592/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0130-I/7/2009
Wien, am 9 . März 2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 14. Jänner 2009 unter der Zahl 578/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Einen Plan zur Bekämpfung der Cyberkriminalität in der EU auszuarbeiten wurde beim Rat der Justiz und Innenminister am 24. und 25. Juli 2008 begrüßt. So sollen zum einen sowohl nationale Meldeplattformen, als auch eine europäische Meldeplattform (Ansiedelung bei Europol) geschaffen werden. Zum anderen wurden in Form von Ratsschlussfolgerungen eine konzentrierte Arbeitsstrategie und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität erarbeitet, die sodann beim Justiz- und Innenministerrat Ende November 2008 angenommen wurden.
In diesen Schlussfolgerungen wird unter mittelfristigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität unter anderem der Punkt „Erleichterung von Ferndurchsuchungen, sofern diese nach nationalem Recht vorgesehen sind, so dass Ermittlungsteams mit Zustimmung des Gastlandes raschen Zugang zu den Informationen erhalten können;“ betont.
Die Vertreter Österreichs haben in den jeweiligen Arbeitsgruppen im Vorgeld bereits bekannt gegeben, dass nach innerstaatlichem Recht so genannte „remote searches“ nicht zulässig sind. Österreich hat in den Verhandlungen erreicht, dass der Halbsatz „sofern diese nach nationalem Recht vorgesehen sind“ eingefügt wurde.
Anzumerken wäre an dieser Stelle auch, dass Schlussfolgerungen rechtlich nicht bindend sind.
Zu Frage 3:
Sowohl im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009, als auch im Ratsarbeitsprogramm sind keine Vorschläge für Maßnahmen in diesem Bereich enthalten.
Zu Frage 4:
Es ist dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt, dass auf EU-Ebene in Zukunft ein entsprechender Rechtsakt ausgearbeitet werden wird (siehe auch Frage 3). Falls dennoch ein derartiger Vorschlag auf EU-Ebene entwickelt werden wird, wird Österreich diesen als EU-Mitgliedsstaat in den Gremien des Rates mitverhandeln.
Zu Frage 5:
Nach dem EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) kommt der Europäischen Kommission das so genannte „Initiativrecht“ bei der Rechtssetzung zu. Im Rahmen der Gemeinschaftspolitik bereitet sie daher die neuen Vorschläge (legislative und nichtlegislative Maßnahmen) vor, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorlegt werden.