5984/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2010 unter der Zahl 5985/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aussagen von Nationalratspräsidentin Prammer zur Familie Zogaj“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Alle Entscheidungen erfolgten in rechtsstaatlichen Verfahren unter Einbeziehung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.
Zu Frage 2:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 3 und 4:
Eine allfällige Beurteilung hat von der zuständigen erstinstanzlichen Behörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.
Zu Frage 5:
Jede Entscheidung ist eine Entscheidung in einem individuellen Einzelfall, der gesondert beurteilt wird. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass die zuständige Niederlassungsbehörde erster Instanz der jeweilige Landeshauptmann ist.