5920/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0122-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. SEP. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2010, Nr. 5960/J,

betreffend Eierskandal in der Steiermark

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2010, Nr. 5960/J, teile ich Folgendes mit:

 

Einleitend wird festgehalten, dass zwischen der Agrarmarkt Austria (kurz: AMA) und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (kurz: AMA Marketing GesmbH) unterschieden werden muss. Die AMA ist eine juristische Person öffentlichen Rechts. Zur Förderung des Agrarmarketings wurde von der AMA die AMA Marketing GesmbH errichtet.


Die AMA-Gütesiegel Richtlinien und die AMA-Produktionsbestimmungen werden von der AMA Marketing in Zusammenarbeit mit Experten/innen der Branche entwickelt. Die AMA Marketing GesmbH ist ausschließlich auf privatrechtlicher Basis tätig.

 

Die AMA ist im behördlichen Bereich für Kontrollen im Eierbereich nicht zuständig. Die Tätigkeit der AMA in diesem Bereich beschränkt sich auf die Einhebung der Agrarmarketingbeiträge sowie die Preis- und Marktberichterstattung.

 

Zu Frage 1:

 

Daten über Importe werden von der AMA nicht erhoben, sondern sind der Außenhandelsstatistik der STATISTIK AUSTRIA zu entnehmen.

 

Importe von Eiern in der Schale (KN-Code 0407 00 30 - Menge in 1.000 kg):

 

2006

2007

2008

2009

EU

19.911,4

19.356,7

19.121,6

23.348,8

Drittländer

999,6

279,8

49,4

285,9

Quelle: Statistik Österreich / BMLFUW

 

 

 

Zu Frage 2:

 

In der nachfolgenden Aufstellung sind jene Kontrolleure aufgelistet, die berechtigt sind, Kontrollen der Vermarktungsnormen bei Eiern durchzuführen. Inkludiert sind auch jene Kontrolleure, die für die Erzeuger- bzw. Packstellenzulassung tätig sind.

Bundesland

Anzahl

Burgenland

10

Kärnten

36

Niederösterreich

35

Oberösterreich

64

Salzburg

4

Steiermark

23

Tirol

3

Vorarlberg

10

Wien

97

Summe:

282

 


Zu den Fragen 3, 4 und 9:

 

Die routinemäßigen Vor-Ort Kontrollen werden von externen Kontrollstellen durchgeführt, sonstige Überkontrollen werden ebenfalls von externen Kontrollstellen und/oder der AMA Marketing selbst durchgeführt.

 

Der Kontrollbereich AMA-Gütesiegel „Frischei“ teilt sich in 2 Stufen:

In die Kontrollen der Packstellen sowie die Kontrollen der Legehennenbetriebe.

 

Angeführt sind ausschließlich die Packstellenkontrollen:

 

Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl (ca. 15) von Lizenznehmern gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung dargestellt, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.

 

Jahr

Kontrollen insgesamt

Vor-Ort Kontrollen (inkl. Hygienekontrollen)

Überkontrollen

Beanstandungen

insgesamt

2006

36

19

17

34

2007

28

17

11

24

2008

44

24

20

31

2009

50

26

24

30

 

Bei den Legehennenbetrieben wird jährlich eine Vorortkontrolle durchgeführt. Das sind ca. 730 Kontrollen/Jahr.

 

Zu Frage 5:

 

Eine Auskunft aller Kontrollen von weiteren autorisierten Kontrollorganen liegt dem BMLFUW nicht vor.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Seit 2008 wird die Kontrolle gesplittet durchgeführt: Sog. „Betriebsabnahmen“ haben einen Hygieneschwerpunkt (Kontrollinhalt: HACCP, gute Herstellungspraxis). Bei den Mengenfluss­kontrollen liegt der Schwerpunkt bei der Rückverfolgbarkeit und der Plausibilität.


Zu Frage 8:

 

Im Rahmen der Kontrollen werden „Produktion“ und „Verkauf“ stichprobenartig für einen gewissen Zeitraum erhoben und gegenübergestellt. So wird z.B. die Anlieferung der Legehennenbetriebe erhoben und der möglichen Legeleistung der am Betrieb befindlichen Legehennen gegenübergestellt. Ebenso wird die Gesamtanlieferung im Rahmen AMA-Gütesiegel der Auslieferung gegenübergestellt.

 

Der gegenständliche Eierskandal wurde offensichtlich in betrügerischer Absicht des mutmaßlich Beschuldigten verursacht und von diesem verschleiert, so dass dies bei den Kontrollen nicht aufgedeckt werden konnte. Die Kontrollen erfolgen in der Regel anhand von Stichproben sowie auf Grundlage einer Risikoanalyse des Betriebes.

 

Zu Frage 10:

 

Die Kontrollen bis 2008 waren Gesamtkontrollen, bei denen sowohl Hygiene als auch Mengenfluss überprüft wurde. Da dies aufgrund der Komplexität immer schwieriger zu vereinbaren war, wurde 2008 eine Trennung in Mengenfluss und Hygiene durchgeführt. Die Kontrollen werden von externen Kontrollstellen durchgeführt, u.a. ist auch die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung („Tierschutzkontrollstelle“) in diesem Bereich tätig.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Kontrollen am Betrieb

 

Vor-Ort Kontrollen

 

2006

1

Gesamtkontrolle

2007

1

Gesamtkontrolle

2008

3

1 Kontrolle durch die KaN  , 1 Hygienekontrolle ,

1 Überkontrolle

2009

5

3 Kontrollen durch die KaN , 1 Hygienekontrolle

1 Überkontrolle

 

Zu den Fragen 14 bis 17:

 

Der aktuelle Fall ist Gegenstand der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark. Die Fragen nach der geschätzten Höhe des Schadensausmaßes, ob weitere Betriebe involviert sind bzw. wohin die falsch etikettierten Eier geliefert worden sind, sind Gegenstand dieser Untersuchungen und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

 

Der Bundesminister: