5958/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0234-III/4a/2010

 

Wien, 7. September 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5966/J-NR/2010 betreffend Grünbuch der Europäischen Kommission zur „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrie“ und die Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dazu, die die Abg. Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Ein Vergleich zwischen den EU-Staaten bzw. ihren Kreativwirtschaften ist auf statistischer Ebene sicherlich dann sinnvoll, wenn die Kriterien der Erhebung dieser Daten auch nachvollziehbar vergleichbar sind. Derzeitige einzelne Untersuchungen in den EU-Staaten (auch in Österreich) und deren Ergebnisse beruhen allerdings auf zum Teil sehr unterschiedlichen Definitionen des kreativen Sektors und unterschiedlichen Erhebungs- und Darstellungs­methoden. Eine laufende Statistik zur Kreativwirtschaft in Österreich existiert jedenfalls derzeit nicht. Die ARGE Kreativwirtschaft der Wirtschaftskammer gibt ca. alle drei Jahre einen Österreichischen Kreativwirtschaftsbericht heraus (zuletzt 2009).

 

Auf europäischer Ebene haben die EU-Kulturministerinnen und -minister erstmals 1995 im Rahmen der „Entschließung über die Förderung der Statistiken im Bereich von Kultur und Wirtschaftswachstum“ (EU-Amtsblatt 95/C 327/01) die Schaffung vergleichbarer Statistiken für den Kulturbereich in der EU als Ziel formuliert. Zu diesem Zweck tagte von 1999 bis 2004 eine Eurostat-Arbeitsgruppe für Kulturstatistik, die abschließend feststellte, dass zur Angleichung der Statistiken der Mitgliedstaaten langfristig umfassende Methodikarbeiten erforderlich seien. Mit starkem Engagement von Österreich wurde der politische Wille, diese Arbeiten fortzusetzen, im November 2007 vom EU-Kulturministerrat in der „Entschließung zu einer europäischen Kulturagenda“ (EU-Amtsblatt 2007/C 287/01) untermauert. Daraufhin nahm die Eurostat-Arbeitsgruppe ihre Arbeiten im Juni 2008 wieder auf.


Für die konkreten Arbeiten wurde im September 2009 das „ESSnet Kultur“ (European Statistical System), ein freiwilliges Netzwerk von statistischen Instituten der Mitgliedstaaten, für eine Laufzeit von zwei Jahren eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsmethode, die von Eurostat entwickelt wurde und in diversen Politikbereichen zur Anwendung kommt, um methodologische Aktivitäten abzudecken.

 

Auf Grundlage einer Ausschreibung wurde die Koordinierung dem luxemburgischen Kulturministerium übertragen. 11 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, nehmen aktiv an dem Projekt teil, andere Mitgliedstaaten haben Beobachter entsandt. Statistik Austria hat nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Franz-Otto Hofecker (IKM) nominiert, der an den ersten beiden von insgesamt vier Untergruppen partizipiert.

 

Das ESSnet besteht aus folgenden vier thematischen Arbeitsgruppen:

-     Rahmen und Definition von Kulturstatistiken (geleitet vom Kulturministerium Frankreichs)

-     Finanzierung der Kultur und Ausgaben für Kultur (geleitet vom statistischen Amt der Tschechischen Republik)

-     Kultur- und Kreativindustrien (geleitet vom statistischen Amt Estlands)

-     Kulturelle Praktiken and soziale Aspekte (geleitet vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft der Niederlande)

Der Abschlussbericht des „ESSnet Kultur“ soll voraussichtlich im August 2011 vorliegen.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Im Rahmen der EU-Strukturfonds sind für die laufende Periode 2007-2013 sechs Milliarden Euro (1,7% des Gesamtbudgets in der Höhe von 347 Milliarden Euro) für Kulturprojekte vorgesehen. Drei Milliarden Euro entfallen auf den Schutz und Erhalt des Kulturerbes, 2,2 Milliarden Euro auf die kulturelle Infrastruktur und 775 Millionen Euro auf die Unterstützung kultureller Dienste. Darüber hinaus werden Projekte im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft auch durch andere Haushaltslinien unterstützt, wie zB. jene für Forschung und Innovation, kleine und mittlere Unternehmen, Informationsgesellschaft und Humankapital. Das beachtliche Potenzial wird vor allem durch die Gegenüberstellung mit dem EU-Kulturprogramm evident, welches für 2007-2013 mit „nur“ 400 Millionen Euro dotiert ist.

 

Die tatsächliche Nutzung dieser Mittel in den Mitgliedstaaten ist allerdings sehr unterschiedlich und aufgrund mangelnder Informationen nun Thema einer bevorstehenden EU-Studie. Im Auftrag der Europäischen Kommission führten das Strategic Centre for European Studies (GB) und das European Institute for Comparative Cultural Research (D) eine Studie zur Bedeutung von Kultur für die Entwicklung der Regionen und Städte in Europa durch. Untersucht wurden rund 100 Projekte aus ganz Europa, die im Rahmen der Strukturfonds gefördert wurden. Beispiele für österreichische Projekte wurden den Studienleitern von der Österreichischen Kulturdokumentation zur Verfügung gestellt (Franz Liszt Zentrum Raiding, Soho Ottakring, EU XXL Film, Kulturpark Augarten, Heritage Alive, Stratcult). Die Studie befindet sich derzeit in Begutachtung und soll im Herbst 2010 publiziert werden.

 

Hinsichtlich der Situation in Österreich werden Förderungen aus den Strukturfonds in den einzelnen Bundesländern, die operativ federführend sind, sehr unterschiedlich abgewickelt. Es gibt keine einheitliche systematische Datenerfassung. Eine erste Evaluierung der


Programmumsetzung 2007-2013 wurde im „STRAT.AT Bericht 2009“ (www.oerok.gv.at) vorgenommen. Gemäß diesem Bericht liegt die Ausschöpfungsquote bei der Haushaltslinie „Entwicklung kultureller Infrastruktur“ erst bei 7,3% und bei der „Verbesserung der kulturellen Dienstleistungen“ bei 30,8%. Dabei sind beide Haushaltlinien lediglich in den „Operationellen Programmen“ von Oberösterreich und Burgenland enthalten.

 

Insgesamt sind die Informationen zu den Charakteristika, dem Ausmaß und der Art der Kulturprojekte im Rahmen der Strukturfonds bzw. den Gründen für die unzureichende Nutzung mangelhaft. Aussagekräftige Daten sind von großem Interesse, um eine bessere Ausschöpfung der Potenziale zu erzielen – auch im Hinblick auf die bald anlaufenden Verhandlungen zur nächsten Periode der Strukturfonds 2014-2020. Informationsbedarf wurde auch seitens der Bundesländer im Rahmen der Landeskulturreferententagung Anfang Juni 2010 in Ossiach festgestellt. Aus diesem Grund wird demnächst eine Studie bei der Österreichischen Kulturdokumentation in Auftrag gegeben, die Anfang 2011 fertig gestellt werden soll.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Kreativwirtschaft hat sich im letzten Jahrzehnt von einem Nischenphänomen zu einem bedeutsamen auch wirtschaftlichen Faktor entwickelt. Dies wird auch durch den 3. Österreichischen Kreativwirtschaftsbericht der ARGE Kreativwirtschaft Austria belegt (http://www.creativwirtschaft.at/document/KWB_Kurzfassung_DE_web.pdf). Die im Grünbuch angesprochenen Labors im Sinne eines (virtuellen) offenen Raums für Kreativität und Austausch von Künstlerinnen und Künstlern stellen einen durchaus interessanten Ansatz dar, der punktuell und praktisch Niederschlag gefunden hat. Zu erwähnen sind insbesondere die seit Längerem bestehenden Aktivitäten der auch seitens des Ressorts unterstützten und international anerkannten Ars Electronica Linz, die im Rahmen des Ars Electronica Futurelab ein Inhalts- und Betriebskonzept entwickelt hat, das in einem Arbeitsumfeld das Analytische und Experimentelle eines Labors mit dem Künstlerisch-Kreativen eines Ateliers zusammenführt.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Für den Bereich der allgemein bildenden (höheren) Schulen ist darauf hinzuweisen, dass vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten primär nicht Aufgabe der allgemein bildenden Schulen ist, jedoch sehr wohl eine ausgewogene Anbahnung der Möglichkeiten hiezu. Im Zusammenhang mit einem geplanten Ausbau ganztägiger Schulformkooperationen mit außerschulischen Einrichtungen wird die Möglichkeit von „Labors“, „Werkstätten“ und ähnlichen experiment­fördernden Zusammenarbeitsformen im lokalen Bereich zu prüfen sein; aktuell wird auf die bestehenden Möglichkeiten einer Musikausbildung an Instrumenten mittels (vornehmlich auf Ebene der Länder und der Gemeinden angesiedelten bzw. von privater Seite getragenen) Musikschulen hingewiesen. Ferner bestehen Kooperationen mit Kunstuniversitäten, die Kreativ­potential von Schülerinnen und Schülern im Bereich Design auch in allgemein bildenden Schulen wecken und fördern sollen („Design Mobil“, Universität für angewandte Kunst Wien).

 

Was den Bereich der berufsbildenden höheren Schulen anbelangt, so sind in den entsprechenden Lehrplänen bzw. im Rahmen der Unterrichtsprinzipien besondere Bildungs­aufgaben verankert, die im Grünbuch angeregt werden, wie zB. Entrepreneurship Education, Medienerziehung und Erziehung zu interkulturellem Denken und Handeln.

Kreativität und Innovationsfähigkeit sind Teil der in den Lehrplänen angestrebten Schlüsselqualifikationen und spielen auch in den Bildungsstandards der berufsbildenden


Schulen eine große Rolle. Zahlreiche Angebote wie Ausbildungsschwerpunkte „Multimedia“ oder „Webdesign“ ergänzen das schulische Angebot.

Beim Wettbewerb „Jugend innovativ“ beweisen Österreichs Schülerinnen und Schüler seit 20 Jahren, dass Innovation nicht nur eine Sache der „Erwachsenen“ ist, indem sie geniale Ideen und Entwicklungen im Rahmen von Jugend Innovativ der Öffentlichkeit präsentieren und damit zeigen, welches Kreativitäts- und Innovationspotential in Österreichs Schulen vorhanden ist.

 

Im BMHS-Bereich sind eine Reihe spezieller Angebote für den Bereich Design – Kunst vorhanden. Im humanberuflichen Schulwesen sind das vor allem die Lehranstalten für künstlerische Gestaltung, aber auch die Modeschulen, die Höheren Lehranstalten für Wirtschafts-, Kommunikations- und Mediendesign und die Lehranstalten für Produktgestaltung und Präsentation. In allen diesen Bildungsangeboten ist neben der künstlerisch-kreativen Ausbildung immer auch der wirtschaftliche Bereich und Entrepreneurship-Education enthalten. Das bedeutet, dass die Absolventinnen und Absolventen auch unmittelbar zur Unternehmens­führung im Besonderen von Klein- und Mittelbetrieben ausgebildet sind.

Durch die gute Zusammenarbeit der Schulen mit Unternehmen der Kreativwirtschaft bzw. des Modebereiches und durch die verpflichtenden Ferialpraktika besteht ein laufender Austausch mit der Praxis.

Generell ist anzumerken, dass in allen humanberuflichen Schulen Kreativität im weitesten Sinn als grundlegender Bestandteil des Allgemeinen Bildungszieles verankert ist.

 

An kaufmännischen Schulen bestehen Projekte (konkrete Projektarbeiten) zwischen Kunst- und Designschulen und kaufmännischen Schulen mit Ausbildungsschwerpunkt „Entrepreneurship und Management“ – zB. Erstellung von Businessplänen, Finanzplänen für KKI-Projekte, gegenseitige Befruchtung kaufmännischer Schulen und Kunst- und Designschulen.

Die lehrplanmäßige Verankerung des Kulturportfolios als Teil des Deutschunterrichts in den Handelsakademien ist seit der Lehrplangeneration 2004 (jede/r Schülerin/Schüler erstellt während der fünfjährigen Ausbildung ihr/sein individuelles Kulturportfolio); Kultur ist in den Handelsakademien ein Wahlfach im Rahmen der mündlichen Reife- und Diplomprüfung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen wie „zeitgenössische Kultur“, „Darstellendes Spiel“ und „kreatives Gestalten“ werden zudem in den Lehrplänen der Handelsakademie angeboten. Die in diesen Freigegenständen erworbenen kulturellen Kompetenzen und das in den kaufmännischen Kernbereichen erworbenen unternehmerische Know-How sind geeignet, KKI-Aktivitäten zu einer unternehmerischen Umsetzung in KMU zu führen.

Schulautonome Angebote wie Ausbildungsschwerpunkte „Kunstmanagement“ bzw. „Kulturmanagement“ an Handelsakademien schließen den Bogen zwischen KKI und unternehmerischen Fähigkeiten und Kompetenzen, die sich in entsprechenden Unternehmens­gründungen niederschlagen können.

Das „Innovationssparbuch“ bietet zur Umsetzung der eigenen Ideen im Rahmen eines Projektes Checklisten, sowie einen Überblick über Mini-Fonds, Wettbewerbe und Institutionen, die Jugendliche unterstützen.

 

Hinsichtlich neuer Kooperationen im Kunstbereich kann insbesondere auf die Aktivitäten hingewiesen werden, welche laufend vom „Designforum“ (Verein zur Förderung von österreichischem Design) durchgeführt werden und jährlich im Herbst im Rahmen einer Schwerpunktaktion durch die „Vienna Design Week“ öffentlich präsentiert werden. Insbesondere letztere verbindet mit großem Erfolg gezielt Aktivitäten von vorwiegend jüngeren Designerinnen und Designern, von designorientierten Firmen und Unternehmen, von Museen und von


Designhochschulen. Aus diesem rund 10-tägigen Festival für Design entstehen neue Ideen und Kooperationen.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die Förderungen für Künstlerinnen und Künstler sowie für große Kultureinrichtungen wie Museen und Theater in Österreich sind konstant und konnten trotz der derzeit schwierigen budgetären Situation gehalten und sogar leicht ausgebaut werden. Das traditionell in Österreich verwendete Instrument der Förderung für Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturinstitutionen trägt per se die Möglichkeit der Stärkung neuer Ideen und kreativer Prozesse in sich. Ich sehe daher gerade im Förderwesen eine wirkungsvolle Maßnahme um die kulturelle Vielfalt in Österreich und ganz Europa zu erhalten, zu stärken, aufzubereiten und weiterzuentwickeln. Die modernen Technologien eröffnen neue Möglichkeiten, künstlerische und kulturelle Werke zu produzieren und zu distribuieren aber auch sie zu erhalten und einer größtmöglichen Öffentlichkeit verfügbar zu machen.

 

Projekte wie die digitale Bibliothek Europeana (vgl. Beantwortung der Frage 11) werden unterstützt, um das reichhaltige europäische Kulturerbe sichtbarer zu machen und um die kulturelle Diversität zu fördern. Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit des reichen kulturellen Erbes Europas sind auch zentrale Anliegen auf EU-Ebene. Sehr wichtig ist dabei die Digitalisierung der Bibliotheksbestände (dzt. warten über 95% der Bestände in den Archiven auf ihre digitale Wiederbelebung für eine breite Öffentlichkeit). Für ambitionierte Vorhaben wie die Europeana ist ein Engagement der gesamten EU notwendig, um die Rahmenbedingungen für Kunst- und Kultur zu verbessern und die kulturelle Zusammenarbeit in Europa zu fördern.

 

Das Ziel aller Beteiligten ist es, gute förderliche Rahmenbedingungen schaffen und dafür zu sorgen, dass Digitalisierung im Einklang mit dem europäischen Urheberrecht erfolgt und kulturelle Vielfalt in Hinblick auf Repräsentativität von Ländern und Objekttypen zeigt. Klar ist aber auch, dass die Kosten für die Digitalisierung nicht nur vom kulturellen Bereich getragen werden können. Ein sinnvoller Weg ist die Entwicklung von Public-Private-Partnership (PPP)-Modellen. Ein gelungenes Beispiel stellt die Zusammenarbeit der Österreichischen Nationalbibliothek mit der Firma Google (vgl. Beantwortung der Frage 12) dar.

 

Um Österreich noch stärker als „Creative Nation“ zu positionieren, ist es erforderlich, Kunst und Kultur noch mehr in die Ausbildung junger Menschen zu integrieren. Die Auseinandersetzung mit Kunst fördert die Kreativität, die heute allseits als Schlüsselkompetenz erkannt wird. Kunst und Kultur wird daher noch stärker als bisher in den Schulen verankert. Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Bundesmuseen ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung und eine langfristig wirksame Investition in die Kreativwirtschaft.

 

Im Kunstförderbereich wurden in steter Ergänzung und Aktualisierung des umfangreichen Stipendienprogramms für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten im Jahr 2009 als neues Instrument Startstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler, darunter natürlich auch für Designerinnen und Designer sowie Architektinnen und Architekten, Musikerinnen und Musiker, Filmemacherinnen und -macher sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller, eingerichtet. Die jährliche Ausschreibung von Auslandsateliers im Bereich bildender Kunst in Rom, Paris, Krumau, Chicago, New York, Mexiko-City, Tokio, Chengdu, Shanghai und Peking, sowie Atelierwohnungen in Paris, New York, Rom und London, die auch Künstlerinnen und Künstler anderer Sparten zur Verfügung stehen, sowie die Schindler Initiative des MAK in Los Angeles


garantieren über die Mobilität der Kunstschaffenden und ihrer Werke einen regen Austausch von Ideen und neuen Entwicklungen weltweit.

 

Darüber hinaus werden Teilnahmen an internationalen Festivals, Biennalen und Kunst- und Buchmessen unterstützt, Film- und Kinoförderungen, Toursupport für Produktionen zeitgenössischer Musik und darstellender Kunst sowie Verlagsförderungen ua. für Messebeteiligungen im deutsch­sprachigen Raum gewährt.

Als best practice Beispiel für virtuelle Mobilität und Online-Zugang wird im Musikbereich die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geförderte zweisprachige Datenbank über österreichische Komponistinnen und Komponisten des Musikinformationszentrums Austria (MICA) angeführt.

 

Zu Frage 11:

Im Rahmen des Europeana Projekts werden laufend neue Schnittstellen und andere Software entwickelt, die als Open Source Software quelloffen sind. Aufgrund der guten Weiterent­wicklungsmöglichkeiten stärkt dieser Umstand auch die KKI, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Zu Frage 12:

Die Digitalisierung von 400.000 Büchern des historischen Buchbestandes der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) mit Google stellt die größte Public-Private-Partnership im kulturellen Bereich in Österreich dar. Durch die Zusammenarbeit der ÖNB mit Google wird es möglich, eines der wichtigsten strategischen Ziele, die Zurverfügungstellung von Information für den größtmöglichen Benützerinnen- und Benützerkreis, wesentlich früher zu erreichen, als es ohne die Beteiligung privater Institutionen möglich gewesen wäre. Die Zusammenarbeit der ÖNB mit Google ist als äußerst positiv zu beurteilen und kann im Sinne des Grünbuches „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ als best-practice Beispiel für weitere Public-Private-Partnerships dienen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.