5997/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0126-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Juli 2010, Nr. 6118/J, betreffend „Vollziehung
Weingesetz – Zahlen und Fakten 2009“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2010, Nr. 6118/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
2008 gab es 19.569 Betriebe, davon
195 Betriebe größer als 20 ha
782 Betriebe zwischen 10 ha und 20 ha
3.131 Betriebe zwischen 3 ha und 10 ha
15.459 Betriebe kleiner als 3 ha.
2009 gab es 20.181 Betriebe, davon
204 Betriebe größer als 20 ha
807 Betriebe zwischen 10 ha und 20 ha
3.228 Betriebe zwischen 3 ha und 10 ha
15.942 Betriebe kleiner als 3 ha.
Zu Frage 2:
Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Flächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren immer die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke herangezogen.
2008: 44.727 ha – Anstieg 1%
2009: 45.687 ha – Anstieg 2%
Zu den Fragen 3 und 4:
Vorweg darf angemerkt werden, dass die Betrachtung von Einzeljahren nur ein sehr verzerrtes Bild der durch die Umstellungsmaßnahmen ausgelösten Entwicklungen in der österreichischen Weinwirtschaft bieten würde. Aus diesem Grund findet sich folgend eine Darstellung der Sortenbilanz (Auspflanzungen minus Rodungen im Rahmen der Umstellungsaktion) für alle seit Beginn der Maßnahmen eingebrachten Umstellungsanträge, aus der die Entwicklungen deutlich abzulesen sind:
· Rechnet man die Sortenbilanz (Auspflanzung minus Rodung) aller bis dato eingereichten Umstellungsanträge, so wird sich die österreichische Rotweinfläche um ca. 4.380 ha vermehren (Zweigelt mit +2.160 ha, Blaufränkisch +7.200 ha, St. Laurent +380 ha, Merlot +450 ha). Die Weißweinfläche vermehrt sich geringfügig (+790 ha), Grüner Veltliner (-330 ha) und Müller Thurgau (-280 ha); Zuwächse gibt es v.a. bei Chardonnay (+385 ha), Sauvignon Blanc (+470 ha) und Rheinriesling (+240 ha). Welschriesling bleibt praktisch unverändert. Gemischter Satz wird im Ausmaß von 1.120 ha gerodet.
· Diesem Trend zum Rotwein entsprechend ist die Rotweinfläche in Österreich seit 1999 um 27,2% auf insgesamt 15.713 ha angestiegen, während hingegen die Weißweinfläche im gleichen Zeitraum um 17,5% (auf 29.820 ha) gesunken ist.
Zu Frage 5:
Die ertragsfähige Rebfläche stieg von 2008 44.727 ha auf 2009 45.687 ha.
Zu Frage 6:
Im EU-Haushaltsjahr 2008/2009 wurde an 1.151 Betriebe insgesamt € 4,099 Mio. an Umstellungsbeihilfe ausbezahlt, davon entfielen € 808.792,- (226 Betriebe) auf das Burgenland, € 2.234.594,- (755 Betriebe) auf Niederösterreich, € 1.041.798,- (168 Betriebe) auf die Steiermark und € 14.756,- (2 Betriebe) auf Wien.
Zu Frage 7:
Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österreichischen Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion.
Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im vorhinein bei der Erstellung eines ausgefeilten und genau auf die klein strukturierten österreichischen Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert.
Der/die Konsument/in kann aus einem ausgeweiteten Angebot qualitativ hoch stehender und – da im Rahmen der Umstellung grundsätzlich auch vermehrt herkunftstypische Sorten ausgepflanzt werden – regionaltypischer heimischer Weine wählen.
Zu Frage 8:
Eine Reihe von Maßnahmen sichern die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:
– Die Umstellungsaktion ist ausschließlich auf Qualitätsweinrebsorten beschränkt.
– In vielen Fällen kommt es zu einer Erhöhung der Stockzahl pro ha (verringerte Belastung des einzelnen Stockes und somit erhöhte Qualität des Traubenmaterials) sowie zu einer Erhöhung der Laubwand (bessere Ausnutzung der Sonneneinstrahlung).
– Durch die in der Hanglage erhöhte Förderintensität sowie durch die zusätzlichen Förderungen für Terrassen werden vermehrt Weingärten in qualitativ hochwertigen Lagen ausgepflanzt.
– Die Errichtung von Bewässerungsanlagen verhindert qualitätsmindernde Trockenschäden an den Trauben
– Die Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss sowie zum Schutz vor Vogelfraß und Hagel sichern die Weingärten und die Qualität des Lesegutes vor allem auch in den ersten Jahren nach dem Auspflanzen des Weingartens.
Die in der Beantwortung der Frage 7 dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen (siehe oben) ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahme.
Zu Frage 9:
Aus der von der Europäischen Kommission erstellten Graphik über die Preisentwicklung der international mengenmäßig bedeutendsten Kategorie des roten Tafelweines in den Jahren 2008 und 2009 ist der Preisverlauf sichtbar: Durch die mit der Reform der europäischen Weinmarktordnung 2008 stark zurück gefahrenen Destillationsaktionen zeigen vor allem die Länder Italien und Spanien (welche in der Vergangenheit sehr stark von den EU-Destillationsaktionen Gebrauch machten) eine rückläufige Preisentwicklung, die sich 2009 jedoch stabilisiert hat. Frankreich – das weniger von Destillationsaktionen Gebrauch gemacht hat – zeigt eine stabile, den üblichen jahreszeitlichen Schwankungen unterworfene Preisentwicklung.
Derartige Preisentwicklungen üben auf den österreichischen Markt nur sehr geringen Einfluss aus, da Österreich kaum bis gar nicht am internationalen Fassweinmarkt teilnimmt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Eingangs sei angemerkt, dass durchschnittliche Preisangaben in Österreich nur sehr undeutlich die Situation des einzelnen Winzerbetriebes widerspiegelt, da die Variabilität des Sortiments (vom Fasswein in Tafelweinqualität bis hin zum in Flasche vermarkteten Qualitäts- und Prädikatswein) bereits auf Ebene des Einzelbetriebes sehr groß ist. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 zeigt sich ein genereller Preisrückgang im Jahre 2009 durch die mengenmäßig sehr umfangreiche Lese 2008. Der Traubenpreis betrug zur Lese 2008 rund 35 – 40 ct/kg, zur Lese 2009 ca. 25 – 30 ct/kg.
Der durchschnittliche Preis für Fasswein rot betrug im Jahr 2008 ca. 30 Cent pro Liter in Niederösterreich und ca. 40 Cent im Burgenland. Die Preise für weißen Fasswein lagen vor der Lese bei rund 36 ct/l und sind nach der Lese auf rund 22 ct/l gesunken. Im Jahr 2009 erzielte roter Fasswein durchschnittlich 30 ct/l, weißer Fasswein rund 20 – 22 ct/l.
Regionale Unterschiede am freien Markt (keine Traubenübernahmeverträge, keine schlagkräftige genossenschaftliche Struktur) sind in Österreich zu vernachlässigen.
Zu Frage 12:
Anteil des Flaschenweinverkaufs (mengenmäßig, in %):
Wie aus oben stehender Graphik ersichtlich ist, konnte der rückläufige Trend des Flaschenweinabsatzes Ab-Hof im Jahr 2008 und 2009 gestoppt werden. Der mengenmäßige Anteil des Flaschenweinverkaufes in Österreich beträgt daher derzeit ca. 27%. Hier muss angemerkt werden, dass es sich um mengenmäßige Verhältnisse handelt, wertmäßig nimmt der Ab-Hof-Verkauf eine wesentlich bessere Position ein.
Das jährlich von der ÖWM in Auftrag gegebene GfK-Haushaltspanel weist für 2008 einen Anteil der Gastronomie von 53% am Gesamtkonsum aus (2007: 54%), für 2009 wird ein weiterer, leichter Rückgang in der Gastronomie erwartet, der in erster Linie auf die schlechte gesamtwirtschaftliche Situation zurückzuführen ist.
Zu den Fragen 13 und 14:
Bundesamt für Weinbau:
2008: 5.512 Weinbaubetriebe
2009: 5.346 Weinbaubetriebe
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
Die analytische Prüfung obliegt dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt. Sensorisch wurden
2008: 1.979 Anträge und
2009: 2.003 Anträge
bearbeitet.
Bundesamt für Weinbau:
Im Jahr 2008 wurden 33.662 Prüfnummeranträge positiv erledigt; 5.141 negativ.
Im Jahr 2009 wurden 34.984 Prüfnummeranträge positiv erledigt; 4.877 negativ.
2008 wurden dabei insgesamt 1.930.534 hl erfasst; 2009 insgesamt 1.938.930 hl.
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
Sensorische Beurteilungen:
2008: 1.754 positiv, 225 negativ
2009: 1.764 positiv, 239 negativ
Zu Frage 15:
Bundesamt für Weinbau:
2008: € 2.134.682
2009: € 2.196.947
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
Kosten für die sensorische Prüfung:
2008: € 9.822,20
2009: € 20.659,00
Der Nutzen ergibt sich für die Konsumentinnen und Konsumenten daraus, dass ihnen einwandfreier Qualitätswein zur Verfügung steht.
Zu Frage 16:
Bundesamt für Weinbau:
96% der Kosten
80% Deckungsgrad
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
4% der Kosten
Zu Frage 17:
Bundesamt für Weinbau:
2008: € 1.073.902,--
2009: € 1.065.624,--
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
Rechnungslegung erfolgt durch das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt.
Zu Frage 18:
Derzeit liegen darüber keine Informationen vor. Länder wie Kroatien und Slowakei wollen aber ein ähnliches System einführen.
Zu Frage 19:
Durch die Anbindung der Verwaltungsabwicklung an Wein-Online sind derzeit alle Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung ausgeschöpft. Es gibt aber immer Überlegungen, Ablaufprozesse im Sinne der Kundinnen bzw. Kunden zu verbessern.
Zu Frage 20:
Die Kosten für 1 Probe verteilen sich auf ca. 60% Analytik und Probentransport, 20% Verkostung und 20% Verwaltung.
Zu Frage 21:
Da die staatliche Prüfnummer mittels Bescheid erteilt wird, bestehen derzeit keine Überlegungen, diese zu privatisieren.
Zu Frage 22:
Die jährliche Einsparung beträgt € 791.000,--.
Der/die Weinproduzent/in bzw. Weinhändler/in erhält seit Inkrafttreten der neuen Banderolen-Verordnung 2008 eine zusätzliche Freiprobe im Zuge des Antragsverfahrens auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für Qualitätswein.
Dadurch kommen die Gelder direkt dem/der Bürger/in zu Gute.
Zu Frage 23:
Nein.
Zu Frage 24:
Gemäß einer Studie betreffend die Struktur und Entwicklung von Bio-Weinbau in Österreich, erstellt von Herrn Ekkehard Lughofer, betrug die Bio-Weinmenge in Österreich in den Jahren 2003 bis 2009 zwischen 5.300 hl und 6.520 hl.
Zu Frage 25:
Das BMLFUW hat sich namens der österreichischen Weinbranche gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit sehr intensiv in die Diskussion auf EU-Ebene zur Einführung eines neuen Regelwerks zur Erzeugung von Biowein eingebracht. Obwohl die Diskussion auf der technischen Ebene schon weit fortgeschritten war, konnte zum Verordnungsvorschlag am Ende im entscheidenden Punkt Gesamt-Schwefeldioxidgehalte kein Konsens erzielt werden und wurde von der Kommission letztlich zurückgezogen.
Österreichische Position: Bio-Wein unterscheidet sich von konventionellem Wein vor allem in der Wirtschaftsweise im Weingarten (Boden-, Wasser-, Artenschutz usw.), die Schwefelmenge trägt wenig zur Profilbildung von Bio-Wein bei. Als einziges Unterscheidungskriterium für die Deklarierung die Schwefelmenge heranzuziehen, wird den vielfältigen Ansprüchen des Systems Biologische Produktion und damit auch der biologischen Weinerzeugung keinesfalls gerecht. Ein niederer Grenzwert würde bestimmte Weinanbaugebiete und Weintypen benachteiligen und damit zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmer in bestimmten Gebieten führen. Letztlich wären derartige Angaben auch als irreführend für den Verbraucher einzustufen.
Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit befindet sich derzeit der Entwurf eines Bio-Durchführungsgesetzes in Begutachtung, in welchem unter anderem die Zuständigkeiten für die Kontrollen geregelt werden sollen. Dabei wird vom BMLFUW angestrebt, dass die BKI zuständige Stelle für die Kontrollen im Weingarten und im Keller werden soll, nachdem ihr gemäß Weingesetz bereits jetzt weitgehende Kompetenzen, wie beispielsweise Zutritts- und Beschlagnahmerechte, eingeräumt sind. Gemeinsam mit den Bio-Kontrollverbänden wird ein Konzept zum bestmöglichen Ablauf von Kontrollen im Weingarten und im Weinkeller erarbeitet.
Zu den Fragen 26 bis 29:
Biologische Produktion im Weinbau ist einer der Forschungsschwerpunkte der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Es werden ca. € 960.000,-- pro Jahr dafür aufgewendet. Rückstandsuntersuchungen sind grundsätzlich möglich, es wurden allerdings in den Jahren 2008 und 2009 keine Bio-Weinproben auf die angesprochenen Rückstände untersucht und auch keine beanstandet.
Zu Frage 30:
Es wurden in beiden Anstalten keine konventionell hergestellten Weine 2008 und 2009 auf Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert.
Zu Frage 31:
Es können grundsätzlich die meisten gängigen Rückstände, wenn Reinsubstanzen verfügbar sind, nachgewiesen werden.
Zu Frage 32:
Nein.
Zu Frage 33:
2008: 3.651
2009: 3.112
Zu Frage 34:
2008: 6.706.306 Liter
2009: 6.616.161 Liter
Zu Frage 35:
2008: € 1.783.523,63
2009: € 2.001.799,60
Für den/die Konsumenten/in ist die Sicherstellung einer dauerhaft hohen Qualität, der Fehlerfreiheit und die Einhaltung der analytischen Voraussetzungen bei österreichischen Weinen gewährleistet.
Zu Frage 36:
2008: 8.991 Kontrollen
2009: 10.411 Kontrollen
Zu Frage 37:
2008: 1.973 Proben
2009: 1.866 Proben
Zu Frage 38:
2008: 280 Proben
2009: 347 Proben
Bei den Beanstandungen handelt es sich großteils um Bezeichnungsdelikte, die aus Unwissenheit begangen wurden.
Einige Proben von ausländischen Weinen mussten beanstandet und bei Gericht zur Anzeige gebracht werden. Sämtliche betroffene argentinische Weine konnten rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Zu Frage 39:
2008: 7 Anzeigen bei Gericht; 1193 Anzeigen bei Verwaltungsbehörden.
2009: 4 Anzeigen bei Gericht; 985 Anzeigen bei Verwaltungsbehörden.
Zu Frage 40:
2008: 948 rechtskräftige Verfahren.
2009: 911 rechtskräftige Verfahren.
Zu Frage 41:
Da die Strafen von den zuständigen Gerichten bzw. Verwaltungsbehörden eingehoben werden, können seitens des BMLFUW dazu keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 42:
Bundesamt für Weinbau:
2008: 18.777 Proben
2009: 19.712 Proben
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
2008: 5.619 Proben
2009: 5.798 Proben
Zu Frage 43:
Privatproben werden nicht beanstandet (Ausnahme: bei Gefahr in Verzug).
Zu Frage 44:
Bundesamt für Weinbau:
2008: € 418.520
2009: € 420.972
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
2008: € 79.040,45
2009: € 74.051,88
Zu Frage 45:
Bundesamt für Weinbau:
2008: 77 Planstellen
2009: 72 Planstellen
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
2008: 140 Planstellen
2009: 140 Planstellen
Zu Frage 46:
Bundesamt für Weinbau:
2008: € 2.601.312,71
2009: € 3.183.825,55
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
2008: € 5.078.369,11
2009: € 5.321.538,91
Zu Frage 47:
Bundesamt für Weinbau:
2008: 4 Planstellen
2009: 3 Planstellen
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
2008: keine
2009: 1 Planstelle
Zu Frage 48:
Es wird darauf verwiesen, dass zukünftige Personalentscheidungen nach Anlass zu treffen sind.
Zu Frage 49:
Bundesamt für Weinbau:
Ca. € 70,00 je Probe.
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
Ca. € 45,58 für sensorische Prüfungen.
Zu Frage 50:
Es ist derzeit keine Veränderung der Organisationsstrukturen geplant.
Zu Frage 51:
Da die Aufgaben der beiden Bundesämter sehr unterschiedlich sind, ist ein Effizienzvergleich nicht möglich.
In Eisenstadt werden vorwiegend Analysen durchgeführt, während in Klosterneuburg ein Großteil der Forschung und auch der Schulbetrieb angesiedelt sind.
Zu den Fragen 52 und 53:
Da in den meisten europäischen Ländern Weinkontrolle Sache der Länder ist, in Österreich jedoch der Vollzug des Weingesetzes in Bundeskompetenz liegt, ist ein Vergleich mit ausländischen Anstalten bzw. Einrichtungen nicht zulässig.
Zu Frage 54:
2008: 19 Bundeskellereiinspektoren/innen
2009: 18 Bundeskellereiinspektoren/innen
Zu Frage 55:
Österreich war Projektpartner des EU-Projektes „Weindatenbank zum Nachweis von Verfälschungen“. Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten Zusätzen und Verfahren dienen soll. Die in der Datenbank ISPRA gespeicherten Analysedaten stehen allen europäischen Kontrollbehörden zur Verfügung.
Zu Frage 56:
Im Zuge der neuen Haushaltsrechtsreform und unter weiterer verstärkter Einbindung des Systems Wein-Online in Abwicklungsfragen wird erwartet, die Verwaltungskosten in den nächsten Jahren deutlich zu senken.
Zu Frage 57:
Es soll eine Forcierung von regionalspezifischem Herkunftswein (DAC) aus autochthonen Sorten in hoher und geprüfter Qualität stattfinden.
Weiters sollen die Forschung hinsichtlich Produktionstechnik und Züchtungsforschung, insbesondere biologische Produktion, vorangetrieben werden.
Zu den Fragen 58 bis 60:
Wie die kürzlich veröffentlichte Weingartengrunderhebung 2009 der Statistik Austria gezeigt hat, herrscht in Österreich ein starker Trend hin zu größeren und leistungsfähigeren Betrieben. Die damit einhergehende Professionalisierung und damit verbunden auch die Sicherung und Steigerung der Produktqualität ermöglicht es der österreichischen Weinwirtschaft einerseits, den hohen Inlandsmarktanteil zu halten, und andererseits, am internationalen Markt eine erfolgreiche Nischenposition einzunehmen.
Kurz- bis mittelfristig kann nicht angenommen werden, dass der Verbrauch in Österreich eine stark steigende Tendenz zeigen wird, jedoch ist der Verbrauch in Österreich selbst und in seinen wichtigsten Absatzmärkten wie Deutschland, die Schweiz, USA oder die Niederlande stabil, trotz gesamtwirtschaftlich schlechter Situation. Eine Verbesserung dieser gesamtwirtschaftlichen Situation würde dann eine weitere Stabilisierung bzw. Erhöhung des Verbrauchs bedeuten. Von einem Ansteigen der Gesamtrebfläche wird derzeit nicht ausgegangen.
Das von der ÖWM jährlich in Auftrag gegebene GfK-Haushaltspanel zeigt seit 2006 für inländischen Wein steigende Absatzwerte. Es wird daher davon ausgegangen, dass auch zukünftig österreichische Weine ihre starke Position halten bzw. noch weiter ausbauen können.
Die Grundlage für eine positive Entwicklung der Ertragslage der österreichischen Winzer ist daher gegeben, es darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Ertragslage eines Betriebes von zahlreichen Faktoren abhängig ist und auch in sehr großem Maß von der gesamtwirtschaftlichen Situation bestimmt wird.
Zu Frage 61:
In den Verhandlungen zur Reform der europäischen Weinmarktordnung und deren Beschluss im Jahr 2008 bzw. 2009 konnten zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die österreichische Weinwirtschaft verwirklicht werden; insbesondere im Bereich der Förderung für wirtschaftliche sinnvolle Investitionen der Betriebe.
Die Vorgaben der europäischen Weinmarktordnung wurden im Förderbereich durch die Verordnung des BMLFUW über die Durchführungsbedingungen der Beihilfenmaßnahmen (BGBl. II Nr. 453 vom 9.12.2008 i.d.F. BGBl. II Nr. 112 vom 13.4.2010) umgesetzt; in Österreich wurde die Umstellungsförderung in das Nationale Förderprogramm aufgenommen, weiters die Investitionsbeihilfe für Maßnahmen im Bereich der Kellertechnik sowie die Beihilfe für Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittlandsmärkten.
Seit Jahresbeginn 2009 wurden bereits mehr als 3.400 Anträge auf Investitionsbeihilfe genehmigt. Der überwiegende Teil der Investitionsprojekte stammt von familienstrukturierten Winzerbetrieben, welche durch die Abfüllung des produzierten Weines (meistens verbunden mit einem erheblichen Anteil an Direktvermarktung) eine sehr hohe Wertschöpfung erzielen können. Die technologische Stärkung dieser Betriebe ist eines der Hauptziele der österreichischen Weinwirtschaftspolitik und sichert eine sehr hohe Qualität der Produkte.
Zu Frage 62:
Bei Angaben, welche den Verschuldungsgrad beschreiben, handelt es sich um personenbezogene Daten, welche unter höchstem Schutz stehen und daher einerseits überhaupt nicht zugänglich sind und andererseits auch nicht öffentlich kommunizierbar wären.
Zu Frage 63:
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Zu den Exportmärkten: Nach wie vor ist Deutschland der mit Abstand bedeutendste Absatzmarkt für österreichische Weine, gefolgt (wertmäßig) von der Schweiz und den USA.
Die Gesamtentwicklung der österreichischen Exporte kann der folgenden Graphik entnommen werden:
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Durch den Rückgang der ab 2000 stark angestiegenen Fassweinexporte ging auch die gesamte Exportmenge zu Mitte des Jahrzehnts wieder zurück, zeigt aber seit 2007 - ebenso wie der Wert der Gesamtexporte - eine sehr positive Entwicklung.
Zu Frage 64:
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Auch bei den Importen zeigt sich seit längerem eine stabile Aufteilung der Herkünfte: Bedeutendster Lieferant ist Italien, gefolgt von Frankreich (mengenmäßig untergeordnet, aber hoher Wert der Weine) und Spanien. Die Marktbedeutung der Neue-Welt-Weine ist gering. Der Gesamtimport ist seit 2007 rückläufig.
Zu Frage 65:
Das „neue“ Weingesetz 2009, BGBl. I Nr.111 wurde bisher noch nicht novelliert. Das Weingesetz dient in erster Linie der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Marktorganisation für Wein. Im Weingesetz sind insbesondere spezifische Vorschriften über das Inverkehrbringen, die Bezeichnung, die Behandlung und die Kontrolle von österreichischem Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung verankert.
Eine der wichtigsten Neuerungen war die Einführung eines Weines ohne nähere Herkunftsangabe als Österreich, jedoch mit der Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang. Dieser Wein kann in ähnlicher Weise wie Landwein vermarktet werden, weswegen das Weingesetz für ihn auch ähnliche Voraussetzungen vorsieht. Im Gegensatz zu Wein ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe (früher: Tafelwein) hat dieser Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei zu sein und eine Rebsortentypizität aufzuweisen. Darüber hinaus ist er – wie Land- und Qualitätswein – auch dem Hektarhöchstertrag unterworfen. Die Einführung dieser neuen Weinkategorie hat keine negativen Auswirkungen auf dem Weinmarkt nach sich gezogen.
Im Rahmen der neuen GMO-Wein wird das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes auch für den Wein übernommen. Dieses unterscheidet zwischen Weinen mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung und Weinen ohne eine solche. Das Weingesetz sieht jedoch vor, dass nicht die gemeinschaftlichen Verkehrsbezeichnungen „Wein mit geschützter geografischer Angabe“ („Wein g.g.A.“) oder „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ („Wein g.U.“) zu verwenden sind, sondern die traditionellen Begriffe „Landwein“ (für Wein g.g.A.) und „Qualitätswein“ (für Wein g.U.) weiterverwendet werden.
Der Begriff „Tafelwein“ entfällt und ist auch in Österreich durch den Begriff „Wein“ zu ersetzen. Derzeit erfolgt die Verankerung der für Österreich geschützten Bezeichnungen im neuen gemeinschaftlichen Herkunftsschutzsystem.
Im Hinblick auf die önologischen Verfahren enthält das Weingesetz eine Umsetzung der vom gemeinschaftlichen Weinrecht vorgegebenen Neuerungen bei der Aufbesserung und der Süßung. Es geht in erster Linie um die Einführung neuer Grenzwerte und Vereinfachung der Vorschriften. Dies ist von den Marktteilnehmern positiv aufgenommen worden.
Mit dem neuen Weingesetz wird von dem Gebot abgegangen, Qualitätswein ausschließlich in Glasflaschen in Verkehr zu bringen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kann nunmehr auch österreichischer Qualitätswein in Tetrapacks oder bag-in-boxes abgefüllt werden. Dadurch wurde die „Exportquote“ – insbesondere in skandinavische Länder – verstärkt.
Der Bundesminister: