600/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 20. Jänner 2009 unter der Zahl 670/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Siehe beiliegende Tabellen.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten werden die Opfer nicht für die Statistik ermittelt.

Weiters werden lediglich die Anzeigen an die Staatsanwaltschaften und nicht Ermittlungen erfasst.

 

Zu Frage 2:

Siehe beiliegende Tabellen.

In der Statistik wird bezüglich der Täter – Opfer - Beziehung wie folgt unterschieden:

  1. Familiäre Beziehung in Hausgemeinschaft
  2. Familiäre Beziehung ohne Hausgemeinschaft
  3. Bekanntschaftsverhältnis
  4. Zufallsbekanntschaft
  5. keine Beziehung
  6. Beziehung unbekannt

 

Zu Frage 3:

Siehe dazu die Beantwortung zur Frage 1.

Die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Strafverfahren fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG. Darüber hinaus fällt die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Beilagen

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.