5981/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2010 unter der Zahl 5963/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2009 wurde in 1.536 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2008 wurde in 1.628 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2007 wurde in 1.638 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.


Zu Frage 4:

Im Jahr 2009 wurde in 93 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 wurde in 34 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.

 

Zu Frage 6:

Im Jahr 2007 wurde in 5 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.