5964/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0180-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 5974/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rechtsmittelverfahren in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten bei Gerichten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 11:
Ich habe die aus Anlass der Voranfrage erstellte Auswertung mit Stichtag 30. Juni 2010 um die Rechtsmittelfälle in den Gattungen „P“ und „PS“ erweitern lassen. Ich darf auf die ergänzten Auswertungen in der Beilage verweisen. Es ist noch anzumerken, dass im Rechtsmittelfall lediglich die (erstinstanzliche) Gattung erfasst wird, nicht aber die Art des Antrags. Den Rechtsmittelfällen können daher auch andere Anträge (etwa Unterhalt) zu Grunde liegen.
Ein Verfahren beim Jugendgerichtshof Wien ist in der Auswertung wegen einer unterlassenen Registereintragung fälschlich noch als „seit über 8 Jahren offen“ geführt. Mittlerweile wurde diese Eintragung nachgeholt.
. August 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.