5920/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0122-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber,
Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2010, Nr. 5960/J,
betreffend Eierskandal in der Steiermark
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. Juli 2010, Nr. 5960/J, teile ich Folgendes mit:
Einleitend wird festgehalten, dass zwischen der Agrarmarkt Austria (kurz: AMA) und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (kurz: AMA Marketing GesmbH) unterschieden werden muss. Die AMA ist eine juristische Person öffentlichen Rechts. Zur Förderung des Agrarmarketings wurde von der AMA die AMA Marketing GesmbH errichtet.
Die AMA-Gütesiegel Richtlinien und die AMA-Produktionsbestimmungen werden von der AMA Marketing in Zusammenarbeit mit Experten/innen der Branche entwickelt. Die AMA Marketing GesmbH ist ausschließlich auf privatrechtlicher Basis tätig.
Die AMA ist im behördlichen Bereich für Kontrollen im Eierbereich nicht zuständig. Die Tätigkeit der AMA in diesem Bereich beschränkt sich auf die Einhebung der Agrarmarketingbeiträge sowie die Preis- und Marktberichterstattung.
Zu Frage 1:
Daten über Importe werden von der AMA nicht erhoben, sondern sind der Außenhandelsstatistik der STATISTIK AUSTRIA zu entnehmen.
Importe von Eiern in der Schale (KN-Code 0407 00 30 - Menge in 1.000 kg):
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|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
|
EU |
19.911,4 |
19.356,7 |
19.121,6 |
23.348,8 |
|
Drittländer |
999,6 |
279,8 |
49,4 |
285,9 |
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Quelle: Statistik Österreich / BMLFUW |
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||
Zu Frage 2:
In der nachfolgenden Aufstellung sind jene Kontrolleure aufgelistet, die berechtigt sind, Kontrollen der Vermarktungsnormen bei Eiern durchzuführen. Inkludiert sind auch jene Kontrolleure, die für die Erzeuger- bzw. Packstellenzulassung tätig sind.
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Bundesland |
Anzahl |
|
Burgenland |
10 |
|
Kärnten |
36 |
|
Niederösterreich |
35 |
|
Oberösterreich |
64 |
|
Salzburg |
4 |
|
Steiermark |
23 |
|
Tirol |
3 |
|
Vorarlberg |
10 |
|
Wien |
97 |
|
Summe: |
282 |
Zu den Fragen 3, 4 und 9:
Die routinemäßigen Vor-Ort Kontrollen werden von externen Kontrollstellen durchgeführt, sonstige Überkontrollen werden ebenfalls von externen Kontrollstellen und/oder der AMA Marketing selbst durchgeführt.
Der Kontrollbereich AMA-Gütesiegel „Frischei“ teilt sich in 2 Stufen:
In die Kontrollen der Packstellen sowie die Kontrollen der Legehennenbetriebe.
Angeführt sind ausschließlich die Packstellenkontrollen:
Da es im Eierbereich eine überschaubare Anzahl (ca. 15) von Lizenznehmern gibt, wird keine bundesländerspezifische Auswertung dargestellt, da diese Rückschlüsse auf den kontrollierten Betrieb zulassen würde.
|
Jahr |
Kontrollen insgesamt |
Vor-Ort Kontrollen (inkl. Hygienekontrollen) |
Überkontrollen |
Beanstandungen insgesamt |
|
2006 |
36 |
19 |
17 |
34 |
|
2007 |
28 |
17 |
11 |
24 |
|
2008 |
44 |
24 |
20 |
31 |
|
2009 |
50 |
26 |
24 |
30 |
Bei den Legehennenbetrieben wird jährlich eine Vorortkontrolle durchgeführt. Das sind ca. 730 Kontrollen/Jahr.
Zu Frage 5:
Eine Auskunft aller Kontrollen von weiteren autorisierten Kontrollorganen liegt dem BMLFUW nicht vor.
Zu den Fragen 6 und 7:
Seit 2008 wird die Kontrolle gesplittet durchgeführt: Sog. „Betriebsabnahmen“ haben einen Hygieneschwerpunkt (Kontrollinhalt: HACCP, gute Herstellungspraxis). Bei den Mengenflusskontrollen liegt der Schwerpunkt bei der Rückverfolgbarkeit und der Plausibilität.
Zu Frage 8:
Im Rahmen der Kontrollen werden „Produktion“ und „Verkauf“ stichprobenartig für einen gewissen Zeitraum erhoben und gegenübergestellt. So wird z.B. die Anlieferung der Legehennenbetriebe erhoben und der möglichen Legeleistung der am Betrieb befindlichen Legehennen gegenübergestellt. Ebenso wird die Gesamtanlieferung im Rahmen AMA-Gütesiegel der Auslieferung gegenübergestellt.
Der gegenständliche Eierskandal wurde offensichtlich in betrügerischer Absicht des mutmaßlich Beschuldigten verursacht und von diesem verschleiert, so dass dies bei den Kontrollen nicht aufgedeckt werden konnte. Die Kontrollen erfolgen in der Regel anhand von Stichproben sowie auf Grundlage einer Risikoanalyse des Betriebes.
Zu Frage 10:
Die Kontrollen bis 2008 waren Gesamtkontrollen, bei denen sowohl Hygiene als auch Mengenfluss überprüft wurde. Da dies aufgrund der Komplexität immer schwieriger zu vereinbaren war, wurde 2008 eine Trennung in Mengenfluss und Hygiene durchgeführt. Die Kontrollen werden von externen Kontrollstellen durchgeführt, u.a. ist auch die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung („Tierschutzkontrollstelle“) in diesem Bereich tätig.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Kontrollen am Betrieb
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Vor-Ort Kontrollen |
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2006 |
1 |
Gesamtkontrolle |
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2007 |
1 |
Gesamtkontrolle |
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2008 |
3 |
1 Kontrolle durch die KaN , 1 Hygienekontrolle , 1 Überkontrolle |
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2009 |
5 |
3 Kontrollen durch die KaN , 1 Hygienekontrolle 1 Überkontrolle |
Zu den Fragen 14 bis 17:
Der aktuelle Fall ist Gegenstand der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark. Die Fragen nach der geschätzten Höhe des Schadensausmaßes, ob weitere Betriebe involviert sind bzw. wohin die falsch etikettierten Eier geliefert worden sind, sind Gegenstand dieser Untersuchungen und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Der Bundesminister: