6057/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Juli 2010 unter der Zl. 6167/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „EU Kommissionsurteil zu Temelin“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Das ergangene Urteil unterstreicht die Bedeutung, welche Österreich und die Europäische
Union einer EU-rechtskonformen Umsetzung der UVP-Richtlinie beimessen und bestärkt die
Bundesregierung in der laufenden Umsetzung ;der österreichischen Anti-Atom-Politik, wie sie
im Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode festgelegt ist.

Zu Frage 2:

Österreich wird auch weiterhin darauf achten, dass das UVP-Verfahren betreffend den
Ausbau des Kernkraftwerks (KKW) Temelín in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
UVP-Richtlinie erfolgt.


Zu Frage 3:

Das angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft ein von der
Europäischen Kommission (EK) 2006 gegen die Tschechische Republik eingeleitetes
Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der UVP-Richtlinie in
tschechisches Recht. Unabhängig davon prüft die EK derzeit, ob die Slowakische Republik
die UVP-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Ist dies nicht der Fall
würde die EK beim EuGH auch gegen die Slowakische Republik Klage erheben.
Vor diesem Hintergrund hat Österreich der EK seine diesbezüglichen rechtlichen Bedenken
bekannt gegeben und das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen genau.
Österreich wurde von der slowakischen Seite eine europarechtskonforme Anwendung der
slowakischen Rechtsnormen in den Genehmigungsverfahren schriftlich zugesichert.

Zu den Fragen 4 und 5:

Wie im Regierungsprogramm festgelegt, verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel,
dass die im Anhang 1 der „Vereinbarung von Brüssel“ festgelegten Sicherheitsziele
und -maßnahmen für das KKW Temelín vollständig realisiert werden.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Österreich wird in allen Fällen von kern technischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf
Österreich haben oder haben könnten, alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Wahrung
österreichischer Sicherheitsinteressen nutzen. Das BMeiA bringt sich laufend im Rahmen
geeigneter bilateraler Kontakte auf politischer und diplomatischer Ebene - zuletzt anlässlich
meiner Gespräche mit Außenminister Schwarzenberg am 22. Juli 2010 bzw. Außenminister
Dzurinda am 23. August 2010 - wie auch in bilateralen Nuklearexpertengesprächen in diesem
Sinne ein.