6027/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0312-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6120/J der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Zur Einleitung:

Im Zentrum der Arbeiten zur Entwicklung einer EU 2020 Strategie standen Fragen der makroökonomischen Stabilität, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Bildungs- und Armutspolitiken in einer mittelfristigen Perspektive. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die wirtschaftspolitische Aus­richtung der EU im nächsten Jahrzehnt Wachstum und Beschäftigung in den Mittel­punkt stellen muss. In diesem Zusammenhang spielt der Bereich Landwirtschaft eine nur untergeordnete Rolle, was alleine schon anhand der Wertschöpfung oder etwa der Beschäftigtenzahlen ersichtlich wird. Dass im EU-Budget für diesen Bereich noch immer annähernd 50% der Gesamtausgaben getätigt werden, stellt einen offensichtlichen Anachronismus dar.

 

 

Frage 1:

Grundsätzlich steht für arbeitslos vorgemerkte bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen das gesamte aktive arbeitsmarktpolitische Instrumentarium einschließlich der Förderungen der EU-Strukturfonds des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) zur Verfügung; eine explizit sektorale Ausrichtung bzw. Dotierung der Arbeitsmarktpolitik ist nicht vorgesehen. Im Krisen­jahr 2009 wurden rd. 158 Mio. € für Personen aus dem ländlichen Raum für Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Unterstützungsmaßnahmen (ohne Kurzarbeit) vom AMS aufgewendet. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum ist nicht zuletzt auch aufgrund der arbeitsmarktpolitischen Interventionen mit einer Register-Arbeitslosenquote von rund 6,8% im Jahr 2009 zwar in Relation zu vielen städtischen Ballungsräumen und zum Österreich-Durchschnitt vergleichsweise günstig, jedoch sind spezifische aktive arbeitsmarktpolitische Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen notwendig, um die arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen der weltweiten Krise auf den ländlichen Raum in Österreich auch im laufenden Jahr 2010 weiterhin zu meistern.

 

 

Frage 2:

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik genießt in der Europäischen Union höchste Anerkennung, die im August 2010 niedrigste Arbeitslosenrate in der EU ist ein deutliches Indiz dafür.

 

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik orientiert sich an Problemlagen des Arbeits­marktes bzw. deren Überwindung. Durch die Organisation in 9 Landesgeschäfts­stellen und 99 Regionale Geschäftsstellen und die Einbindung der relevanten Sozial­partner wird - wie auch internationale ExpertenInnen bestätigen - auf kleinräumige An­forderungen des Arbeitsmarktes optimal eingegangen. Unklar ist allerdings die Formulierung "Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum", eine entsprechende Definition liegt nicht vor.

 

 

Frage 3:

Als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist mir die Fortsetzung und Ausrichtung einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auch nach 2013 ein großes Anliegen. Eine Gemeinsame Agrarpolitik kann - bei richtiger Ausrichtung - einen essentiellen Beitrag zur Bewältigung der arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise leisten, wenn sie den "Standort Ländlicher Lebensraum" nachhaltig absichert.


Deshalb wird es eine strategische Notwendigkeit sein, Wege zu finden, die Finanzierungsinstrumente der EU - z.B. Entwicklung des ländlichen Raums, Strukturfonds, Forschung und Entwicklung Rahmenprogramme (FuE), Transeuropäische Netze (TEN), Europäische Investitionsbank (EIB)- im Rahmen einer umfassenden Finanzierungsstrategie mit nationalen Mitteln in ihrer Ausrichtung zu bündeln, um deren Wirksamkeit zu verbessern.

 

Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Innovationsförderinstrumente der EU - z.B. Strukturfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, FuE-Rahmenprogramme, Geschützte geografische Angaben ( PGI), Strategische Energie Technologie (Set)-Plan - auch durch engere Zusammenarbeit mit der EIB und die Straffung der Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und weitere Anreize zur Innovation werden in Österreich auch die Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern und ausbauen.

 

Darüber hinaus sollten bei der Ausrichtung der Förderungen aus der GAP die veränderten Rahmenbedingungen der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung wirkungsvoller berücksichtigt werden und verstärkt spezifischere arbeitsplatzbezogene Förderungen in allen Programmen der ländlichen Entwicklung und der GAP gemeinsam mit den relevanten nationalen Finanzierungs- und Maßnahmeninstrumenten umgesetzt werden, damit eine demografisch nachhaltige Stabilität in den ländlichen Regionen gesichert werden kann.

 

 

Fragen 4 und 5:

Ich darf darauf hinweisen, dass Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelkennzeichnung in Gesetzgebung und Vollziehung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Es wird daher auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit zur parlamentarischen Anfrage Nr. 6121/J verwiesen.

 

Ergänzend erlaube ich mir anzuführen, dass mein Ressort im Rahmen der nationalen und europäischen Gesetzgebung mitbefasst und bemüht ist, in entsprechenden Gremien VerbraucherInneninteressen bestmöglich zu vertreten.

 

Als Konsumentenschutzminister unterstütze ich die Forderung nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für unverarbeitete Lebensmittel sowie für verarbeitete Lebensmittel hinsichtlich ihrer wertbestimmenden Bestandteile. Die österreichische Position bei den Verhandlungen über den Entwurf der Verbraucherinformationsverordnung über Lebensmittel hat sich dahingehend weiterentwickelt, dass eine praktikable verpflichtende Herkunftskennzeichnung anzustreben ist. Konsumentinnen und Konsumenten sollen bei unverarbeiteten Produkten, bei Produkten mit nur einer Zutat und bei nur leicht verarbeiteten landwirtschaftsnahen Produkten wie Käse und Schinken über die Herkunft des wesentlichen Rohstoffs (Milch und Fleisch) informiert werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen setzt sich mein Ressort u.a. auch für die Festlegung einer Mindestschriftgröße ein.

 

Mein Ministerium hat sich in seiner Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Ernährung positiv zu den Initiativen zur Förderung einer gesundheitsadäquaten Ernährung bzw. zu einem verbesserten Zugang zu gesunder Ernährung für alle geäußert.

 

Darüber hinaus ist mir die sogenannte Ampelkennzeichnung ein besonderes Anliegen, weil durch die farbliche Kennzeichnung in rot – gelb – grün auf einen Blick festgestellt werden kann, ob der Gehalt an Fett, Zucker, Salz oder gesättigten Fettsäuren in Lebensmitteln

 hoch, mittel oder niedrig ist. Ich bedaure, dass eine solche verpflichtende Kennzeichnung vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde, zumindest auf nationaler Ebene soll diese Art der Kennzeichnung aber auf freiwilliger Basis möglich sein.

 

Als Konsumentenschutzminister unterstütze ich rechtliche und freiwillige Initiativen, die die Transparenz der angebotenen Informationen über Lebensmittel verbessern. Dies versetzt KonsumentInnen erst in die Lage, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Ich verweise auch auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Nationalen Aktionsplan Ernährung des Bundesministeriums für Gesundheit, in der die Verfügbarkeit von Informationen über amtliche Untersuchungsergebnisse über wiederholte Qualitätsbeanstandungen des Marktamtes gefordert wird.

 

Einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Lebensmittelqualität leistet auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch die Beauftragung des Vereins für Konsumenteninformation mit UWG-Verbandsklagen soll dafür gesorgt werden, dass KonsumentInnen in ihrer berechtigten Erwartungshaltung nicht getäuscht werden.

 

 

Frage 6:

Hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der Strategie Europa 2020 bezüglich Landwirtschaft verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundeskanzler zur parlamentarischen Anfrage Nr. 6122/J.

 

 

Frage 7:

Die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist zu einem zentralen Thema in der österreichischen Sozialpolitik geworden.

 

Durch die demografische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung nimmt die Zahl der Menschen mit Hilfebedarf kontinuierlich zu. Aktuell beziehen mehr als 425.000 Personen ein Pflegegeld, was etwa 5% der österreichischen Bevölkerung entspricht.

 

Im Zuge der soziologischen Entwicklung wird die derzeit dominierende Pflege durch Angehörige mehr Unterstützungsdienstleistungen als Ergänzung benötigen. Die Fa­milie ist der größte Pflegedienst überhaupt. Rund 80% aller Österreicher und Öster­reicherinnen möchten in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden. Dies stellt für viele informell Pflegenden, vor allem auch im ländlichen Bereich, eine besonders große Herausforderung dar, die viel Unterstützung braucht.

 

Zuletzt wurden mit Wirkung 1. Jänner 2009 weitere Maßnahmen - wie die Erhöhung des Pflegegeldes, eine verbesserte Pflegegeldeinstufung für schwerstbehinderte Kinder und demenziell erkrankte Menschen sowie die Ausweitung der Fördermög­lichkeiten von Kurzzeitpflege - ergriffen, um Lösungen im Interesse einer bestmögli­chen Zufriedenheit der betroffenen Menschen zu finden und damit eine qualitativ hochwertige Pflegevorsorge in Österreich sicherzustellen.

 

Auch im überaus wichtigen Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger wurden laufend Verbesserungen durchgeführt. So können Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufe 3 unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, unter günstigen Bedin­gungen Pensionsversicherungszeiten für die Zeit der Pflege erwerben. Seit 1. August 2009 übernimmt der Bund die Beiträge für diese Versicherungsmöglichkeit unbefristet und zur Gänze.

 

Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung des Systems und im Hinblick auf die demo­grafische Entwicklung bildet die künftige Pflegefinanzierung einen wichtigen Schwer­punkt in der Weiterentwicklung der Pflegevorsorge. Auch im Regierungsprogramm der XXIV. Legislaturperiode finden sich im Kapitel „Pflege und Betreuung“ Maßnahmen zur Finanzierung und Nachhaltigkeit.

 

Die in meinem Ministerium zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge eingerichtete Ar­beitsgruppe, in welcher langfristig das System der Pflegevorsorge insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels kritisch reflektiert wird, setzt sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflege­vorsorgesystems auseinander, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten Sys­tem leistbarer Pflege zu gelangen. Diese Arbeitsgruppe befasst sich u.a. mit Fragen der langfristigen Finanzierung und Organisation der Pflegevorsorge, der Verbesse­rung der Unterstützung von betreuenden Angehörigen sowie einer Weiterentwicklung und eines Ausbaus der Sozialen Dienste.

 

Aber auch im Bereich Information und Beratung soll nachhaltig dazu beigetragen werden, das Informationsdefizit pflegebedürftiger Menschen und ihrer betreuenden Angehörigen weiter abzubauen. So ist seit 1. August 2006 das Angebot der „Internet-Plattform für pflegende Angehörige“ unter www.pflegedaheim.at als Informationsplattform für pflegende Angehörige rund um die Pflege daheim abrufbar. Im Jahr 2009 erfolgten mehr als 89.300 Zugriffe auf diese Website, somit bedienten sich pro Monat durchschnittlich 7.443 Besucher dieser Website.

 

Im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege werden seit 2001 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bundesweit bei Pflegegeldbe­zieherInnen Hausbesuche mit dem Schwerpunkt Information und Beratung durch­geführt. Dieses Angebot wurde während der letzten Jahre verstärkt ausgeweitet, so­dass bereits 2009 von mehr als 130 diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mehr als 18.200 Hausbesuche vorgenommen wurden.

 

Auch im Jahr 2010 wird diese Qualitätssicherungsmaßnahme im selben Umfang durchgeführt. Zusätzlich erfolgen seit 1. Jänner 2009 auch Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen, denen eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung gewährt wurde.

 

Weiters hat das Ressort die Wirtschaftsuniversität Wien, Forschungsinstitut für Al­tersökonomie, mit der Durchführung des Projektes „Entwicklung von Qualitätsindi­katoren für die häusliche Pflege“ beauftragt, um objektive und nachvollziehbare Qua­litätsindikatoren für die häusliche Pflege zu entwickeln, die systematisch die Qualität der Pflege abbilden und allgemein gültig sein sollen.

 

Im Sinne einer zweckmäßigen Weiterentwicklung der Pflegevorsorge in Österreich wird künftig auch dem Ausbau der notwendigen Pflegedienstleistungen verstärkt Augenmerk zu schenken sein, um die Versorgungslage und die Wahlmöglichkeit für die Betroffenen zu verbessern. Damit verbunden werden voraussichtlich auch positive Effekte für die Beschäftigungssituation im Pflegebereich sein.

 

Im Regierungsprogramm der XXIV. Legislaturperiode ist auch vorgesehen, dass der Bund - nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel - den weiteren Ausbau der Sozialen Dienste für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und Personen mit Behinderungen unterstützt. Dies betrifft vor allem mobile Dienste am Wochenende, teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege im Heim, Care- und Casemanagement und alternative Wohnformen.

 

Als Voraussetzung dafür wurde durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards sowie Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen voran getrieben.

 

In Absprache mit den Ländern wurde eine Erhebung der Betreuungs- und Pflegeangebote in Österreich in Auftrag gegeben. Eine wesentliche Zielsetzung dabei lautete, Vorschläge über einheitliche Qualitäts- und Finanzierungskriterien für die fünf ausgewählten Sachleistungen laut Regierungsprogramm zu erarbeiten. Der Bericht wurde dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mittlerweile vorgelegt. Bei der Landes­sozialreferentInnenkonferenz im Juni 2010 wurde mit den Ländern darüber Konsens erzielt, auf Grundlage dieser Erhebung weitere Gespräche über den Ausbau der Sozialen Dienste zu führen.

 

 

Frage 8:

Der Preis der Lebensmittel bestimmt sich in unserem Wirtschaftssystem  am Markt. Preisregelnde Eingriffe sind im Rahmen des Preisgesetzes nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

 

Lebensmittel sind ein existenzielles Konsumgut. Dem Lebensmittelhandel kommt bei der Preisfestsetzung am freien Markt daher jedenfalls eine besondere Verantwortung zu. Aus Sicht der Konsumentenpolitik ist es wichtig, ständig zu hinterfragen und zu überprüfen, ob die Marktmechanismen ausreichend funktionieren, um für alle Bevölkerungsgruppen gut leistbare Lebensmittel zu gewährleisten. Die Preiserhebungen und Preisvergleiche der Bundesarbeitskammer leisten dazu einen wertvollen Beitrag.

 

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat mehrfach umfassende Untersuchungen zur Situation am Lebensmittelmarkt gemacht. Demnach ist der Wettbewerb im Lebensmittelhandel in Österreich stark ausgeprägt. Allerdings spiegelt sich der Wettbewerb im Anbieten von „Aktionen“ wider, was einen Vergleich von Einzelpreisen und Preisniveaus erschwert.

 

Im Jahr 2008 hat sich angesichts starker Erhöhungen der Lebensmittelpreise und starker Inflation die Preiskommission im Wirtschaftsministerium mit der Frage befasst, ob die österreichischen Preisentwicklungen in ungerechtfertigter Weise höher sind als Preisentwicklungen im Europäischen Umfeld. Hier waren - angesichts unterschiedlicher Nachfragemärkte und unterschiedlicher Ausgangslagen in der Beschaffung - verschiedenste Fakten zu bewerten. In der Preiskommission konnte damals keine Einigung zu einer Feststellung erzielt werden, dass die Preiserhöhungen 2007/2008 im internationalen Vergleich gesehen jedenfalls ungerechtfertigt wären.

 

 

Frage 9:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

 

Mit freundlichen Grüßen