5942/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0167-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die jährlichen Energiekosten (Energiebezüge und Heizung) sowie die jährlichen Betriebskosten für das Bundesministerium für Finanzen – Zentralleitung betrugen wie folgt (alle Beträge brutto):
|
Jahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
|
|
BMF in 1010 Wien, Palais Himmelpfortgasse |
BMF in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b* |
|||
|
Stromkosten p.a. (in EUR) |
128.834 |
148.033 |
375.389 |
695.667 |
695.895 |
|
Stromverbrauch (in MWH) |
1.287 |
1.252 |
3.584 |
5.573 |
5.575 |
|
Fernwärmekosten p.a. (in EUR) |
186.106 |
170.642 |
36.341 |
91.639 |
104.947 |
|
Fernwärmeverbrauch (in MWH) |
3.093 |
2.836 |
604 |
1.523 |
1.744 |
* Vollbetrieb Hintere Zollamtsstr. 2b ab 29. Mai 2007
|
Betriebskosten BMF-Zentralleitung p.a. (in EUR) |
** 709.856 |
494.419 |
900.594 |
374.090 |
447.131 |
** bereinigt um Betriebskostenbestandteile aus 2004
Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass mit der Übersiedlung der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen in die Hintere Zollamtsstraße 2b die Heizkosten gegenüber dem Palaisstandort in der Himmelpfortgasse im Vergleich zu 2005 um rund 44% zurückgegangen sind. Der gleichzeitig aufgetretene Mehrverbrauch bei Strom in der Hinteren Zollamtstraße 2b (Gebäudeenergieklasse A) ist insbesondere auf die Vollausstattung des Gebäudes mit Lüftung und Klima, die arbeitsrechtlich notwendige Beleuchtung, die Liftanlagen, die moderne EDV-Ausstattung sowie auf die als Clusterdruckerei im Bundesministerium für Finanzen neu etablierte Druckerei mit ressortübergreifender Tätigkeit zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 4720/J und Nr. 4733/J vom 26. Februar 2010 hingewiesen.
Die Betriebskosten und Energiekosten für die übrigen Objekte im nachgeordneten Bereich des Finanzressorts gehen aus nachstehender Tabelle hervor:

Aus dieser
Darstellung sind die finanziellen Aufwendungen für Betriebskosten und
für die Energiekosten, bestehend aus Energiebezügen und Heizung,
geordnet nach den jeweiligen Budgetansätzen gemäß
Teilheftgliederung für das Jahr 2009 sowie für den Zeitraum von 2005
bis 2008, ersichtlich. Es zeigt sich auch hier, dass die laufenden
Bemühungen des Bundesministeriums für Finanzen im Bereich der
Flächenbewirtschaftung trotz eines steten Preisanstieges in Folge der
Valorisierungen insgesamt Einsparungen bewirken. Die jährlichen
Schwankungen bei den genannten Beträgen sind insbesondere auf die witterungsbedingt unterschiedlichen Energieverbräuche als auch auf die zeitlich versetzten Gutschriften oder Nachzahlungen bei Betriebskostenabrechnungen durch die Vermieter zurückzuführen.
Die Gliederung der Ausgaben für Betriebskosten und Energie erfolgt im Bundesministerium für Finanzen entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Kontenplanes des Bundes. Darüber hinaus werden die Energiekosten auf Basis der geltenden mietrechtlichen Bestimmungen als Teil der Betriebskosten vorgeschrieben und abgerechnet. Eine tiefergehende Gliederung und Auswertung bezogen auf Einzelobjekte, nach Bundesländern, unter Angabe der jeweiligen Größe und des jeweiligen Energieverbrauches aus dem Anlass des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage wäre dabei mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.
In diesem Zusammenhang wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Finanzen unter Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Energiesonderbeauftragte), der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. und der Bundesbeschaffungsges.m.b.H. den Aufbau eines Gebäudedatenmanagements plant, mit welchem auch eine umfassende Energiedatenauswertung in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß künftighin möglich sein sollte.
Bezüglich der Energieverbräuche wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen darüber hinaus auf die Aufgaben und Tätigkeiten der Energiesonderbeauftragten des Bundes im Rahmen der Kompetenzen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend hingewiesen.
Zu 3. bis 6.:
In diesem Zusammenhang wird auf die federführend koordinierte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenwirken mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. hingewiesen.
Zu 7.:
Es wird auf die ausführlichen Darstellungen in Beantwortung der Fragen 1. und 2. sowie auf die federführend koordinierte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenwirken mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen