598/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

           

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am            20. Jänner 2009 unter der Zahl 659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen auf Grund fingierter Rechnungsbelege“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Die Versorgung der Asylwerber durch den Bund ist in einer Betreuungseinrichtung des Bundes zu erbringen. Die Frage nach finanzieller Unterstützung im Wege individueller Unterbringung auf Basis privatrechtlicher Mietverhältnisse stellt sich somit auf Bundesebene nicht.

Basierend auf der Grundversorgungsvereinbarung und der daraus resultierenden Kompetenzverteilung fallen die eventuelle Gewährung von finanziellen Unterstützungsleistungen bei individueller Unterbringung und deren unmittelbare Überprüfung in die Vollziehung der jeweiligen Bundesländer.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Im Bereich des Bundes kommt es zu keiner Erstattung von Unterkunftskosten. Daher können auch keine zu Unrecht gefordert werden.