595/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 15. Jänner 2009 unter der Zahl 634/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenverluste und Datensicherheit 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ministerium:
2008: Rund 2.800 PC
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: Rund 16.000 PC
Die gerundete Anzahl ergibt sich aus der über den Berichtszeitraum entstehenden Varianz der Zahlen.
Zu Frage 2:
Ministerium:
2008: Rund 900 tragbare Computer
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: Rund 1.300 tragbare Computer
Zu Frage 3:
Ministerium:
2008: 1.859 Mobiltelefone
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: 8.237 Mobiltelefone
Zu Frage 4:
Ministerium:
2008: 436 Taschencomputer
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: 57 Taschencomputer
Zu Frage 5a:
Keine.
Zu Frage 5b:
Ministerium:
2008: 2 Notebooks, 11 Mobiltelefone
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: 5 Notebooks
Zu Frage 6a:
Ministerium: 13
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
2008: 5
Zu den Fragen 6b und 6c:
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten zu keinem konkreten Tatverdacht.
Anlass zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen gab es nicht.
Zu Frage 7a:
Keine.
Zu Frage 7b:
Keine.
Zu Frage 8:
Auf den unter Punkt 5 angeführten Geräten befanden sich Daten, die im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten der einzelnen Nutzer unter deren Verantwortung verarbeitet wurden.
Zu Frage 9:
Keinen.
Zu Frage 10:
Ministerium:
Notebooks: 2008: 3.045,72 Euro Buchwert
Handys: 2008 rund 660,-- Euro Neuwert
Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:
Notebooks 2008: 6.636,08 Euro Buchwert
Zu Frage 11:
Nein. Es wurden keine Verbindungsversuche von gestohlenen oder unauffindbaren Geräten beim Bundesministerium für Inneres festgestellt.
Zu Frage 12:
Nein.
Zu den Fragen 13 und 14:
Der Schutz der Daten gegen Verlust und unberechtigten Zugriff, sowohl seitens Personen als auch Programmen, erfolgt durch jeweils geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Zu Frage 15:
Zusätzlich zu den Vorgaben aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die vor allem aus dem Datenschutzgesetz, Informationssicherheitsgesetz und Signaturgesetz resultieren, legen im Speziellen die Durchführungsbestimmungen zum Verwenden von Daten (Datenschutz-Grundsatzerlass) und die daraus abgeleiteten Datensicherheitsvorschriften und im Einzelfall auch Verpflichtungserklärungen die Schutzmaßnahmen vor Datenverlust fest.
Zu Frage 16:
Neben dem sicheren Löschen von noch funktionierenden Datenträgern, werden solche entsprechend der Sensibilität der beinhaltenden Informationen auch einer mechanischen und teilweise zusätzlich thermischen Vernichtung entsprechend den Vorgaben der ÖNORM S2109-4 zugeführt.
Zu Frage 17:
Zusätzlich zu den bereits getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen erfolgt laufend eine Marktbeobachtung/Evaluierung des IKT-Sicherheitsumfeldes, um (entsprechend der zur Verfügung stehenden/vorhandenen budgetären Mittel) den jeweils bestmöglich erreichbaren Schutz gewährleisten zu können.