5999/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0127-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2010, Nr. 6178/J, betreffend Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmittel – Milch
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2010, Nr. 6178/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) spricht sich national und auf EU-Ebene klar für die Angabe der Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe bei Lebensmitteln aus. Dieses Thema wurde u.a. im Rahmen der Hochrangigen Expertengruppe Milch in Brüssel behandelt, wo sich Österreich für eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Milch in Milchprodukten ausgesprochen hat. Im Zuge der Verhandlungen zur EU-Verbraucherinformationsverordnung setzt sich Österreich für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei unverarbeiteten, aber auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) ein.
Zu Frage 3:
Für Gesetzesinitiativen zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation als auch für ausreichende Kapazitäten für eine wirkungsvolle Umsetzung der EU-Vorschriften durch die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Das BMLFUW setzt sich seit langem für einen effektiven Täuschungsschutz im Hinblick auf Herkunftsangaben bei Lebensmitteln ein.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2009 wurden von österreichischen Milchverarbeitungsbetrieben 330.460 kg Milch aus den Niederlanden zugekauft. Diese Menge entspricht rund 0,01% der österreichischen Anlieferung.
Zu Frage 5:
Fragen zu einzelnen Betrieben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Zu Frage 6:
2009 wurde von 15 österreichischen Betrieben Milch aus dem Ausland angekauft.
Zu Frage 7:
Die zugekaufte Milch stammte 2009 aus Deutschland, Italien, Frankreich, Slowenien, Niederlande und Dänemark.
Es wurden insgesamt 23.633 Tonnen Milch aus diesen Ländern zugekauft, das entspricht 0,87% der österreichischen Milchanlieferung.
Dem gegenüber darf darauf hingewiesen werden, dass die österreichischen Betriebe mit einem Exportanteil von über 40% der verarbeiteten Milch sehr erfolgreich im Export von Milch und Milchprodukten agieren. Bei einem Selbstversorgungsgrad von ca. 120% und einem hohen Anteil an genossenschaftlich organisierten Molkereien hat der Import von Werkmilch eine untergeordnete Bedeutung.
Zu den Fragen 8 und 9:
Laut Milchmeldeverordnung 2010 (BGBl. II Nr. 249/2010, § 5 Abs. 1) ist die Menge der zugekauften Milch aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern an die Agrarmarkt Austria zu melden.
Darüber hinaus gibt es keine Meldepflicht über die Verwendung von aus dem Ausland zugekaufter Milch in Produkten. Daher gibt es keine Daten über die Art und Menge von Milchprodukten am österreichischen Markt, die in Österreich mit Milch nicht österreichischer Provenienz hergestellt wurden.
Beim Kauf von Produkten, die mit dem österreichischen AMA-Gütesiegel gekennzeichnet sind, haben Konsumentinnen und Konsumenten die Sicherheit, dass diese zu 100 % aus Milch aus Österreich hergestellt wurden.
Der Bundesminister: