6015/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0019-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 


Wien, am 24. August 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser und FreundInnen haben am 8. Juli 2010 unter der Nr. 6040/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend wirksame Maßnahmen gegen die Unfallursache und Verkehrssicherheits-Belastung „Handy am Steuer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche Daten liegen Ihnen zu Handy am Steuer a) mit, b) ohne Freisprecheinrichtung als Ursache von Unfällen mit Todesopfern, sonstigen Personenschäden und Sachschadensunfällen im Straßenverkehr im Einzelnen vor?

Ø  Welche Ergebnisse und Empfehlungen zu Handy am Steuer haben welche Studien

und Erhebungen im Auftrag des BMVIT (bzw. des VSF o.ä.) in den letzten Jahren

ergeben?

 

Die nachgefragten Daten werden in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik der Statistik Austria nicht erfasst.  Zum Thema „Handy am Steuer“ wurden keine Studien durchgeführt.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Werden Sie den Strafsatz für Handy am Steuer nach dem Beispiel zahlreicher anderer europäischer Staaten weiter anheben, wenn nein warum nicht?

Ø  Werden Sie - gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der Innenministerin - die

Überwachung und Ahndung von Handy am Steuer erleichtern, indem insbesondere

           der „Anhaltezwang" entfällt? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Höhe der Organstrafverfügung wurde mit der 29. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 6/2008, von 25,-- auf 50,-- Euro angehoben.

Die Frage des Entfalles des sog. „Anhaltezwanges“ wurde intensiv mit dem Bundesministerium für Inneres diskutiert. Insbesondere die Vollzugsorgane haben sich aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit für die Beibehaltung des Anhaltezwanges ausgesprochen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Warum wurden die Ankündigungen (z.B. des SPÖ-Verkehrssprechers im Nationalrat im Jänner 2009), wonach die Evaluierung des Vormerksystems „noch im Februar 2009" öffentlich zugänglich gemacht und präsentiert werde, in dieser Form nie umgesetzt?

 

Am 12. Februar 2009 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Evaluation des Vormerksystems präsentiert. Dabei wurde ein Hintergrundbericht veröffentlicht.

 

Zu Frage 6:

Ø  Im welcher Form findet sich das Thema Handy am Steuer in den Ergebnissen der Evaluierung des Vormerksystems?

 

Im Endbericht der Evaluation des Vormerksystems ist als langfristige Empfehlung die Diskussion über eine Ergänzung des Deliktekataloges angeführt.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø  Welche Institutionen waren bzw. sind in der Arbeitsgruppe vertreten, die Sie zur Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung des Vormerksystems eingesetzt haben?

Ø  War Handy am Steuer Thema in dieser Arbeitsgruppe? Wenn nein, warum und auf wessen Veranlassung nicht?

Ø  Warum   haben   Sie   dem   Koalitionspartner   im   Juni   2010   im   Rahmen   Ihres Reformvorschlags zum Vormerksystem keinen Vorschlag betreffend das Thema Handy am Steuer vorgelegt? Halten Sie Handy am Steuer womöglich für keine Gefährdung der Sicherheit anderer VerkehrsteilnehmerInnen?

 

In der Arbeitsgruppe sind Vertreter des BMI, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundespolizeidirektion Wien, der Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC, des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sowie ein Ländervertreter und ein Vertreter einer Bezirkshauptmannschaft und das BMVIT. In der Arbeitsgruppe wurde generell über eine Ausweitung des Deliktkataloges diskutiert. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die auch allen Verkehrsprecher/innen im Nationalrat übermittelt wurden, werden derzeit abgestimmt.


Zu Frage 10:

Ø  Ist Ihnen bekannt, dass laut jüngster Untersuchung 62% der FührerscheinbesitzerInnen (!) die Aufnahme von Handy am Steuer in den Deliktkatalog des Vormerksystems unterstützen? Welche Konsequenzen werden Sie aus dieser klaren Mehrheit für diese Maßnahme ziehen?

 

Diese Untersuchungen sind mir nicht bekannt.

 

Zu Frage 11:

Ø  Was sagen Sie zur Einschätzung des ARBÖ, dass das Vormerksystem nicht greife, das Ziel verfehlt worden sei und man damit Hochrisikolenker nicht aus dem Verkehr ziehe? Können Sie sich in diesem Sinn weitergehende Maßnahmen gegen besonders gefährliche Hochrisikolenkerlnnen und insbesondere „Wiederholungstäter" vorstellen, wie zB die vorübergehende oder dauernde Beschlagnahme des Fahrzeugs? Wenn nein, warum nicht?

 

Der ARBÖ war selbstverständlich in der genannten Arbeitsgruppe vertreten.

 

Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit heben, werden von mir stets unterstützt und sind mir ein besonderes Anliegen. Die Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen von Wiederholungstätern stellt zum Einen einen gravierenden und verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, zum Anderen wäre damit für die Verkehrssicherheit wenig gewonnen, da nicht ausgeschlossen wäre, dass sich die betreffende Person ein anderes Kraftfahrzeug besorgt. Und letztlich wäre die völlig legale Verwendung des beschlagnahmten Fahrzeuges durch andere Personen unterbunden.