5926/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/113-PMVD/2010 6. September 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2010 unter der Nr. 5980/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatz der Heeresspitäler bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 9 bis 13:
Ob und inwieweit allfällige Kooperationen umgesetzt werden können, wird derzeit durch die zuständigen Stellen meines Ressorts geprüft.
Zu 7:
Nach den mir vorliegenden Unterlagen üben derzeit vier Militärärzte eine Lehr- bzw. Vortragstätigkeit an der Medizinischen Universität Wien aus.
Zu 8:
Entfällt.
Zu 14:
Mittels Evaluierung wurde die Vereinbarkeit von Nebenbeschäftigungen mit den dienstlichen Anforderungen überprüft. Weiters wird derzeit beurteilt, ob von der Verordnungsermächtigung des § 56 Abs. 7 BDG auch im Bereich des Sanitätswesens des Österreichischen Bundesheeres Gebrauch gemacht werden soll.
Zu 15:
Die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege stellt einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil der Aus- und Weiterbildung der Sanitätsunteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres dar. Unter Hinweis auf die geringe Auslastung und Forderung einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen regte der Rechnungshof an, die Notwendigkeit der weiteren Führung einer eigenen im Ressort etablierten Ausbildungsstätte zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird derzeit durch die zuständigen Stellen meines Ressorts eine umfassende Evaluierung vorgenommen, wobei noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege aus den bestehenden Strukturen herausgelöst wird.