5994/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0157-I/4/2010 Wien, am 7. September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6188/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend E-Government gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Partnergemeinden für E–Government gibt es zur Zeit in Österreich?
Die Plattform Digitales Österreich bildet seit 2005 das strategische Dach der Aktivitäten und Kooperationen im Bereich E-Government in Österreich. Projekte, Strategien und Richtlinien werden unter Einbindung aller Gebietskörperschaften und in Kooperation mit der Wirtschaft geplant, abgestimmt und umgesetzt. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund gehören den Gremien der Plattform Digitales:Österreich an, sodass sicher gestellt ist, dass sämtliche Gemeinden als E-Government Partner in die gemeinsame Planung und Umsetzung von E-Government Projekten eingebunden sind.
Zusätzlich besteht – als gesonderte Kooperationsform – die kostenfreie „HELP-Partnerschaft“. Diese bietet allen österreichischen Gemeinden die Möglichkeit auf zentrale, von Experten entwickelte E-Government Angebote zurückzugreifen. Diese Lösungen reichen von allgemeinen Informationen, die ohne großen Aufwand in die Webseiten der Gemeinde übernommen werden können, bis hin zu direkt befüllbaren Online-Formularen, die über HELP.gv.at für die Gemeinde-Webseiten freigeschalten werden können. Diese Partnerschaft bietet den Gemeinden die Möglichkeit,
• die Servicequalität für BürgerInnen ohne großen Aufwand zu verbessern und
• von Fachleuten erarbeitete Inhalte über den eigenen Internetauftritt anzubieten.
Knapp 1.200 Gemeinden nehmen das Formularangebot von HELP in Anspruch (haben die Partner-Applikation von HELP aktiviert) und/oder haben aus zwölf zur Verfügung stehenden HELP-Lebenslagen Inhalte mittels „Content Syndizierung“ in ihre Gemeindeseiten integriert. 8 Bezirkshauptmannschaften nutzen das HELP-Formularangebot.
Zu Frage 2:
Ø Bis wann ist die Ausweitung des E–Government auf alle Österreichischen Gemeinden geplant?
Immer mehr Gemeinden nutzen die Chance, ihren Bürgerinnen und Bürgern über den Online-Kanal Verwaltungsservices anzubieten, die unabhängig von Zeit und Ort genutzt werden können. Etwa 95% der österreichischen Gemeinden bieten bereits heute E‑Government Services an. Für den Bereich der Informationsangebote kann man daher von einer nahezu flächendeckenden Ausweitung sprechen. Ähnlich gut zeigt sich das Bild für den Bereich der Formularangebote, wo der Verbreitungsgrad ebenfalls ein Niveau von über 90% erreicht hat. In den nächsten Jahren werden ein ähnlicher Trend im Bereich elektronischer Transaktionen sowie weitere Verbesserungsschritte in den Bereichen Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit angestrebt. Die freiwillige HELP-Partnerschaft erfreut sich ebenfalls zunehmender Beliebtheit. Die Zahl der Gemeinden als HELP-Partner sollte gesteigert werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Installierung des E-Government?
Ø Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Ausweitung des E-Government?
E-Government umfasst eine sehr breite Palette an elektronischen Informations-, Kommunikations- und Transaktionsservices. Finanzonline, das elektronische Firmenbuch, das Rechtsinformationssystem des Bundes, der Amtshelfer HELP.gv.at oder das elektronische Grundbuch zählen etwa zu den besonders bekannten E‑Government Angeboten. Aber auch „interne“ Services, wie etwa der elektronische Akt oder E-Recht, gehören zu „E-Government“. Die E-Government Lösungen sind somit ebenso unterschiedlich wie die involvierten Entwicklungspartner. Aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeit von Ressorts und Gebietskörperschaften für die einzelnen E-Government Services ist eine seriöse zusammenfassende Schätzung des Kostenaufwands nicht möglich. E-Government wird in den Budgets der Gebietskörperschaften bzw. der Ressorts auch nicht als ein gesonderter, einheitlich definierter Budgetposten ausgewiesen. Kosten die im Bereich der IT-Infrastruktur anfallen bzw. die im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Systeme entstehen, fließen in unterschiedlichste Budgetpositionen ein, sodass eine gesammelte Kostendarstellung nicht möglich ist.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Situation der unterschiedlichsten Entwicklungs- und Umsetzungspartner und -verantwortlichen von E-Government Projekten aus Verwaltung und Wirtschaft ist eine seriöse Kostenabschätzung für die künftige Ausweitung von E-Government Services ebenfalls nicht möglich.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wie hoch sind die bisherigen Einsparungen durch das E-Government?
Ø Wie hoch sind die geplanten Einsparungen nach einer flächendeckenden Installierung des E-Government?
Grundsätzlich sind die meisten E-Government Anwendungen mit Einsparungen für Unternehmen, BürgerInnen oder die Verwaltung verbunden. Gleichzeitig können die Servicequalität für interne und externe Anspruchsgruppen gesteigert und der Mehraufwand aufgrund von Doppelerfassungen und Fehleingaben reduziert werden. Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen es der öffentlichen Verwaltung zudem, „alte“ Dienstleistungen auf Verbesserungspotentiale zu überprüfen und neue elektronische Services komfortabel und kostengünstig über das Internet anzubieten.
Eine Bezifferung der bisherigen Einsparungen, noch dazu in einer gesamthaften Betrachtung (also E-Government Serviceleistungen aller Ressorts und Gebietskörperschaften), ist nicht möglich. Es können aber zur Illustration einige Beispiele dargestellt werden:
Allein im Juni 2010 konsultierten 405.028 Anwenderinnen/Anwender das umfangreiche Informationsangebot des digitalen Amtshelfers HELP.gv.at. Um diese zu servicieren, wären 140 parallel laufende Amtsschalter, die 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche geöffnet haben, notwendig. Im Monat Mai 2010 waren es 436.125 Anwenderinnen/Anwender. Jährlich fragen die AnwenderInnen etwa 35 Millionen Seiten ab.
Weitere prominente E-Government Projekte der letzten Jahre sind der elektronische Akt (ELAK) und das E-Recht. Durch die Einführung des ELAK im Bund konnten beispielsweise die Aktendurchlaufzeit um durchschnittlich 15% verkürzt und der Papierbedarf um etwa 20% reduziert werden. Ebenso positive Auswirkungen hatte die Einführung des elektronischen Verfahrensablaufs im Gesetzgebungsprozess (E‑Recht). Zentrale Effekte des E-Rechts sind die erhebliche Beschleunigung des Verfahrensablaufs und die Einsparung von Druckkosten. Alleine durch die elektronische Kundmachung der Bundesgesetzblätter können jährlich über € 1 Mio. netto an Druckkosten eingespart werden. Zudem ist einem wesentlich größeren Personenkreis ein komfortablerer Zugang zu authentischen Gesetzestexten möglich.
Aufgrund der höheren Frequenz an Behördenkontakten liegen die bedeutendsten Einsparungspotentiale im Bereich der Online-Transaktionen für Unternehmen. Mit der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen" sollen E-Government-Anwendungen den Unternehmen erhebliche Einsparungen an Verwaltungskosten bringen. Der Start des Unternehmensserviceportals www.usp.gv.at am 1. Jänner 2010 war ein bedeutender Schritt in Richtung Entlastung der Unternehmen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten konnten damit die bestmöglichen Voraussetzungen für heimische Unternehmen geschaffen und der Wirtschaftsstandort Österreich für ausländische Unternehmen attraktiver gestaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen