6008/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0183-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6018/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Entwicklung der bedingten Entlassungen im Lichte des Haftentlastungspakets“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Nach – der Anhaltung zugrundeliegenden – Deliktsgruppen gegliedert erfolgten in den Jahren 2006 bis zum Stichtag 9. Juni 2010 die nachstehenden bedingten Entlassungen:


 

Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbst-bestimmung

Delikte gegen fremdes Vermögen

Delikte gegen Leib und Leben

Delikte nach dem SMG

Sonstige Delikte

Nicht zuordenbar bzw. keine Eingabe

Gesamt

2006

68

737

197

502

311

20

1.835

2007

86

767

193

395

299

26

1.766

2008

123

1.266

289

573

398

47

2.696

2009

124

1.311

314

488

381

45

2.663

2010

63

620

152

169

203

17

1.224

 

Zu 3:

Die Frage, wie viele Personen 2009 und 2010 gerade auf Grund des Haftentlastungspaketes bedingt entlassen wurden, lässt sich nicht beantworten, weil durch das Haftentlastungspaket keine neuen Entlassungstatbestände hinzugekommen sind, sondern lediglich schon bisher geltende Bestimmungen inhaltlich verändert wurden. Aus den der Beantwortung der Fragen 1 und 2 zugrundeliegenden Zahlen lässt sich jedoch ableiten, dass 2006/2007 je rund 1.800 Personen bedingt entlassen wurden und 2008/2009 – also nach Inkrafttreten des Haftentlastungspakets – je rund 2.650 Personen, also um etwa 850 Personen mehr.

Zu 4:

Diese Frage lässt sich mit statistischen Mitteln nicht beantworten. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3 bzw. auf die Statistik zu den Fragepunkten 1 und 2.

Zu 5:

Eine Verknüpfung der in den genannten Jahren bedingt entlassenen mit sämtlichen in weiterer Folge neuerlich verurteilten Personen ist aus auswertungstechnischen Gründen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Hilfsweise wurde die Gruppe der aus der Haft bedingt entlassenen Personen mit jener der wiederum in eine Justizanstalt eingelieferten Personen verknüpft. Von den 2006 bedingt entlassenen Personen sind bisher 598, von den 2007 bedingt entlassenen Personen sind bisher 455, von den 2008 bedingt entlassenen Personen sind bisher 538, von den 2009 bedingt entlassenen Personen sind bisher 268 und von den 2010 entlassenen Personen sind bisher 21 Personen neuerlich eingeliefert worden (Mehrfachzählungen ein und derselben Person können aufgrund der Art der Auswertung nicht ausgeschlossen werden).


 

Jahr der “Wiederkehr”

Jahr der bedingten Entlassung

2006

2007

2008

2009

2010

Gesamt

2006

127

233

134

84

20

598

2007

 

114

176

130

35

455

2008

 

 

170

284

84

538

2009

 

 

 

164

104

268

2010

 

 

 

 

21

21

 

1.880

 

Zu 6:

Die insgesamt 1.880 zur Frage 5 genannten, zunächst bedingt entlassenen Personen, die bis 9. Juni 2010 wieder eingeliefert wurden, wiesen folgende Verknüpfungen zwischen dem führendem Delikt der „abgeurteilten Tat“ und dem führenden Delikt der „Rückfalltat“ (nicht im technischen Sinn, sondern im Sinne der Beantwortung der Frage 5) auf (Mehrfachzählung möglich):

 

 

 

"Rückfalltaten" (Mehrfachnennung möglich)

 

Anzahl Personen

Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

Delikte gegen fremdes Vermögen

Delikte gegen Leib und Leben

Delikte nach dem SMG

Sonstige Delikte bzw. unbestimmt

Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

29

11

6

3

1

9

Delikte gegen fremdes Vermögen

927

6

684

85

50

131

Delikte gegen Leib und Leben

214

2

61

79

14

59

Delikte nach dem SMG

419

2

56

15

288

50

Sonstige Delikte bzw. unbestimmt

291

4

115

43

19

123

 

 

. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)