5968/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 3. September 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0236-IK/1a/2010

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5954/J betreffend „die geplante Rückübersiedlung des Bundesministeriums vom derzeitigen (Ausweich-) Standort in den momentan in Generalsanierung befindlichen Teilen des ehemaligen Standortes in der Himmelpfortgasse (Winterpalais Prinz Eugen)“, welche die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5937/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Kosten der Generalsanierung der Historischen Palais am Standort Himmel-pfortgasse/Johannesgasse entsprechen jenen im Bauprogramm der Burghauptmannschaft Österreich für das Jahr 2010.


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Arbeiten befinden sich im geschätzten und genehmigten zeitlichen Rahmen. Berücksichtigt sind dabei die Anhebung des Bürostandards auf ein zeitgemäßes Niveau für die Bediensteten, wie dies auch für die anderen Gebäude, in denen die Finanzverwaltung untergebracht ist bzw. wird, erfolgt, ebenso wie Probleme mit der historischen Bausubstanz und Auflagen durch das Bundesdenkmalamt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Dazu hat die BIG Folgendes mitgeteilt:

 

Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an den Generalunternehmer im Sommer 2005 wurde von Baukosten in der Höhe von € 46,03 Mio. netto ausgegangen. An

tatsächlichen Baukosten sind schließlich € 56,04 Mio. netto angefallen.

Die Kostensteigerungen sind einerseits auf die Tatsache zurückzuführen, dass bei

der umfassenden baulichen und thermischen Renovierung eines Gebäudes aus

den 1960er Jahren während der Sanierungsphase unerwartet statische und bautechnische Schwierigkeiten auftreten können und gegenständlich auch aufgetreten sind. So mussten, um einige Beispiele zu nennen, für die Betonsanierung und Betongüte zusätzliche € 0,7 Mio. aufgewendet werden, für eine erhöhte erforderliche Bewehrung € 0,3 Mio. und für Asbestentsorgung € 0,2 Mio.; weitere Zusatzkosten ergaben sich aus erhöhten Anteilen von € 0,4 Mio. für die Fassade und von € 0,35 Mio. für die Haustechnik.

Andererseits sind auch die Kosten für die vom BMF gestellten besonderen Mieteranforderungen, wie etwa für die Druckerei (ressortübergreifende Tätigkeit als Clusterdruckerei), Sicherheitsausstattungen etc., darin enthalten.

 

Es ist jedoch festzuhalten, dass die Abrechnung der Planerleistungen gerichtlich streitverfangen ist und damit eine endgültige Abrechnung des Projekts noch nicht möglich ist.

 


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Burghauptmannschaft Österreich setzt die vom Bundesministerium für Finanzen definierten baulichen Nutzungserfordernisse, Anpassungen an den Stand der Technik und Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes um. Es gibt keine Überschreitungen des zuletzt definierten Kostenrahmens.