5957/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0263-III/4a/2010 |
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Wien, 7. September 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6257/J-NR/2010 betreffend geplante drastische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark, die die Abg. Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Umsetzung der Budgetkürzungen erfolgt durch jene Maßnahmen, die in den Erläuterungen zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 angeführt sind, im Rahmen jener Mittel, die betraglich nicht fix vorgegeben sind.
Zu Frage 2:
Die konkreten Maßnahmen sind Gegenstand der Budgetverhandlungen zum Bundesfinanzgesetz, die noch nicht stattgefunden haben.
Zu Frage 3:
Selbstverständlich stehen alle angeführten Positionen zur Disposition. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Mittelverwendungen der angesprochenen Art nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit erfolgen.
Zu Fragen 4 bis 10 sowie 12 bis 16:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, die sicherstellen, dass mit den im Bundesfinanzrahmengesetz bis 2014 vom Gesetzgeber definierten Ausgabenobergrenzen das Auslangen gefunden werden kann. Im Sinne einer ausgewogenen Budgetkonsolidierung sind daher alle Ausgabenpositionen auf Konsolidierungsmöglichkeiten systematisch zu überprüfen. Die aus dem Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz ersichtlichen Ziele und Schwerpunkte werden bei allen weiteren Planungen eine prioritäre Position einnehmen.
Die Grundzüge des Personalplanes für 2011 sind ebenfalls im Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen. Gemäß §12b Abs. 3 BHG 1986 sind die in den Grundzügen des Personalplanes (§ 12a Abs. 1) getroffenen Festlegungen für das jeweilige Bundesfinanzgesetz verbindlich. Es ist auf gesetzlicher Ebene gewährleistet, dass der Personalplan 2011 mit der im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 beschlossenen höchstzulässigen Personalkapazität im Bundesfinanzgesetz 2011 umgesetzt wird.
Ohne näher auf die in den einzelnen Fragestellungen angestellten Überlegungen einzugehen, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kürzungen oder Änderungen weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Da die Festlegung des Bundesfinanzgesetzes der Beschlussfassung durch den Gesetzgeber bedarf, kann daher seitens der Vollziehung einer entsprechenden parlamentarischen Entscheidungsfindung nicht vorgegriffen werden.
Zu Frage 11:
Die Budgetierung des angesprochenen Bereichs fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.