6016/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 08. September 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0246-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6045/J betreffend "NAP Gleichstellung", welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 3, 4, 6 bis 8 und 10 bis 13 der Anfrage:

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist sowohl aus gesellschafts- und demografiepolitischer, als auch aus ökonomischer Perspektive sinnvoll und wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus wirtschaftspolitischer Sicht muss das ökonomische Potenzial qualifizierter Frauen bestmöglich genutzt werden.


Der Nationale Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt wurde nicht im Ministerrat beschlossen. Eine allfällige Umsetzung der Maßnahmen wird derzeit in meinem Ressort geprüft.

 

Zu den Maßnahmen 34 (stufenweise Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien) und 38 (Informations-, Beratungs- und Schulungsmaßnahmen für KMU) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung das Frauenförderungsprogramm "Zukunft. Frauen" ins Leben gerufen, bei dem für die Unternehmen die Möglichkeit besteht, weibliche Führungskräfte zu nominieren und für einen höheren Führungsjob oder Aufsichtsrat vorzubereiten. "Zukunft.Frauen" richtet sich an Frauen, die Positionen im Top-Management, im Vorstand, bzw. im Aufsichtsrat erlangen wollen und an selbständige Frauen, die Aufsichtsratspositionen anstreben. Die Nominierung für "Zukunft. Frauen" erfolgt durch die Unternehmen, in denen die weibliche Führungskraft tätig ist bzw. selbstständige Frauen nominieren sich selbst.

 

Das Programm umfasst verschiedenste Themen, wie Unternehmensführung, Personalmanagement und Aufsichtsratstätigkeit, aber auch sogenannte Soft Skills, wie Rhetorik und Präsentation, Konfliktmanagement sowie Verhandlungsführung und Leadership. Ebenso wichtiger Bestandteil ist das laufende Vernetzen und Austauschen mit österreichischen und internationalen Topmanagern. Das erste Modul des ersten Durchgangs startet am 15. September 2010. Nähere Informationen dazu unter: www.zukunft-frauen.at.

 

Die Karenz nach dem Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz stellt eine arbeitsrechtliche Freistellung unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz dar. Die Zuständigkeit hierfür liegt somit beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Im Rahmen meiner Zuständigkeit für das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" wird das Österreichische Institut für Familienforschung eine Studie zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht von Vätern" durchführen.


Unabhängig vom NAP Gleichstellung hat mein Ressort ein Curriculum für die Ausbildung von Tagesmüttern/-vätern entwickelt, mit welchem ein Impuls für eine bundesweit vergleichbare Ausbildung gesetzt werden soll. Weiters wurde in Umsetzung der 15a-Vereinbarung ein Modul zum bundesweiten BildungsRahmenPlan für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen sowie ein Leitfaden für die häusliche Betreuung und die Betreuung durch Tageseltern für Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt erstellt. Allfällige weitere Schritte werden nach Maßgabe des Regierungsprogramms und der budgetären Rahmenbedingungen gesetzt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Mitarbeiter/innen meines Ressorts haben an mehreren Arbeitssitzungen teilgenommen; auch wurden meinem Ressort Entwürfe des NAP übermittelt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Meinem Ressort wurde der NAP Gleichstellung in gedruckter Form übermittelt.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es bestehen keine Übereinkünfte hinsichtlich der Verlängerung der Zweckzuschüsse für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, zumal darüber erst nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungen aus allen Bundesländern entschieden werden kann.