6/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.11.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0163-I/A/3/2008

Wien, am 25. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 48/J betr. Absicht der EU-Kommission, GVO-haltige Futtermittel rascher zuzulassen der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 6:

Die genannte Expertengruppe wurde von Kommissionspräsident Barroso einberufen, um sich ein persönliches Bild in der GVO-Debatte zu machen, insbesondere auch im Hinblick auf die derzeitigen Arbeiten in der französischen Ad Hoc-Arbeitsgruppe des Rates. Sie beschäftigt sich vor allem mit den Auswirkungen der derzeitigen GVO-Zulassungspraxis auf die Wirtschaft und Landwirtschaft.

Von Kommissionspräsident Barroso wurden alle Regierungschefs der EU aufgefordert, einen Vertreter für diese Arbeitsgruppe zu entsenden. Vom Bundeskanzler wurde dafür der für Angelegenheiten der Gentechnik im BMGFJ federführend zuständige Bereichsleiter für die Verbrauchergesundheit Mag. Ulrich Herzog nominiert.

Die übrigen Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind zum größten Teil Vertreter der für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Umwelt zuständigen Ministerien, in einigen Fällen auch Vertreter der jeweiligen Premierminister.

 

Die Arbeitsgruppe hat seit dem 10. Oktober 2008 keine weitere Sitzung abgehalten.

 

Österreich hat bei den bisherigen Treffen grundsätzlich die gleiche Position vertreten, wie sie auch in der Entschließung des Nationalrates von 8. Juli 2008 zur Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien österreichischen Landwirtschaft

formuliert ist und sich insbesondere gegen eine unsachliche Beschleunigung der Zulassungsverfahren ausgesprochen.

 

Auch in dieser Arbeitsgruppe kamen unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten zur GVO-Politik zum Vorschein.

 

Das Gerücht von einem „Geheimplan“ und entsprechenden Interventionen der Kommission kann aber seitens des BMGFJ nicht bestätigt werden.

 

Frage 7:

Nach vorliegenden Informationen hat die Kommission die Frage eines befürchteten Versorgungsengpasses bei Futtermitteln thematisiert für den Fall, dass die Zulassungspraxis bei GVOs weiterhin so schleppend vorangeht wie bisher. Es ist richtig, dass die Kommission ein Interesse an einer raschen Abwicklung der Zulassungsverfahren für GVO-Futtermittel gemäß den bestehenden Rechtsvorschriften hat. Sie hält – unabhängig der von Österreich und anderen Mitgliedstaaten eingebrachten Mängel im Verfahren - aber auch gleichzeitig daran fest, dass diese Zulassungsverfahren nur positiv abgeschlossen werden, wenn die Sicherheitsbewertung der GVOs keine Bedenken für die Umwelt bzw. für die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben hat.

 

Fragen 8 und 9:

Eine entsprechende Anhebung der Toleranzgrenzen bedarf einer Änderung der diesbezüglichen für GVO geltenden Rechtsvorschriften. Eine Änderung dieser Rechtsvorschriften wird von der Kommission ausdrücklich nicht befürwortet. Gemäß letzten Aussagen von Kommissionsvertretern gibt es daher nur Bestrebungen, für Rückstände von nicht zugelassenen GVO einen technischen Analysengrenzwert, vergleichbar zur Nachweisschwelle gemäß Saatgut-Gentechnikverordung (0,1%) zu bestimmen.

 

Fragen 10 und 11:

Vom BMGFJ wird seit Jahren und zum Teil auch bereits mit Erfolg vorgebracht, dass die Risikobewertung von GVO weiter entwickelt und verbessert werden muss. Insbesondere wird derzeit auch versucht, die österreichischen Forderungen in die zur Überarbeitung anstehenden Richtlinien für die Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln einzubringen. Ähnliche  Forderungen wurden auch auf mehreren Umweltministerräten von anderen  Mitgliedstaaten erhoben.

Ebenso hat die Kommission die EFSA ersucht, bis zum März 2010 umfassende Richtlinien zur Bewertung auch der langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt zu erstellen. Österreich wird auch dazu entsprechende Vorschläge einbringen. Österreich hat auch die französische Präsidentschaft bei ihren diesbezüglichen Initiativen für die Verstärkung der Umweltsicherheitsbewertung und die dafür vorgesehenen Schlussfolgerungen für den nächsten Umweltrat unterstützt.

 


Frage 12:

Mögliche Schlussfolgerungen zu diesem Thema werden  für den Umweltministerrat im Dezember 2008 zum Thema von der Ad Hoc-Arbeitsgruppe der französischen Präsidentschaft, in der auch Österreich vertreten ist, vorbereitet. Österreich unterstützte diesbezügliche Bestrebungen Frankreichs um zu prüfen, inwieweit sozioökonomische Aspekte im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden können.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin