5959/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0235-III/4a/2010 |
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Wien, 6. September 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5976/J-NR/2010 betreffend die Zahl der verhaltensauffälligen Schüler in Österreich 2., die die Abg. Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass sich die Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Ziele steckt, zu sensibilisieren, soziale Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schülerinnen und Schülern zu stärken sowie Verantwortlichkeit und Zivilcourage zu fördern. Für den Zeitraum 2009 - 2013 wurden im Rahmen der Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt“, wie auch im Zuge der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 5268/J-NR/2010 (5179/AB XXIV. GP) ausgeführt, folgende thematische Schwerpunkte festgelegt:
- Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer – Förderung der Sozialkompetenz
- Ausbau des Unterstützungssystems für die Schulen: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Pilotprojekte der Schulsozialarbeit
- Verhaltensvereinbarungen an jeder Schule
- Jährliches Vernetzungsforum aller Partnerinnen und Partner
- Ausbau von Programmen zur Gewaltprävention
Zu Frage 1:
Die erhobenen Daten im Rahmen der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 5268/J-NR/2010 (5179/AB XXIV. GP) stellen einen Ausschnitt aus dem quantitativen Gesamtspektrum der Verhaltensauffälligkeiten im Pflichtschulbereich dar. Die damalige und aktuelle Beantwortung stützt sich ausschließlich auf die jährlich vorgelegten Tätigkeitsberichte der Schulpsychologie-Bildungsberatung. Darüber hinaus gehend stehen wie bereits festgehalten über das Bildungsdokumentationsgesetz keine zusätzlichen Daten zur Verfügung.
Der Leiter der Salzburger Schulpsychologie geht von seiner Expertenschätzung von bis zu 3.200 verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern im Bundesland Salzburg aus. Das sind in etwa 7,5% aller Pflichtschülerinnen und -schüler in Salzburg (insgesamt 42.396 im Schuljahr 2008/09). Die für 2009 erhobenen und benannten 197 Schülerinnen und Schüler, die eine schulpsychologische Beratung mit dem Anmeldegrund Verhaltensauffälligkeiten (Tätigkeitsbericht der Schulpsychologie Salzburg) beanspruchten, machten 0,46% der Gesamtpflichtschülerinnen- und -schülerzahl aus. Das bedeutet, dass die Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern so gravierend waren, dass 0,46% aller Pflichtschülerinnen und -schüler in Salzburg das Beratungsangebot der Schulpsychologie 2009 in Anspruch genommen haben.
Die restlichen 3.000 verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schüler der Schätzung durch den Leiter der Schulpsychologie Salzburg nach haben eine schulpsychologische Beratung nicht beansprucht und sind in den Schulen integriert. Deren Förderung und Betreuung geschieht im Allgemeinen durch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, die Erziehungsberechtigten, Betreuungslehrkräfte und externe Betreuungseinrichtungen.
Zu Frage 2:
Nicht schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sind jene Kinder bzw. Jugendlichen, die die Schule gemäß Schulpflichtgesetz 1985 noch nicht besuchen dürfen und ferner die die ihre allgemeine Schulpflicht von neun Schuljahren erfüllt haben, aber eine weiterführende Schulart besuchen. Quantitative Daten zur Verhaltensauffälligkeit bei Schülerinnen und Schülern in weiterführenden allgemein bildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Berufsschulen nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht liegen wiederum aus dem Tätigkeitsbericht der Schulpsychologie-Bildungsberatung vor. 2009 hat die Schulpsychologie-Bildungsberatung mit dem Anmeldegrund Verhaltensauffälligkeiten folgende Anzahl an Schülerinnen und Schülern beraten:
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Berufsschule |
359 |
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AHS/O |
101 |
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BMS |
82 |
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BHS |
168 |
Zu Frage 3:
Die Steigerungen in der Inanspruchnahme der schulpsychologischen Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten im Pflichtschulbereich sind auf die komplexen Zusammenhänge zwischen Erziehung der Eltern und Mitwirkung der Schule bei der Erziehung zurückzuführen. Hinsichtlich der medizinischen Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten wird auf die ärztlichen Tätigkeiten der Kinderärzte bzw. Kinderpädiatrie verwiesen.
Zu Frage 4:
Das WISK-Programm wurde an der Universität Wien von Dr. Atria, Dr. Strohmeier und Prof. Spiel entwickelt und wurde und wird in den Schuljahren 2008/09, 2009/10 sowie 2010/11 an österreichischen Schulen (Sekundarstufe I) als Kooperationsprojekt der Universität Wien mit den Pädagogischen Hochschulen in Österreich implementiert.
Für die Implementierung des WISK-Programms an Schulen sind WiSK-Begleiterinnen und -Begleiter fortzubilden. Diese Fortbildung (WISK-Lehrgang) wird von der Universität Wien durchgeführt. Jede/Jeder WISK-Begleiterin/Begleiter betreut vorerst eine Schule im eigenen Bundesland pro Schuljahr. Die/Der WISK-Begleiterin/Begleiter informiert die Schule in den pädagogischen Konferenzen über alle notwendigen Schritte, führt eine schulinterne Fortbildung durch, unterstützt bei der verpflichtenden Durchführung der Evaluationsstudie sowie bei der Erstellung von schriftlichen Unterlagen. Ebenso unterstützt er/sie die Lehrkräfte während der Durchführung des WISK-Klassenprojekts und bei Einzelgesprächen. Alle für die praktische Arbeit an der Schule erforderlichen Materialien werden von der Universität Wien zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 5:
In den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 wurde die Datenerhebung zur Evaluationsstudie parallel zum WISK-Lehrgang für die Begleiterinnen und Begleiter durchgeführt. Eine erste Auswertung der Datenerhebungen zur Evaluation des WISK an der Sekundarstufe I in den zwei Schuljahren ist für Ende 2010 beauftragt.
Zu Frage 6:
Nach den Einführungen für Faustlos-Lehrkräfte in den Bundesländern haben Volksschulen erstmals im Schuljahr 2008/09 mit diesem Gewaltpräventionsprogramm begonnen. Faustlos läuft im Grundschulbereich über die ersten drei Schuljahre.
Zu Frage 7:
Zur Implementierung von Faustlos ist eine Studie beauftragt worden, die per Internetabfrage bei den Faustlos-Lehrkräften Informationen zur Anwendung von Faustlos geben soll.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.