5926/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 

 

 


S91143/113-PMVD/2010                                                                                   6. September 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2010 unter der Nr. 5980/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatz der Heeresspitäler bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 9 bis 13:

Ob und inwieweit allfällige Kooperationen umgesetzt werden können, wird derzeit durch die zuständigen Stellen meines Ressorts geprüft.

Zu 7:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen üben derzeit vier Militärärzte eine Lehr- bzw. Vortragstätigkeit an der Medizinischen Universität Wien aus.


Zu 8:

Entfällt.

Zu 14:

Mittels Evaluierung wurde die Vereinbarkeit von Nebenbeschäftigungen mit den dienstli­chen Anforderungen überprüft. Weiters wird derzeit beurteilt, ob von der Verordnungs­ermächtigung des § 56 Abs. 7 BDG auch im Bereich des Sanitätswesens des Österreichi­schen Bundesheeres Gebrauch gemacht werden soll.

Zu 15:

Die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege stellt einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil der Aus- und Weiterbildung der Sanitätsunter­offiziere des Österreichischen Bundesheeres dar. Unter Hinweis auf die geringe Auslastung und Forderung einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen regte der Rechnungshof an, die Notwendigkeit der weiteren Führung einer eigenen im Ressort etablierten Ausbildungsstätte zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird derzeit durch die zuständigen Stellen meines Ressorts eine umfassende Evaluierung vorgenommen, wobei noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege aus den bestehenden Strukturen herausgelöst wird.