5985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 7. September 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5975/J-NR/2010 betreffend Studium „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule Wr. Neustadt, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen. Im Wege einer geprüften und bewilligten Anrechnung von Vorkenntnissen konnten bisher 12 Studierende den FH-Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“ an der FH Wiener Neustadt abschließen. Aufgrund der bewilligten Anzahl an Aufnahmeplätzen ist die Aufnahme von 44 Studierenden gänzlich unmöglich.

 

Zu Frage 2:

Bezüglich der Bekanntgabe der Namen derjenigen Personen, die die Möglichkeit zur Anrechnung von Vorkenntnissen in Anspruch nahmen, nimmt das Wissenschaftsressort aus datenschutzrechtlichen Gründen, die im überwiegenden Interesse des Schutzes personenbezogener Daten liegen, Abstand.

 

Zu Frage 3:

Wie bereits zu Frage 1 beantwortet, haben nicht 44, sondern 12 Studierende den
FH-Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“ unter Anrechnung von Vorkenntnissen abgeschlossen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Anrechnung von Vorkenntnissen, bei der Prüfungsleistungen aus bereits absolvierten Ausbildungen anerkannt werden.
Gemäß § 12 Abs. 2 Z 6 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. setzt eine Akkreditierung als Fachhochschul-Studiengang voraus, dass eine Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse im Sinne der berufsorientierten Ausbildung des jeweiligen Studienganges vorgesehen ist und dadurch eine Verkürzung der Studienzeit erreicht werden kann. Diese Vorgangsweise entspricht daher den gesetzlichen Vorschriften.

 

Zu Frage 4:

Von den insgesamt 36 Absolventen haben zwölf das FH-Bachelor-Studium „Polizeiliche Führung“ im Wege der Anerkennung von Vorkenntnissen abgeschlossen, 24 haben somit den Studiengang in sechs Semestern absolviert.

 

Zu Frage 5:

Die fundierte Ausbildung ist garantiert, weil die entsprechenden einschlägigen Vorleistungen und Prüfungen angerechnet wurden (siehe auch Antwort zu Frage 3). Diese Vorgangsweise ist im Lichte des Bologna-Prozesses an allen hochschulischen und universitären Bildungseinrichtungen üblich. Hinsichtlich des FH-Bachelor-Studienganges „Polizeiliche Führung“ (die nunmehrige Polizeioffiziersausbildung) ist es naturgemäß so, dass zahlreiche berufsspezifische Bildungsinhalte der früheren Ausbildung (Polizeioffiziersausbildung vor dem Bologna-Prozess) zu jenen des aktuellen Studiums mindestens gleichwertig und somit anzurechnen sind. Darüber hinaus wird festgehalten, dass 20 % der Studierenden, bei denen eine Anrechnung von Vorkenntnissen vorgenommen wurde, exmatrikuliert bzw. karenziert werden mussten. Daraus kann eindeutig geschlossen werden, dass die gültigen Qualitätsstandards einer fundierten hochschulischen Ausbildung eingehalten werden.

 

Zu Frage 6:

Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass die Aufnahme von Bewerbern in Fachhochschul-studiengänge in den Autonomiebereich der Erhalter dieser Studiengänge fällt. Weiters ist – wie oben bereits ausgeführt – keine rechtswidrige Handlungsweise erkennbar, sodass auch aus diesem Grund kein Handlungsbedarf besteht. Nach Auskunft der Leitung der Fachhochschule erfolgt überdies eine Aufnahme von Personen mit bereits abgeschlossenen Ausbildungen nur dann, wenn Restplätze aus dem regulären Studienbetrieb vorhanden sind. Seitens der Leitung der Fachhochschule wird eine Bevorzugung von hochrangigen Mitgliedern der Polizei und des Innenministeriums ausgeschlossen, weil die Anzahl der sich auf diese Restplätze bewerbenden Interessenten jene der noch zur Verfügung stehenden Studienplätze bisher nicht überschritten hat.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.