5955/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 2. September 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6238/J-NR/2010 betreffend Bundesimmobilien-gesellschaft (BIG) im Zusammenhang mit der Vermietung von Gebäuden an die österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Für den umfangreichen Altbestand an Universitätsgebäuden waren bei der Gründung der BIG bzw. in der Folge beim Ankauf der Liegenschaften durch die BIG die Mieten vorgegeben. Vertraglich vereinbart wurden Mieten bei Neubauten und umfangreichen Generalsanierungen. Die Angemessenheit der Mietangebote der BIG war nachvollziehbar.

 

Sämtliche Mietverhältnisse mit der BIG gingen mit dem UG 2002 an die Universitäten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Seither sind ausschließlich die Universitäten Vertragspartner der BIG und handeln im Verhältnis zur BIG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

Mit dem Übergang der Mietrechte wurde auch das Mietenbudget des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung an die Universitäten übertragen. Über die Leistungsvereinbarungen wurden auch Erhöhungen aus dem Titel der Wertsicherung, Steigerungen der gesetzlichen Betriebskosten und auch Instandhaltungsmitteln für Investitionen, die der Mieter zu tätigen hat, jeweils berücksichtigt .Auch für Generalsanierungen und Neubauten aus der Generalsanierungsoffensive der Bundesregierung sowie dem Konjunkturpaket II werden den Universitäten die zwischen ihnen und der BIG vereinbarten Mietaufwendungen zusätzlich im Wege der Globalbudgets aus den Leistungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Die BIG hat sich über gesetzlichen Auftrag an marktkonformen Bedingungen zu orientieren; die Universitäten sind ebenfalls gesetzlich den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet.

 

Zu Fragen 2 bis 8:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6237/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in seiner Eigenschaft als Eigentümervertreter der BIG.

 

Zu Frage 9:

Die Mietverhältnisse zwischen der BIG und den Universitäten unterliegen fast ausschließlich den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes; es gelten daher die Lastverteilungsregeln des Mietrechtsgesetzes.

 

Zu Fragen 10 bis 15:

Auch zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6237/J-NR/2010 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Zu Fragen 16 bis 19:

Weder behindert die BIG als Eigentümerin von Universitätsliegenschaften die bauliche Entwicklung der Universitäten noch werden die Universitäten von der BIG zu Bauvorhaben mit einem Vielfachen des marktüblichen Preises gezwungen. Im Gegenteil gibt die teils bereits abgewickelte teils im Laufen befindliche Umsetzung des umfangreichen Universitäts-Bauprogrammes aus der Generalsanierungsoffensive 2005 und dem Konjunkturpaket 2009 ein gutes Beispiel für die funktionierende Kooperation zwischen den Universitäten, der BIG und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 20 und 21:

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus den Mietverhältnissen zwischen den Universitäten und der BIG sind auf Vertragsdauer eingegangen. Dazu gehört auch die Leistung der im Einvernehmen vereinbarten Mietentgelte ebenso wie die Erfüllung der Erhaltungsverpflichtungen des Vermieters.

 

Zu Fragen 22 und 23:

Mit einer Übertragung der Liegenschaften in ihr Eigentum müssten die Universitäten auch sämtliche finanzielle Lasten, wie Refinanzierung des seinerzeitigen Kaufpreises, die Investitionslasten, die Erhaltungslasten u.a. übernehmen. Entscheidend muss die für den Universitätsbetrieb notwendige Nutzbarkeit und Verfügbarkeit und die Gewährleistung eines gesicherten Bestandes und Betriebes sein. Eigentum der Universitäten ist dafür nicht die Voraussetzung.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.