6004/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0130-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6244/J, betreffend Wahrung
der
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6244/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Vorausschicken muss man, dass die Grenzwertüberschreitungen bei Blei und Cadmium in Arnoldstein die Deposition (d.h. Blei bzw. Cadmium im Staubniederschlag) betreffen und nicht die Immissionskonzentration (d.h. die Belastung der Atemluft). Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen deutlichen Rückgang der Depositionswerte bei Blei und bei Cadmium (siehe Grafiken).

Im Jahr 2009 wurde für Cadmium im Staubniederschlag der Grenzwert bereits an allen Messstationen eingehalten – ausgenommen ist lediglich die Messstelle A 10, welche sich direkt am Werksgelände befindet. Bei dieser Messstelle wurde auch der höchste Wert für Blei im Staubniederschlag mit 0,322 mg/(m².d) gemessen (Richtwert bis 1999: 0,400; Grenzwert ab 2000: 0,100). Es gab und gibt bei Blei im Staubniederschlag jedoch auch Grenzwertüberschreitungen an Messstellen außerhalb des Werksgeländes.
Die Bleikonzentrationen im Feinstaub (PM10) zeigen an der werksnahen Messstelle Arnoldstein - Kugi für das Jahr 2009 eine deutliche Unterschreitung des Grenzwertes mit 0,052 µg/m³ als Jahresmittelwert (Grenzwert: 0,5 µg/m³). Der PM10-Tagesmittelwert wurde im Jahr 2009 lediglich an drei Tagen (Messstelle Kugi) und null Tagen (Messstelle Gailitz) überschritten (zulässig wären 30 Überschreitungstage).
Die Grenzwertüberschreitungen bei Blei im Staubniederschlag einerseits sowie die deutlichen Grenzwertunterschreitungen bei Blei in PM10 andererseits geben einen klaren Hinweis darauf, dass die Belastungen nicht von aktuellen (industriellen) Emissionsquellen aus der Umgebung stammen, sondern auf diffuse Emissionen, wie zB. Bodenstaubaufwirbelungen (Arnoldstein war viele Jahrzehnte Bergbaugebiet) zurückzuführen sind (vgl. auch den Bericht des BMLFUW an den Nationalrat gem. § 23 IG-L für die Jahre 2006-2008, Tabelle 16, Fußnote 2).
Eine Maßnahmenverordnung nach dem IG-L wurde infolge dieser Grenzwertüberschreitungen nicht erlassen, sondern es wurden zweckmäßigerweise die laufend notwendigen Anpassungen der Anlagen an den Stand der Technik (insbesondere bei der BMG Metall & Recycling GmbH) durch die zuständige Abfallwirtschaftbehörde vorgeschrieben (bessere Durchsetzbarkeit und Kontrolle der Maßnahmen).
Die in der Statuserhebung enthaltenen Maßnahmenvorschläge betreffend industrielle Emissionen wurden allesamt umgesetzt und insbesondere der BMG dementsprechende Auflagen erteilt, deren Einhaltung auch verstärkt kontrolliert wird. Im Hinblick auf die Abluftemissionen entspricht der Betrieb dem Stand der Technik.
Als sonstige Betriebe, die Blei und Cadmium im Raum Arnoldstein emittieren, ist nur die Firma Chemson anzuführen. Die Emissionsfrachten (mit weniger als 2 kg Blei und weniger als 1 kg Cadmium pro Jahr) sind nach den vorliegenden Emissionserklärungen als sehr niedrig anzusehen und leisten aufgrund der geringen Emissionsrate keinen relevanten Beitrag zur Blei- und Cadmiumbelastung.
Nach derzeitigem Wissensstand wurden in den genannten Betrieben in den letzten acht Jahren keine emissionsrelevanten Erweiterungen genehmigt und umgesetzt.
Zu Frage 2:
In dem Antwortschreiben kündigte Österreich eine erneute Mitteilung gemäß Art. 22 der Richtlinie 2008/50/EG an – diese erfolgte am 26. Februar 2010 und ist auf der Homepage der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/time_extensions.htm öffentlich einsehbar.
Die Maßnahmen basieren im Wesentlichen auf dem Maßnahmenkatalog 2008, dessen Evaluierung und Maßnahmenübersicht im Internet unter: http://www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/11090331/19222537/ einsehbar ist.
Die Mitteilung gemäß Art. 22 der Luftqualitäts-RL wird zurzeit von der Europäischen Kommission geprüft.
Zu Frage 3:
Im Bericht gem. § 23 IG-L für die Jahre 2006-2008 sind in den Tabellen 11 bis 16 die entsprechenden Informationen angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenprogramme der Landeshauptleute für Sanierungsgebiete gemäß IG-L und nicht für belastete Gebiete gemäß UVP-G erstellt werden.
Zu Frage 4:
In der Novelle 2010 des IG-L, mit der die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG umgesetzt wurde, bestand kein Bedarf, Änderungen auf Grund des Janecek-Urteils des EuGH vorzunehmen, da sich dieses Urteil auf die Verpflichtungen zur Erlassung von Aktionsplänen bei Überschreitungen von Grenzwerten auf Grundlage der Vorgängerrichtlinie 96/62/EG bezieht.
Die 3. Säule der Konvention überlässt den EU-Mitgliedstaaten einen gewissen Ermessensspielraum bei der Umsetzung. Ein von der Europäischen Kommission 2003 vorgelegter Richtlinienvorschlag zur Umsetzung der Aarhus Konvention fand keine Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und wurde daher nicht weiterbehandelt.
Zu Frage 5:
Nach Inkrafttreten der Novelle des IG-L wird umgehend ein entsprechender Verordnungsentwurf in Begutachtung geschickt werden. Das Inkrafttreten der geplanten Verordnung ist für den 1. Mai 2011 vorgesehen, um eine Verwendung der Plaketten für den Winter 2011/2012 zu ermöglichen, falls bis dahin Verkehrsbeschränkungen, die auf Abgasklassen Bezug nehmen, durch die Landeshauptleute angeordnet worden sind.
Zurzeit sind vier Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten für mehrspurige Kraftfahrzeuge der Klassen M und N vorgesehen, und zwar „Euro 1+2“, „Euro 3“, „Euro 4“ sowie „Euro 5“.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nur in Graz die Einführung einer Umweltzone geplant. Die Entscheidung, sogenannte Umweltzonen zu verordnen, obliegt den Landeshauptleuten.
In der EU-Luftqualitäts-RL findet sich keine unmittelbare Verpflichtung, sogenannte Umweltzonen einzuführen.
Der Bundesminister: