministerien werden die österreichischen Inputs koordinieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen