5995/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0162-I/4/2010
Wien, am 7. September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schüssel, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Nr. 6222/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Steinigungen im Iran gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Kennen Sie die in der Einleitung genannten Berichte und treffen diese Berichte nach Ihren Informationen im Wesentlichen zu?
Ø Wie ist die Menschenrechtslage im Iran generell zu bewerten?
Ø Was können die Europäische Union und die UNO in diesem Zusammenhang unternehmen?
Ø Wie kann Österreich zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft beitragen, um die Menschenrechtslage im Iran zu verbessern und wenigstens die grausamsten Menschenrechtsverletzungen zu verhindern?
Ø Werden Sie die Menschenrechte im Iran im Europäischen Rat thematisieren?
Ich nütze alle sich bietenden Gelegenheiten, insbesondere im Rahmen der UNO, um für die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation im Iran einzutreten und auf Einhaltung der entsprechenden internationalen Verpflichtungen zu dringen.
Die Menschenrechtssituation im Iran wird in allen maßgeblichen EU-Institutionen und somit auch im Europäischen Rat regelmäßig thematisiert. So ist auch die im Juni d.J. vom Europäischen Rat beschlossene Erklärung zum iranischen Nuklearprogramm im breiteren Zusammenhang mit der dortigen Menschrechtssituation zu sehen.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6221/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen