6005/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0137-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. SEP. 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6247/J, betreffend

Vorkehrungen zur Verhinderung der Einschleppung gentechnisch

veränderter Pflanzen in Österreich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6247/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Eine seriöse Angabe von GVO-relevanten Importdaten ist nicht möglich, da eine Unterscheidung zwischen GVO-Produkten und herkömmlichen Produkten in den Importstatistiken, welche sich nach dem internationalen Zolltarif richten, nicht vorgesehen ist. Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft besteht keine Zuständigkeit für und daher auch keine Einflussmöglichkeit auf die Erfassung von Import- und Exportstatistiken.


Zu Frage 2:

 

Nennenswerte Mengen an GVO-Futtermitteln werden nur bei Soja, überwiegend Sojaextraktionsschrot, zur Verwendung als Futtermittel (v. a. für Schweine- und Geflügel­fütterung) importiert.

 

Zu Frage 3:

 

Spezielle Verfütterungsstatistiken liegen nicht vor, daher können auch keine Mengenangaben über die Verfütterung der importierten GVO-Sojaprodukte gemacht werden.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Seitens der AGES wird in Verbindung mit der Saatgut-Gentechnikverordnung jährlich ein Monitoring durchgeführt, welches dem Zweck der Vermeidung von gentechnischen Verunreini­gungen in Saatgut dient. Im Rahmen der erfolgreichen österreichischen Initiative auf EU-Ebene zur Selbstbestimmung auf einen gentechnikfreien Anbau wird dieser in Österreich abgesichert.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der amtlichen Futtermittelproben den auf GVO untersuchten Proben gegenüber. Die letzte Spalte gibt Auskunft über die Zahl der Überschreitungen des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9%, bei denen ein Kennzeichnungsmangel festgestellt wurde.

Jahr

Anzahl der
Probenahmen/Jahr

Anzahl der
Untersuchungen auf GVO

Anzahl der
Überschreitungen über 0,9%

2005

2927

164

10

2006

2936

197

14

2007

2851

292

15

2008

2568

277

15

2009

2613

353

  9

Quelle: AGES, Kontrollbericht Futtermittel 2005 -2009

 

Im Falle einer Überschreitung des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9% erfolgt – bei nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung – gegenüber dem verantwortlichen Inverkehrbringer eine kostenpflichtige Beanstandung unter Verrechnung der Kontroll- und Analysekosten. 2010 sind die Erhebungen noch nicht abgeschlossen.

 

Der Bundesminister: