5981/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2010 unter der Zahl 5963/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2009 wurde in 1.536 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2008 wurde in 1.628 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2007 wurde in 1.638 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 durch die erste und zweite Instanz rechtskräftig zuerkannt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2009 wurde in 93 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2008 wurde in 34 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.
Zu Frage 6:
Im Jahr 2007 wurde in 5 Fällen der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 AsylG 2005 durch das Bundesasylamt rechtskräftig aberkannt.