6017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am      September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0170-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6051/J vom 8. Juli 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Bevor auf die einzelnen konkreten Fragen eingegangen wird^, ist zunächst klarzustellen, dass Dr. Gerhard Popp im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht nur – wie in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage angeführt – Gruppenleiter, sondern lange Jahre Abteilungsleiter und stellvertretender Leiter der Präsidialsektion und dabei in allen drei Funktionen für IT und IKT-Angelegenheiten zuständig war. Weiters war Dr. Popp Leiter für Informationstechnologie (Chief Information Officer) des Ressorts und vertrat das Ressort im IKT-Bund. Darüber hinaus war und ist Dr. Popp Vorstandsmitglied sowie Aufsichtsratsmitglied im land-, forst- und wasserwirtschaftlichen Rechenzentrum (LFRZ).

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2009 wurden im Bundesministerium für Finanzen folgende Organisationsänderungen durchgeführt:

 

Die Agenden „Protokoll“ wurden aus der Abteilung I/1 (Öffentlichkeitsarbeit) herausgelöst und in die Abteilung I/22 (nunmehr Abteilung I/2) transferiert. Die Agenden des Protokolls stellen einen abgegrenzten Bereich mit einer Tätigkeit im unmittelbaren Umfeld des Ministerbüros beziehungsweise der Büros der beiden Staatssekretäre Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka dar. Da die Abteilung I/2 für sämtliche Personalangelegenheiten nicht nur für die Bediensteten der Zentralleitung, sondern auch für die Personalangelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros sowie der Büros der beiden Staatssekretäre Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka zuständig ist, ergeben sich durch die Ansiedlung der Protokollagenden in diesem Bereich Vorteile durch verkürzte Kommunikationswege in Bezug auf Dienstreisen gemeinsam mit Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Koordinierung von Veranstaltungen nationaler und internationaler Art unter Beteiligung der Fachabteilungen und Fachsektionen. Auch die Verleihung von Ehrenzeichen und sonstigen Auszeichnungen, die für verdiente externe Personen im Banken- und Versicherungsbereich durch das Protokoll, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums durch die Abteilung I/2 in die Wege geleitet werden, ergeben sich durch die Fusion dieser beiden Bereiche beachtliche Synergieeffekte.

 

Weiters wurden die Agenden „Mitarbeiterkommunikation“ aus der Abteilung I/21 (Personalentwicklung und Mitarbeiterkommunikation) herausgelöst und in die Abteilung I/1 transferiert. Die Bezeichnung der Abteilung I/21 (nunmehr Abteilung I/6) wurde auf „Personalentwicklung“ abgeändert. Die Trennung der Öffentlichkeitsarbeit in interne Kommunikation und in nach außen gerichtete externe Kommunikation hat sich in der Praxis als nicht optimal herausgestellt, weil es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit nicht immer klare Grenzen zwischen innen- und außenwirksam gibt. Die Fusion dieser beiden Bereiche stellt die optimale Versorgung mit Informationen sowohl der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Kunden der Finanzverwaltung sicher. Informationsmängel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf externe Kampagnen aufgrund unzureichender Kommunikation im Vorfeld konnten so weitgehend ausgeschalten werden.

 

Darüber hinaus wurde die Abteilung I/1 (Öffentlichkeitsarbeit) zur Gänze in die Sektion V transferiert und in die Abteilung V/7 (Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation) umbenannt. Kommunikation ohne IT-Unterstützung ist in einer modernen Verwaltung undenkbar. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass eine gute IT-Infrastruktur für die Kommunikation mit den Bürgern unerlässlich ist. Viele IT-Projekte der letzten Jahre waren eine hilfreiche Unterstützung für die Kommunikationsagenden. Als Beispiel sei das Bürgerservice angeführt, das telefonisch und über eine Anfragendatenbank rasch und für die Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch Auskünfte zu steuerlichen und zollrechtlichen Themen bieten kann. Die Versendung von Informationsbroschüren gestaltet sich durch den Einsatz von IT-Lösungen zielgruppenorientierter und rascher als bei der Ansiedelung der Aufgabenbereiche IT einerseits und Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit andererseits in unterschiedlichen Sektionen. Wie das Schlagwort IKT nahe legt, ist es sinnvoll, die Informations- und Kommunikationsagenden zu bündeln. In anderen Ressorts liegen diese Kompetenzen oftmals in der Präsidialsektion. Da jedoch das Bundesministerium für Finanzen als einziges Ressort in Österreich seine IT und IKT-Agenden in einer IT-Sektion bündelt, lag es auf der Hand, die Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitsagenden in die Sektion V zu transferieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Sektion V viele unverzichtbare Leistungen für andere Ressorts erbringt und dies in Hinkunft auch verstärkt machen soll. Vor dem Hintergrund einer Verwaltungsreform wird E-Government und speziell die Einrichtung von shared services im Bundesministerium für Finanzen als Schlüssel gesehen, Kosten in der Verwaltung zu reduzieren. Daher wird es notwendig sein, über die Services des Ressorts entsprechend aktiv zu informieren und zu kommunizieren.

 

Schließlich wurde die Sektion V (IT-Sektion) in Sektion V (IT, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) umbenannt. Die Transferierung des bedeutenden Bereiches der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in die Sektion V muss sich auch nach außen im Namen widerspiegeln. Daher ist die Umbenennung der Sektion V nur eine logische Folge der Aufgabentransferierung.

 

Zu 3.:

Da jede Bundesministerin und jeder Bundesminister in der Organisation der ihr beziehungsweise ihn unterstützenden Organisation „Bundesministerium“  an die gesetzlichen Bedingungen des Bundesministeriengesetzes gebunden ist, das keine Vorgaben zur inhaltlichen Organisation kennt, gibt es keine Abstimmung innerhalb der Mitglieder der Bundesregierung über die Zuteilung von Aufgaben zu bestimmten Sektionen.

 

Zu 4.:

Die Aufgaben der Sektion V ergeben sich aus der geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung (ab Seite 127), die über www.bmf.gv.at eingesehen werden kann.

 

Zu 5.:

Die Ausschreibung der Stelle einer Leiterin oder eines Leiters der Sektion V im Bundesministerium für Finanzen wurde am 6. Juni 2010 in der Wiener Zeitung verlautbart.

Zu 6.:

Die Formulierung der Ausschreibungsbedingungen fällt nach der geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung in die Zuständigkeit der Abteilung I/2 Personal – Zentralleitung. Die Abteilung I/2 ist als zuständige Dienstbehörde/Personalstelle für die Bediensteten der Zentralleitung jene Organisationseinheit, die die nach den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 in der geltenden Fassung die Ausschreibung von vakanten Funktionen beziehungsweise Planstellen im Bereich der Zentralleitung wahrzunehmen hat (vgl. § 5 AusschrG). Die Formulierung des Ausschreibungstextes erfolgte selbstverständlich unter strengster Beachtung der Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes.

 

Zu 7.:

Die Mitglieder der Begutachtungskommission gemäß § 7 Abs. 1 Z. 1 AusschrG 1989 – eine Bestellungskommission kennt das Ausschreibungsgesetz nicht – waren GS SC Hans-Georg Kramer und MRätin Dr. Tamara Els als gemäß § 7 Abs. 2 AusschrG 1989 vom Leiter der Zentralstelle entsendete Personen sowie Mag. Friedrich Mannsberger über Entsendung vom Zentralausschuss und OR Otto Aiglsperger über Entsendung von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Als Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen nahm darüber hinaus MRätin Dr. Elfriede Fritz gemäß den Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes mit beratender Stimme an der Sitzung der Begutachtungskommission teil.

 

Zu 8. und 9.:

Um die Leitung der Sektion V haben sich insgesamt 6 Interessentinnen und Interessenten beworben. Die Anführung der Namen würde dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz der persönlichen Daten widersprechen und kann daher nicht erfolgen, zumal damit Aussagen über die persönliche und fachliche Qualifikation der Betroffenen impliziert werden könnten.

 


Zu 10.:

Der Bestellungsakt wurde nach Entscheidung der Kommission Frau Mag. Veronika Mickel zur Zustimmung des Bundesministers für Finanzen vorgelegt.

 

Zu 11. bis 13.:

Zur Unterstützung der vielen, auch inhaltlich sehr verschiedenen, von der Sektion V vor allem auch im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags durchzuführenden IT- Projekte und -programme (z.B. E-Finanz SZ, E-Finanz  PM, Unternehmensserviceportal, Haushaltsrechtsreform, SEPA, Internationale Programme wie PEPPOL, Weiterentwicklungen und Verbesserungen von bestehenden Anwendungen, usw.) sowie der Projekte aus dem Bereich der internen und externen Kommunikation müssen regelmäßig externe Dienstleister hinzugezogen werden. Bei den seit dem Amtsantritt des Herrn Sektionschefs der Sektion V des Bundesministeriums für Finanzen bis zum Einlangen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage von externen Experten abgerufenen Leistungen handelte es sich in erster Linie um Abrufe aus längerfristigen Rahmenvereinbarungen beziehungsweise Rahmenverträgen, welchen kein eigenes Verfahren vorauszugehen hatte. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3884/J vom 10. Dezember 2009, Nr. 3926/J vom 11. Dezember 2009, Nr. 4314/J vom 28. Jänner 2010, Nr. 4593/J vom 25. Februar 2010, Nr. 5213/J vom 4. Mai 2010 und Nr. 5442/J vom 20. Mai 2010 hingewiesen.

 

Zu 14.:

Die Überprüfung des Umstandes, welcher der Auftragnehmer des Bundesministeriums für Finanzen als Referenz allenfalls auch eine Leistungserbringung für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufweisen kann, stellt keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen dar.

 

Zu 15.:

Zum Vorgang der Bestellung des Leiters der Sektion V gibt es keine Einsichtsbemerkungen anderer Organisationseinheiten.

 

Hinsichtlich der ebenso angesprochenen Fragen 11. bis 14. gab es seitens mitbefasster Organisationseinheiten lediglich Einsichtsbemerkungen, die nicht über ein „gesehen“ oder „geprüft und zur Kenntnis genommen“ hinaus gegangen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.