6048/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen
haben am 8. Juli 2010 unter der Zl. 6047/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Humanitäre Hilfe, Auslandskatastrophenfonds und
Haiti-Hilfe“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die unabhängige Evaluierung der Humanitären Hilfe der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit zeigt sehr konkret bestimmte Herausforderungen für die
weitere Entwicklung unserer humanitären
Hilfe auf und formuliert auf dieser Basis
Empfehlungen für deren zukünftige strategische und organisatorische Ausgestaltung. Die
weitere Vorgangsweise und Umsetzung dieser von den Evaluatorinnen und Evaluatoren
vorgeschlagenen Empfehlungen wird derzeit
zwischen meinem Ressort und der Austrian
Development Agency (ADA) besprochen. Dies ist auch Ausdruck einer stärkeren
Koordinierungsfunktion meines Ressorts und der ADA.

Zu Frage 3:

Ob der Auslandskatastrophenfonds im jeweiligen Bundesfinanzgesetz weiterhin fix dotiert
werden wird, ist vom Ergebnis der kommenden Budgetverhandlungen abhängig.


Zu den Fragen 4 und 5:

Von den zugesagten EUR 2,8 Mio. an Bundesmitteln für Sofort- und Wiederaufbauhilfe nach
dem Erdbeben in Haiti wurden EUR 2,5 Mio. aus Mitteln des Auslandskatastrophenfonds,
EUR 200.000,- für Sachleistungen aus Budgetmittel des Bundesministeriums für Inneres und
EUR 100.000,- aus dem Budget meines Ressorts finanziert. Die genannten Beträge wurden
bereits zur Gänze ausbezahlt bzw. zur Anweisung gebracht. Angesichts des Ausmaßes der
Katastrophe halte ich die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel für
angemessen.