5984/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 7. Juli 2010 unter der Zahl 5985/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aussagen von Nationalratspräsidentin Prammer zur Familie Zogaj“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein. Alle Entscheidungen erfolgten in rechtsstaatlichen Verfahren unter Einbeziehung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Eine allfällige Beurteilung hat von der zuständigen erstinstanzlichen Behörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.

 

Zu Frage 5:

Jede Entscheidung ist eine Entscheidung in einem individuellen Einzelfall, der gesondert beurteilt wird. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass die zuständige Niederlassungsbehörde erster Instanz der jeweilige Landeshauptmann ist.