6048/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen
haben am 8. Juli 2010 unter der Zl. 6047/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Humanitäre Hilfe, Auslandskatastrophenfonds und
Haiti-Hilfe“
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die unabhängige
Evaluierung der Humanitären Hilfe der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit
zeigt sehr konkret
bestimmte Herausforderungen
für die
weitere Entwicklung unserer
humanitären Hilfe auf und formuliert auf dieser
Basis
Empfehlungen
für deren zukünftige strategische und organisatorische
Ausgestaltung. Die
weitere
Vorgangsweise und Umsetzung dieser von den Evaluatorinnen und
Evaluatoren
vorgeschlagenen Empfehlungen wird derzeit zwischen meinem Ressort und der Austrian
Development
Agency (ADA) besprochen. Dies ist auch Ausdruck einer stärkeren
Koordinierungsfunktion meines Ressorts und der ADA.
Zu Frage 3:
Ob der
Auslandskatastrophenfonds im jeweiligen Bundesfinanzgesetz weiterhin fix
dotiert
werden
wird, ist vom Ergebnis der kommenden Budgetverhandlungen abhängig.
Zu den Fragen 4 und 5:
Von den zugesagten
EUR 2,8 Mio. an Bundesmitteln für Sofort- und Wiederaufbauhilfe nach
dem
Erdbeben in Haiti wurden EUR 2,5 Mio. aus Mitteln des
Auslandskatastrophenfonds,
EUR
200.000,- für Sachleistungen aus Budgetmittel des Bundesministeriums
für Inneres und
EUR
100.000,- aus dem Budget meines Ressorts finanziert. Die genannten Beträge
wurden
bereits zur Gänze ausbezahlt bzw. zur Anweisung gebracht. Angesichts des
Ausmaßes der
Katastrophe halte ich die von
der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel für
angemessen.