5965/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0181-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 5978/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatz der Heeresspitäler bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen-BMJ“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die Justiz verfügt zur Versorgung der Insassen in ihren Justizanstalten über verschiedene medizinische Einrichtungen, mit denen eine Grundversorgung sichergestellt werden kann. Im Einzelfall ist es jedoch mitunter erforderlich, auch darüber hinausgehende medizinische Leistungen zu erbringen bzw. extern durch Dritte ambulant oder stationär in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck sind die Insassen auszuführen und während ihrer Krankenhausbehandlung zu bewachen. Die medizinische Versorgung kranker Insassen in offenen Stationen öffentlicher Krankenanstalten ist zwangsläufig mit einem höheren Bewachungsaufwand verbunden als in besonders gesicherten, sogenannten „gesperrten“ Abteilungen. Zur Optimierung des Ressourceneinsatzes ist dem Strafvollzug daher daran gelegen, die Anhaltung von Insassen von Justizanstalten in öffentlichen Krankenhäusern so gering wie möglich zu halten und stattdessen die Behandlung in geschlossenen Spitalsbereichen durchzuführen.
Im Zusammenhang mit den schon geraume Zeit in beiden beteiligten Ressorts angestellten Überlegungen über Möglichkeiten zur Rentabilitätsverbesserung der heereseigenen Gesundheitseinrichtungen einerseits und einer kostengünstigeren medizinischen Versorgung der Insassen der Justizanstalten andererseits soll vorerst geklärt werden, welche Bedürfnisse auf der Seite des Justizressorts konkret bestehen, denen im Rahmen einer solchen Kooperation mit den seitens des Bundesheeres disponiblen Einrichtungen und sonstigen medizinischen Ressourcen zu noch festzulegenden Bedingungen der Finanzierung entsprochen werden könnte.
Die angesprochenen Details einer solchen möglichen Kooperation, sowie deren Grad und Ausprägung sind derzeit noch offen. Für mich ist sowohl denkbar, Insassen unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und getrennt von Heeresangehörigen in Einrichtungen des Bundesheeres zu behandeln, als auch, dass Ärzte des Bundesheeres Leistungen an Insassen in Justizanstalten erbringen. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die beiderseitigen Bemühungen, hier Synergien zu nutzen, auch zu einem Erfolg für beide Seiten führen werden.
. September 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)