6018/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0177-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6052/J vom 8. Juli 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2753/J-BR/2010 vom 6. Mai 2010 ausgeführt, ist dem Bundesministerium für Finanzen der Wunsch zur Öffnung der Grünflächen im Garten des Palais Strozzi, welches das Finanzamt Wien für den 8., 16. und 17. Bezirk beherbergt, bekannt. Das Bundesministerium für Finanzen unterstützt diese Initiative des Bezirkes in der Form, dass Maßnahmen zur Öffnung des Gartenbereiches insbesondere für die Josefstädter Bevölkerung unterstützt werden.

 

In diesem Zusammenhang gilt es aber sicherzustellen, dass die Öffnung der Gartenflächen unter entsprechenden Rahmenbedingungen insbesondere nach Maßgabe des Dienstbetriebes und der Sicherheit für das dort untergebrachte Finanzamt erfolgt und dem Bund daraus keinerlei Nachteile entstehen bzw. dem Bundesministerium für Finanzen keine zusätzlichen finanziellen Kosten erwachsen.

 

Nun zu den einzelnen Fragen:

 

Zu 1.:

Das Palais Strozzi, in dem derzeit das Finanzamt Wien für den 8., 16. und 17. Bezirk eingemietet ist, steht im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH.

 

Zu 2.:

Über eine künftige Nutzung entscheidet der Liegenschaftseigentümer.

 

Zu 3. bis 6.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen erfolgten keine diesbezüglichen Beauftragungen bzw. sind solche – eventuell von anderer Seite erfolgten – Beauftragungen hierorts nicht bekannt. Dem entsprechend entstehen dem Bundesministerium für Finanzen daraus auch keinerlei Kosten.

 

Zu 7. bis 16.:

Die Frage der Nachnutzung fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen, sondern in die Kompetenzsphäre des Liegenschaftseigentümers Bundes-immobiliengesellschaft mbH.

 

Zu 17. und 18.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen erfolgten bzw. erfolgen keine Beauftragungen, die sich mit der Nachnutzung von im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH stehenden Objekten befassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.