6001/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS
BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0133-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Hannes Weninger, Kolleginnen und
Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6228/J, betreffend Weinkontrollen in
Österreich im Jahr 2009
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6228/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3:
Die Bundeskellereiinspektion (BKI) führt jährlich zahlreiche Kontrollen in Erzeugerbetrieben, Winzergenossenschaften, bei Weinhändlern und Lebensmittelhändlern durch. Dabei werden hunderte Proben entnommen und analysiert. Zusätzlich ist die BKI im Vorfeld beratend tätig und hilft so, Delikte aus Unwissenheit zu vermeiden. Seit 2008 erfolgt auch eine „Kontrolle“ im bayerischen Lebensmittelhandel, um die Produktsicherheit der im Ausland abgefüllten und vermarkteten Weine sicherstellen zu können. Dabei kauft die BKI monatlich im deutschen Lebensmitteleinzelhandel österreichische Weine ein, die in unseren Untersuchungsanstalten überprüft werden.
Im Jahr 2009 wurde aus aktuellem Anlass besonderes Augenmerk auf argentinische und andere südamerikanische Weine gelegt, die schwerpunktmäßig untersucht wurden. Dies führte in Einzelfällen zu Beschlagnahmen und Gerichtsanzeigen. Die laufenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Es werden laufend Proben von Importweinen entnommen und analysiert. Die Konzentrierung von Wein (anstatt wie erlaubt von Most) ist jedoch im Nachhinein ebenso wenig nachweisbar wie der Einsatz von Holzchips oder der Säurezusatz zu Wein, was überdies erlaubt ist.
Zu Frage 2:
Bei österreichischen Weinen kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Es war daher nicht erforderlich, über das übliche gemäß Risikoanalyse durchgeführte Kontrollausmaß hinaus, besondere Schutzmaßnahmen für Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen.
Zu Frage 4:
Im Lebensmitteleinzelhandel wurden 282 Kontrollen durchgeführt, in Weinhandelsbetrieben 914. Diese teilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer auf:
|
Bundesländer |
Lebensmitteleinzelhandel |
Weinhandel |
|
Niederösterreich |
183 |
547 |
|
Burgenland |
27 |
249 |
|
Wien |
28 |
14 |
|
Steiermark |
4 |
90 |
|
Kärnten |
3 |
0 |
|
Tirol |
4 |
6 |
|
Salzburg |
7 |
0 |
|
Oberösterreich |
5 |
3 |
|
Vorarlberg |
0 |
5 |
Zu Frage 5:
Es erfolgte keine Zusammenarbeit mit den Lebensmittelaufsichtsorganen, da die BKI auch für Wein im Lebensmittelhandel zuständig ist und eine diesbezügliche Verständigungsklausel im Weingesetz aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wegfiel.
Die Ergebnisse im Lebensmitteleinzelhandel zeigen, dass außer kleinen Bezeichnungsproblemen kaum Beanstandungen auftreten. Im Weinhandel liegen die Beanstandungsgründe meist im administrativen Umfeld. Tatsächliche „Weindelikte“ sind die Ausnahme.
Zu Frage 6:
Es wurden insgesamt 370 Proben im Weinhandel gezogen, die sich wie folgt aufteilen:
|
Bundesländer |
Proben |
|
Niederösterreich |
246 |
|
Burgenland |
63 |
|
Steiermark |
4 |
|
Wien |
0 |
|
Kärnten |
0 |
|
Tirol |
27 |
|
Salzburg |
0 |
|
Oberösterreich |
8 |
|
Vorarlberg |
22 |
Zu Frage 7:
Bei Gericht wurden 4 Delikte, bei Verwaltungsbehörden 985 Delikte angezeigt. Hinzugefügt wird, dass aus einer Probe bzw. Beanstandung mehrere Delikte resultieren können.
Zu Frage 8:
Durch die Installation der Datenbank Wein und der in der BKI durchgeführten Risikoanalyse stellt die Weinkontrolle in Österreich ein sehr effizientes und schlagkräftiges Instrumentarium dar. Da die Zusammenarbeit mit den zuständigen Untersuchungsanstalten flexibel und bedarfsorientiert erfolgt, sind Untersuchungsergebnisse innerhalb kürzester Zeit verfügbar.
Der Bundesminister: