6023/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0173-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6067/J vom 8. Juli 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Dem Bundesministerium für Finanzen obliegt weder die Erlassung bzw. Abänderung der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung, noch die Veröffentlichung einer allfälligen Änderung der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung in der Wiener Zeitung. Gemäß § 38a Tabakmonopolgesetz 1996 sind die Verwaltung und die Ausschüttung der Mittel aus dem so genannten Solidaritätszuschlag in einer vom Solidaritäts- und Strukturfonds mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu erlassenden Solidaritäts- und Strukturfondsordnung so festzulegen, dass der Fonds seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Die Solidaritäts- und Strukturfondsordnung und jede Änderung sind vom Solidaritäts- und Strukturfonds im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung wird von der Monopolverwaltung GmbH veranlasst.
Zu 3. bis 6. und 9.:
Zu diesen Fragen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6063/J vom 8. Juli 2010 verwiesen.
Zu 7., 8. und 10.:
Vorweg ist festzuhalten, dass gemäß § 38a Abs. 3 Tabakmonopolgesetz und § 6 Abs. 2 der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds besteht.
Darüber hinaus liegt die in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage befürchtete Ungleichbehandlung bzw. Verschlechterung der Situation förderungswürdiger Trafikantinnen und Trafikanten insofern nicht vor, als den an Leistungen aus dem Fonds interessierten Trafikantinnen und Trafikanten seit Anfang 2008 die Möglichkeit geboten wurde, ihre Ansuchen um Förderungen an den Fonds zu richten. Neben umfangreichen Informationen, die das Bundesgremium der Tabaktrafikanten und die Monopolverwaltung GmbH (z.B. auf der Homepage der Monopolverwaltung GmbH) bereit stellen, wurden die potentiell förderungswürdigen Trafikantinnen und Trafikanten zusätzlich wiederholt durch die Monopolverwaltung GmbH schriftlich eingeladen, ihre Ansuchen um Förderung einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen