5970/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. September 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0250-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6116/J betreffend „Schülerfreifahrt, Heimfahrtbeihilfe und Stand der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden“, welche die Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Da die laufenden Verbundintegrations-Schritte für die Schülerfreifahrten in den einzelnen Verkehrsverbünden verschieden weit fortgeschritten sind, existieren für das Schuljahr 2008/09 noch keine bundesweit endgültigen Zahlen und sind erste Verbundabrechnungsergebnisse für das Schuljahr 2009/10 frühestens Ende Oktober 2010 zu erwarten.
Die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen vorläufigen Daten basieren für das Schuljahr 2008/09 auf noch ungeprüften Abrechnungen bzw. teilweise auf Akontierungen (zugehörige Schülerzahlen auf Schätzungen), für das Schuljahr 2009/10 lediglich auf Akontierungen. Die Überschneidung der Schülerströme im öffentlichen Verkehr und die Überlappung der Verkehrsverbünde in drei Bundesländern (Wien/Niederösterreich/Burgenland) lassen teilweise keine bundesländerweise, sondern nur eine verbundweise Darstellung der Kosten und der Schülerzahlen zu.
|
Schuljahr 2008/09 |
Schuljahr 2009/10 |
||
Bundesland |
Kosten in € |
Schüler/ innen |
Kosten in € |
Schüler/ innen |
Wien/Niederöster-reich/ Burgenland |
127,260.365,40 |
258.238 |
122,088.715,50 |
254.141 |
Oberösterreich |
41,453.691,- |
94.000 |
41,544.471,- |
94.000 |
Kärnten |
21,729.568,52 |
41.100 |
21,729.568,52 |
40.100 |
Steiermark |
46,943.336,56 |
85.988 |
46,015.143,28 |
84.100 |
Tirol |
21,574.913,75 |
49.409 |
21,335.613,33 |
49.500 |
Salzburg |
18,426.828,96 |
43.055 |
18,426.828,96 |
41.952 |
Vorarlberg |
17,395.491,16 |
32.878 |
15,078.383,67 |
34.000 |
GESAMT |
294,784.195,35 |
604.668 |
286,218.724,26 |
597.793 |
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Frist zur Beantragung der Schulfahrtbeihilfe/Heimfahrtbeihilfe endet mit dem 30. Juni des dem jeweiligen Schuljahr nachfolgenden Kalenderjahres. Für das Schuljahr 2009/10 endet diese Frist mit 30. Juni 2011; hierfür existieren daher noch keine Daten.
Für das Schuljahr 2008/09 endete die genannte Einreichfrist mit 30. Juni 2010. Bis zur endgültigen Aufarbeitung aller Anträge in den Finanzämtern liegen derzeit für das gesamte Bundesgebiet nur vorläufige Werte vor: Kosten: € 6,343.688,-, Anzahl der Schüler/innen: 36.945. Eine weitergehende Datenaufsplittung kann erst für die endgültige Statistik erfolgen, welche voraussichtlich im Oktober 2010 verfügbar sein wird.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Häufigkeit der Familienheimfahrten jedes einzelnen Schulkindes, welches aus schulischen oder erzieherischen Gründen für die Dauer des Schulbesuches am Schulort oder in der Nähe davon untergebracht ist, ist individuell verschieden und statistisch nicht erfassbar. Auch die Art des dafür verfügbaren bzw. des tatsächlich benutzten Verkehrsmittels variiert stark; je nach Alter des Kindes, nach Wochentag, Tageszeit und örtlichen Verkehrsstrukturen sind Fahrten im Privatfahrzeug von Angehörigen oder in diversen öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Diese grundsätzliche Problematik trifft auch bei Lehrlingen zu, welche für die Dauer ihrer betrieblichen Ausbildung auswärts untergebracht sind.
Darüber hinaus
bietet der öffentliche Verkehr auch keine dafür geeigneten Zeitkarten
an, sodass die tatsächlich anfallenden Kosten für diese Familienheimfahrten
nur grob geschätzt werden können. Der Familienlastenausgleichs-fonds
(FLAF) müsste auf Basis der Anträge für 2007/08 mit Kosten bis
zu rd.
€ 27,2 Mio rechnen; damit ergäbe sich ein Mehraufwand von rd.
€ 20 Mio pro Schuljahr.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Unter Bedachtnahme auf das geltende Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 muss es vorrangiges Ziel sein, die Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schüler und Lehrlinge im bisherigen Umfang und bei gleichbleibender Qualität zu erhalten.
Antwort zu den Punkten 8 bis 11 der Anfrage:
Es liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis der Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde im Rahmen ihrer Tarifautonomie, ob und in welchem Ausmaß sie eine räumliche oder zeitliche Gültigkeitsausweitung für die aus FLAF-Mitteln finanzierten Schülerfreifahrausweise durch entsprechende private Aufzahlungen zulassen oder nicht.
Die Einführung derartiger Aufzahlungsmodelle, wie sie beispielsweise bereits seit Jahren im Bereich der Wiener Linien und in weiteren innerstädtischen Bereichen existieren, wird laufend im Rahmen der Kontakte mit einzelnen Verkehrsverbünden, die dies noch nicht vorsehen, thematisiert.
In den meisten Verkehrsverbünden existieren aber zwischenzeitlich bereits entsprechend günstige Möglichkeiten für die Schüler, für ihren Freifahrausweis eine räumliche oder zeitliche Gültigkeitsausweitung privat zur erwerben. Verbundspezifische Details der einzelnen Aufzahlungsmodelle und die zugehörigen aktuellen Preise sind der Homepage des jeweiligen Verkehrsverbundes zu entnehmen.