6012/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0187-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6068/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen in der Causa BUWOG, Anstiftung zum Bruch des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Mir ist der in der Anfrageeinleitung wiedergegebene Sachverhalt bekannt.
Zu 2 bis 10:
Der in der Einleitung relevierte Anlassbericht wurde von der Staatsanwaltschaft Wien am 19. Februar 2010 an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption übermittelt und ist Gegenstand eines anhängigen Ermittlungsverfahrens.
Die weiteren Fragen betreffen demnach überwiegend (Zwischen-)Ergebnisse eines anhängigen, gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens bzw. deren Würdigung. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Ich darf ferner daran erinnern, dass Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften geführt werden (§§ 19 Abs. 1 Z 1 und 3, 20 Abs. 1, 20a Abs. 1, allenfalls 21 Abs. 2 StPO) und die Ahndung allfälliger Delikte durch die in Ausübung der Rechtsprechung unabhängigen Gerichte erfolgt (§§ 29, 31 StPO).
. August 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)