5938/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0014-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hakl und KollegInnen haben am 7. Juli 2010 unter der Nr. 5968/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend DVB-T2 Testbetrieb gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Warum wurde der DVB-T2 Testbetrieb nach dem Privatfernsehgesetz (PrTV-G) und nicht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) genehmigt?

Ø  Welche Auswirkung hat dieser Testbetrieb auf die Vergabe und Nutzung der Digitalen Dividende für den Mobilfunk?

Ø  Wird es zu einem flächendeckenden Ausbau von DVB-T2 in Österreich kommen? Falls ja, wie sieht der Ausbauplan hierfür aus und in welchem Frequenzspektrum soll dieser erfolgen?

 

 

Diese Fragen betreffen keine Punkte die in den Vollziehungsbereich der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallen. Ich verweise daher auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 5967/J.