6057/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
9.
Juli 2010 unter der Zl. 6167/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
„EU
Kommissionsurteil zu Temelin“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
ergangene Urteil unterstreicht die Bedeutung, welche Österreich und
die Europäische
Union
einer EU-rechtskonformen Umsetzung der UVP-Richtlinie beimessen und
bestärkt die
Bundesregierung in der laufenden Umsetzung ;der österreichischen
Anti-Atom-Politik, wie sie
im
Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode festgelegt ist.
Zu Frage 2:
Österreich
wird auch weiterhin darauf achten, dass das UVP-Verfahren betreffend den
Ausbau
des Kernkraftwerks (KKW) Temelín in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen der
UVP-Richtlinie
erfolgt.
Zu Frage 3:
Das
angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft
ein von der
Europäischen Kommission (EK) 2006 gegen die Tschechische Republik eingeleitetes
Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der UVP-Richtlinie in
tschechisches
Recht. Unabhängig davon prüft die EK derzeit, ob die Slowakische
Republik
die
UVP-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Ist dies nicht
der Fall
würde die EK beim EuGH auch gegen die Slowakische Republik Klage erheben.
Vor
diesem Hintergrund hat Österreich der EK seine diesbezüglichen
rechtlichen Bedenken
bekannt
gegeben und das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen genau.
Österreich wurde von der slowakischen Seite eine europarechtskonforme
Anwendung der
slowakischen Rechtsnormen in den Genehmigungsverfahren schriftlich zugesichert.
Zu den Fragen 4 und 5:
Wie im
Regierungsprogramm festgelegt, verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel,
dass
die im Anhang 1 der „Vereinbarung von Brüssel“ festgelegten
Sicherheitsziele
und -maßnahmen für das KKW Temelín vollständig
realisiert werden.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Österreich
wird in allen Fällen von kern technischen Anlagen, die negative
Auswirkungen auf
Österreich
haben oder haben könnten, alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur
Wahrung
österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. Das BMeiA bringt sich
laufend im Rahmen
geeigneter
bilateraler Kontakte auf politischer und diplomatischer Ebene - zuletzt
anlässlich
meiner Gespräche mit
Außenminister Schwarzenberg am 22. Juli 2010 bzw. Außenminister
Dzurinda am 23. August 2010 - wie auch in bilateralen
Nuklearexpertengesprächen in diesem
Sinne ein.