5942/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0167-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die jährlichen Energiekosten (Energiebezüge und Heizung) sowie die jährlichen Betriebskosten für das Bundesministerium für Finanzen – Zentralleitung betrugen wie folgt (alle Beträge brutto):

 

Jahr

2005

2006

2007

2008

2009

 

BMF in 1010 Wien, Palais Himmelpfortgasse

BMF in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b*

Stromkosten p.a.   (in EUR)

128.834

148.033

375.389

695.667

695.895

Stromverbrauch     (in MWH)

1.287

1.252

3.584

5.573

5.575

Fernwärmekosten p.a. (in EUR)

186.106

170.642

36.341

91.639

104.947

Fernwärmeverbrauch (in MWH)

3.093

2.836

604

1.523

1.744

* Vollbetrieb Hintere Zollamtsstr. 2b ab 29. Mai 2007

 

Betriebskosten BMF-Zentralleitung p.a.   (in EUR)

** 709.856

494.419

900.594

374.090

447.131

** bereinigt um Betriebskostenbestandteile aus 2004


 

Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass mit der Übersiedlung der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen in die Hintere Zollamtsstraße 2b die Heizkosten gegenüber dem Palaisstandort in der Himmelpfortgasse im Vergleich zu 2005 um rund 44% zurückgegangen sind. Der gleichzeitig aufgetretene Mehrverbrauch bei Strom in der Hinteren Zollamtstraße 2b (Gebäudeenergieklasse A) ist insbesondere auf die Vollausstattung des Gebäudes mit Lüftung und Klima, die arbeitsrechtlich notwendige Beleuchtung, die Liftanlagen, die moderne EDV-Ausstattung sowie auf die als Clusterdruckerei im Bundesministerium für Finanzen neu etablierte Druckerei mit ressortübergreifender Tätigkeit zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 4720/J und Nr. 4733/J vom 26. Februar 2010 hingewiesen.

 

Die  Betriebskosten und Energiekosten für die übrigen Objekte im nachgeordneten Bereich des Finanzressorts gehen aus nachstehender Tabelle hervor:

 

 

Aus dieser Darstellung sind die finanziellen Aufwendungen für Betriebskosten und für die Energiekosten, bestehend aus Energiebezügen und Heizung, geordnet nach den jeweiligen Budgetansätzen gemäß Teilheftgliederung für das Jahr 2009 sowie für den Zeitraum von 2005 bis 2008, ersichtlich. Es zeigt sich auch hier, dass die laufenden Bemühungen des Bundesministeriums für Finanzen im Bereich der Flächenbewirtschaftung trotz eines steten Preisanstieges in Folge der Valorisierungen insgesamt Einsparungen bewirken. Die jährlichen

Schwankungen bei den genannten Beträgen sind insbesondere auf die witterungsbedingt unterschiedlichen Energieverbräuche als auch auf die zeitlich versetzten Gutschriften oder Nachzahlungen bei Betriebskostenabrechnungen durch die Vermieter zurückzuführen.


Die Gliederung der Ausgaben für Betriebskosten und Energie erfolgt im Bundesministerium für Finanzen entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Kontenplanes des Bundes. Darüber hinaus werden die Energiekosten auf Basis der geltenden mietrechtlichen Bestimmungen als Teil der Betriebskosten vorgeschrieben und abgerechnet. Eine tiefergehende Gliederung und Auswertung bezogen auf Einzelobjekte, nach Bundesländern, unter Angabe der jeweiligen Größe und des jeweiligen Energieverbrauches aus dem Anlass des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage wäre dabei mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

In diesem Zusammenhang wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Finanzen unter Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Energiesonderbeauftragte), der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. und der Bundesbeschaffungsges.m.b.H. den Aufbau eines Gebäudedatenmanagements plant, mit welchem auch eine umfassende Energiedatenauswertung in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß künftighin möglich sein sollte.

 

Bezüglich der Energieverbräuche wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen darüber hinaus auf die Aufgaben und Tätigkeiten der Energiesonderbeauftragten des Bundes im Rahmen der Kompetenzen des  Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend hingewiesen.

 

Zu 3. bis 6.:

In diesem Zusammenhang wird auf die federführend koordinierte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenwirken mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. hingewiesen.

 

Zu 7.:

Es wird auf die ausführlichen Darstellungen in Beantwortung der Fragen 1. und 2. sowie auf die federführend koordinierte Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J vom 7. Juli 2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Zusammenwirken mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.