598/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 20. Jänner 2009 unter der Zahl 659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen auf Grund fingierter Rechnungsbelege“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Versorgung der Asylwerber durch den Bund ist in einer Betreuungseinrichtung des Bundes zu erbringen. Die Frage nach finanzieller Unterstützung im Wege individueller Unterbringung auf Basis privatrechtlicher Mietverhältnisse stellt sich somit auf Bundesebene nicht.
Basierend auf der Grundversorgungsvereinbarung und der daraus resultierenden Kompetenzverteilung fallen die eventuelle Gewährung von finanziellen Unterstützungsleistungen bei individueller Unterbringung und deren unmittelbare Überprüfung in die Vollziehung der jeweiligen Bundesländer.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Im Bereich des Bundes kommt es zu keiner Erstattung von Unterkunftskosten. Daher können auch keine zu Unrecht gefordert werden.