5971/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. September 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0252-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6135/J betreffend „Überstunden im Kabinett“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Im Bereich meines Kabinetts und des Kabinetts der Frau Staatssekretärin erfolgte und erfolgt die Abgeltung der zeitlichen Mehrleistungen bei den Bundesbediensteten entsprechend den einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 dadurch, dass ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts (Entgelts) als pauschalierte Abgeltung für die zeitlichen Mehrleistungen gilt; es erfolgt somit keine gesonderte Abrechnung und Vergütung.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit denen mit Zustimmung der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Sonderverträge gemäß § 36 VBG 1948 abgeschlossen wurden, handelt es sich um Sonderentgelte (all-inclusive) bei denen alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten gelten; es erfolgt somit keine gesonderte Abrechnung und Vergütung.
Bei den Arbeitsleihverträgen werden zeitliche Mehrleistungen pauschal abgegolten und sind im Gehalt inkludiert (all-inclusive); es erfolgt somit keine gesonderte Abrechnung und Vergütung.
In den Kalenderjahren 2008 und 2009 waren nur bei einer Referentin in meinem Kabinett die zeitlichen Mehrleistungen nicht mit dem Gehalt abgegolten.
Die Abgeltung der monatlich geleisteten Überstunden erfolgte mittels Einzelanordnung; bei dieser Einzelanordnung fielen in den Kalenderjahren 2008 bzw. 2009 an Überstunden an:
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Anzahl der Überstunden |
Gesamtkosten |
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2008 |
1.047,45 |
18.120,89 |
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2009 |
992,30 |
18.764,40 |