5943/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0168-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5937/J vom 7. Juli 2010 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Mit der Rückübersiedlung des Bundesministeriums für Finanzen an den Standort Himmelpfortgasse/Johannesgasse 5 ist für Herbst 2012 zu rechnen.
Zu 3.:
Die Gesamtsumme der Übersiedlungskosten des Bundesministeriums für Finanzen vom Standort Himmelpfortgasse in das Ausweichquartier betrug 0,593 Mio. Euro.
Zu 4.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist Mieterin an der durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als Eigentümerin in den Jahren 2004 bis 2007 sanierten und umgebauten Liegenschaft Hintere Zollamtsstraße 2b. Demgemäß trägt auch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. die Verantwortung für die dafür entstandenen Baukosten.
Für die vom Bundesministerium für Finanzen gestellten besonderen Mieteranforderungen, wie etwa für die Druckerei (ressortübergreifende Tätigkeit als Clusterdruckerei), Sicherheitsausstattungen etc., wurde mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. ein Baukostenzuschuss vereinbart. Der endgültige Betrag kann dabei allerdings erst nach Vorliegen der Endabrechnung durch die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. beziffert werden.
Zu 5.:
Am Standort Himmelpfortgasse/Johannesgasse 5 ist das Bundesministerium für Finanzen Gebäudenutzer. Hier obliegt die Verantwortung für die Generalsanierung dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Wege der Burghauptmannschaft Österreich. Dementsprechend wird auf die diesbezügliche Anfragebeantwortung zur gegenständlich gleichlautenden Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen