5952/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

GZ: BMWF-10.000/0248-III/FV/2010

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. September 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6186/J-NR/2010 betreffend Institut für Wissen-schaft und Technologie in Maria Gugging [Institute of Science and Technology (IST)], die die Abgeordneten Dr. Martin Graf,  Kolleginnen und Kollegen  am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend sind zu der gegenständlichen Anfrage einige grundsätzliche Anmerkungen anzubringen:

 

1.    Um die Vision des Institutes of Science and Technology Austria (IST Austria) zu kommuni-zieren, war der Begriff 'Eliteuniversität' – u.a. auch im Hinblick auf die Errichtung einer Barriere für  Kooperationen – eine unpassende Beschreibung. In der Beilage findet sich der Bericht von Haim Harari (ehemaliger Präsident des Weizmann-Instituts), Olaf Kübler (ehemaliger Präsident der ETH Zürich) und Hubert Markl (ehemaliger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft) aus dem Jahr 2006, in dem in Kapitel 14 von Haim Harari ent-sprechende Überlegungen ausgeführt sind. Es ist festzuhalten, dass unabhängig von der Namensgebung der gesetzliche Auftrag zur Etablierung von internationaler Spitzen-forschung mit Nachdruck verfolgt wird. „Nur ein bisschen Elite“ leitet fälschlich auf eine eventuell fehlende Qualität hin und ist entschieden zurückzuweisen.

 

2.    Das Institut wurde im Juni 2009 eröffnet und wächst sukzessive.  Von einer Eröffnung im Jahr 2017 zu sprechen, ist daher unrichtig.


3.   Die angeführten Kosten pro Student/in sind ein unpassender Vergleichsmaßstab, da am IST  Austria  keine   undergraduates  ausgebildet  werden.   Die   PhD-Studierenden  beziehen ein international kompetitives Gehalt (mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absiche-rung), das an die FWF-Sätze angelehnt ist (international kompetitive Rahmenbedingungen für NachwuchswissenschafterInnen). Für einen Vergleich wären daher Kosten pro Mitarbeiter/in mit vergleichbaren Benchmarks (Weizmann-Institut, Rockefeller University, IMP) und vergleichbaren Forschungsfeldern heranzuziehen.

 

Zu Frage 1:

Anfang Juni 2009 wurde der Campus von IST Austria eröffnet, 18 Monate nachdem das ursprüngliche Krankenhaus den Campus verlassen hat. Innerhalb kürzester Zeit wurde ein Spitalsareal zu einem internationalen Forschungscampus umgebaut.

 

Am 1. September 2009 hat Thomas A. Henzinger, ein international renommierter Computer-wissenschaftler, sein Amt als Präsident von IST Austria angetreten.  Präsident Henzinger hat den ursprünglichen  Entwicklungsplan,  insbesondere die Rekrutierung  von Professoren, nahtlos fortgesetzt. Er hat dem Board of Trustees ein Organisationsstatut vorgelegt, das Ende 2009 vom Board wurde gemäß dem Errichtungsgesetz beschlossen.

 

Alle Entwicklungen entsprechen dem Zeitplan, darüber hinaus konnten hervorragende Professoren für IST Austria gewonnen werden.

 

Nach Fertigstellung des ersten Laborgebäudes werden Ende 2010 12 Gruppenleiter/innen (Professors und Assistent Professors) mit ihren Forschungsgruppen in den Bereichen der Computerwissenschaften, der Zellbiologie, der Neurobiologie und der Evolutionsbiologie am Campus tätig sein.  Bis Ende Juni 2010 gab es über 1.750 Bewerbungen  und Nominierungen für die Gruppenleiter/innen-Positionen am IST Austria.

 

Im Winter 2009/2010 wurde das erste Mal die IST Austria Graduate School international ausgeschrieben, es gab über 100 Bewerbungen für PhD-Stellen am IST Austria. 4 PhD-Studentinnen und 3 PhD-Studenten sind ausgewählt worden und starten im September 2010. Mit dem Institut wird auch die Anzahl der PhD-Studierenden deutlich wachsen. Zusätzlich übersiedeln PhD-Studierende und Post Docs auch mit den Gruppenleiter/innen und in Summe werden Ende 2010 über 70 Wissenschaftler/innen am Campus von IST Austria tätig sein.

 

Der Entwicklungsplan sieht vor, bis Ende 2016 40 bis 50 Forschungsgruppen am Campus zu haben, in Summe 400 bis 500 Wissenschaftler/innen. Die bauliche Entwicklung muss parallel voranschreiten, im Spätsommer 2012 ist die Fertigstellung des zweiten Laborgebäudes geplant, im Jahr 2014 die Fertigstellung des dritten Laborgebäudes.

 

Zu Frage 2:

Die “Vereinbarung zur Abwicklung der Zahlungen des Bundes an das Institute of Science and Technology Austria und Berichtswesen“ umfasst den Zeitraum 2007 bis 2016.


Zweck und Inhalt dieser Vereinbarung ist:

·         Festlegung der Zahlungen des Bundes an IST Austria auf Grund des Bundesgesetzes über das Institute of Science and Technology Austria und der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des IST Austria.

·         Genaue Festlegung der Berichtsformate an den Bund.

·         Zusammenfassung der Zeitpunkte von Zahlungen und Berichten ab Ende des Jahres 2007.

 

Zu Frage 3:

Der Bericht des International Committee  vom Juni 2006  von Haim Harari  (ehemaliger Präsident des Weizmann-Instituts), Olaf Kübler (ehemaliger Präsident der ETH Zürich) und Hubert Markl (ehemaliger Präsident der Max-Planck-Gesellschaft) bildet die strategische Leitlinie des Instituts. Der operative Aktionsplan wird laufend angepasst und adaptiert.

 

Zu Frage 4:

Gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Institute of Science and Technology  Austria (IST Austria) sind die Tätigkeiten des Institute of Science and Technology Austria im Abstand von vier Jahren zu evaluieren. Die Evaluierungsberichte sind dem Nationalrat im Wege der Bundesregierung vorzulegen.

 

Für die erste Evaluierung konnte ein hochkarätiges Gutachter/innen/team mit zwei Nobelpreis-trägern gewonnen werden. Der Bericht wird dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung im Frühjahr 2011 vorgelegt werden.

 

Zu Frage 5:

Gemäß § 4 des Bundesgesetzes über das Institute of Science and Technology Austria hat der Jahresvoranschlag, die Gebarung und Rechnungslegung den Grundsätzen der Wirtschaftlich-keit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz zu folgen. IST Austria verfügt über seine Einnahmen frei, die Gebarung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, für die Verbindlichkeiten von IST Austria übernimmt der Bund keine Haftung und die Gebarung unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

 

Der Rechnungshof überprüfte von März bis Mai 2007 die Planungen und Maßnahmen des Bundes und des Landes Niederösterreich zur Gründung des Institute of Science and Technology Austria (IST Austria).  Der Rechnungshof legte dem Nationalrat diesen Bericht in der Reihe Bund 2008/10 vor (III-162 d.B. XXIII GP). Der Bericht vom 15. September 2008 enthält die  Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zu IST Austria.  Der Rechnungshof-bericht wurde im 2. Quartal 2009 im zuständigen Ausschuss des Parlaments diskutiert.

 

Zu Frage 6:

Die Finanzierung wird durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des IST Austria geregelt.


Artikel II

Verpflichtungen des Bundes

 

           1. Der Bund verpflichtet sich, das Institute of Science and Technology - Austria als eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit dauerhaft zu errichten und gemeinsam mit dem Land Niederösterreich zu erhalten.

Das Institute of Science and Technology - Austria dient der Spitzenforschung. Es ist berufen, neue Forschungsfelder zu erschließen und zu entwickeln. Die Lehre dient einer hochwertigen Postgraduiertenausbildung in Form von PhD- und Post Doc-Programmen.

           2. Der Bund wird seine Erhaltungsverpflichtungen in der Weise erfüllen, dass er für die Aufwendungen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Institute of Science and Technology - Austria entstehen, folgende Leistungen erbringt:

(1) Bis zum Ablauf des fünften Betriebsjahres einen jährlichen Globalbetrag in der Höhe von 15 Mio. €

(2) Ab dem sechsten  Betriebsjahr bis zum Ablauf des neunten  Betriebsjahres  einen  jährlichen Globalbetrag in der Höhe von 20 Mio. €

(3) Im zehnten Betriebsjahr einen jährlichen Globalbetrag in der Höhe von 40 Mio. €

(4) Zusätzlich wird der Bund die vom Institute of Science and Technology - Austria eingeworbenen Drittmittel, maximal in Höhe des jährlich eingeworbenen Betrages aufstocken, wobei die Summe dieser Aufstockungsbeträge für zehn Jahre mit 95 Mio. € begrenzt ist.

           3. Ungeachtet der dauerhaften  Errichtung ist im achten  Bestandsjahr eine umfassende Beurteilung des Institute of  Science and Technology - Austria durchzuführen und  als Grundlage für  eine Entscheidung über die weitere Entwicklung und Finanzierung des Institute of Science and Technology - Austria heranzuziehen.

           4. Der Bund ist berechtigt, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Dritte zu beauftragen und wird das Land darüber in Kenntnis setzen.

 

Artikel III

Verpflichtungen und Berechtigungen des Landes Niederösterreich

 

  1. Das Land wird seine Erhaltungsverpflichtungen in der Weise erfüllen, dass es

     (1) Investitionen in Gebäude sowie in die Infrastruktur mit einem Gesamtbetrag von 80 Mio. € tätigt,

     (2) dem Institute of Science and Technology - Austria ausreichende Mittel für Nutzung und Betrieb der in Art.

          I genannten Liegenschaft zur Verfügung stellt,

     (3) für das Institute of Science and Technology - Austria ab Aufnahme des laufenden Betriebes diesen
            hinsichtlich Gebäude(n) und Infrastruktur sowie das Facility Management mit einem Aufwand von jährlich
            3 Mio. € auf die Dauer von zehn Jahren übernimmt.

           2. Das Land wird in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern eintreten, um das Areal im Bedarfsfall für Spin-Offs zu erweitern.

           3. Das Land schafft eine direkte öffentliche Verkehrslinie vom Institute of Science and Technology - Austria mit Anbindung an das Zentrum Wiens ab Aufnahme des laufenden Betriebes des Institute of Science and Technology - Austria mit einem Wert von 1,5 Mio. €

           4. Unter der Voraussetzung der Weiterführung des laufenden Betriebes des Institute of Science and Technology – Austria überträgt das Land nach 25 Jahren die in Artikel I genannten Grundstücke in den Besitz des Institute of Science and Technology - Austria.

           5. Das Land ist berechtigt, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Dritte zu beauftragen und wird den Bund darüber in Kenntnis setzen.

 

Zu Frage 7:

Das IST Austria dient der Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung.  Es ist berufen, neue Forschungsfelder zu erschließen und zu entwickeln. Die Lehre dient einer hochwertigen Postgraduiertenausbildung in Form von PhD-Programmen und Post Doc-Programmen. Aufgrund dieser Zielsetzungen liegt das IST Austria im klaren Zuständigkeits-bereich des  Bundesministeriums für  Wissenschaft und Forschung,  dem somit  die Finanzierung obliegt.


Zu Frage 8:

Bis zur Campuseröffnung im Juni 2009 wurden Spenden von Seiten der Privatwirtschaft im Ausmaß von 7 Millionen Euro eingeworben.

 

Im Dezember 2009 bekam der erste IST-Austria-Professor,  Nick Barton,  den Zuspruch für einen ERC Advanced Grant in der Höhe von 2 Millionen Euro. Der Förderungsvertrag mit der Europäischen Union ist mittlerweile unterzeichnet und die erste Förderrate wurde bereits überwiesen.

 

Im Frühjahr 2010 konnte IST Austria eine Spende von 10 Millionen Euro bekanntgeben. In Summe sind bislang damit 19 Millionen Euro an Drittmitteln eingeworben worden.

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Zu Frage 9:

Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) wurde als Name des Instituts gesetzlich verankert. Dies entspricht den Zielen und Grundsätzen des IST Austria: Forschung auf Grundlage höchster international anerkannter Standards, weltweite Rekrutierung von höchstqualifiziertem Forschungspersonal, Ausbildung von höchstqualifizierten Nachwuchs-forscherInnen, internationale Ausrichtung in Forschung und Lehre (Arbeits- und Unterrichts-sprache ist Englisch), intensive Kooperation mit in- und ausländischen universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.