6005/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0137-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEP. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6247/J, betreffend
Vorkehrungen zur Verhinderung der Einschleppung gentechnisch
veränderter Pflanzen in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juli 2010, Nr. 6247/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 4:
Eine seriöse Angabe von GVO-relevanten Importdaten ist nicht möglich, da eine Unterscheidung zwischen GVO-Produkten und herkömmlichen Produkten in den Importstatistiken, welche sich nach dem internationalen Zolltarif richten, nicht vorgesehen ist. Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft besteht keine Zuständigkeit für und daher auch keine Einflussmöglichkeit auf die Erfassung von Import- und Exportstatistiken.
Zu Frage 2:
Nennenswerte Mengen an GVO-Futtermitteln werden nur bei Soja, überwiegend Sojaextraktionsschrot, zur Verwendung als Futtermittel (v. a. für Schweine- und Geflügelfütterung) importiert.
Zu Frage 3:
Spezielle Verfütterungsstatistiken liegen nicht vor, daher können auch keine Mengenangaben über die Verfütterung der importierten GVO-Sojaprodukte gemacht werden.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Seitens der AGES wird in Verbindung mit der Saatgut-Gentechnikverordnung jährlich ein Monitoring durchgeführt, welches dem Zweck der Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen in Saatgut dient. Im Rahmen der erfolgreichen österreichischen Initiative auf EU-Ebene zur Selbstbestimmung auf einen gentechnikfreien Anbau wird dieser in Österreich abgesichert.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der amtlichen Futtermittelproben den auf GVO untersuchten Proben gegenüber. Die letzte Spalte gibt Auskunft über die Zahl der Überschreitungen des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9%, bei denen ein Kennzeichnungsmangel festgestellt wurde.
Jahr |
Anzahl der |
Anzahl der |
Anzahl der |
2005 |
2927 |
164 |
10 |
2006 |
2936 |
197 |
14 |
2007 |
2851 |
292 |
15 |
2008 |
2568 |
277 |
15 |
2009 |
2613 |
353 |
9 |
Quelle: AGES, Kontrollbericht Futtermittel 2005 -2009
Im Falle einer Überschreitung des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9% erfolgt – bei nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung – gegenüber dem verantwortlichen Inverkehrbringer eine kostenpflichtige Beanstandung unter Verrechnung der Kontroll- und Analysekosten. 2010 sind die Erhebungen noch nicht abgeschlossen.
Der Bundesminister: