6058/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juli 2010 unter der Zl.
6176/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufarbeitung von Missständen an der
Österreichischen Botschaft in
Budapest“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das neue Raum- und
Funktionsprogramm für die Österreichische Botschaft Budapest ist in
Bearbeitung und wird bis Ende
2010 fertiggestellt.
Zu Frage 2:
Die Amtswohnung im
Botschaftsgebäude wird dem Erstzugeteilten der Österreichischen
Botschaft
(ÖB) in Budapest zugewiesen werden.
Zu Frage 3:
Das Projekthandbuch dient als Richtlinie beim Objektwechsel.
Zu Frage 4:
Derzeit werden
Richtlinien erstellt, die eine „österreichische Note“ bei
Ausstattungen
gewährleisten sollen. Dazu zählen beispielsweise Bilder oder
Geschirr.
Zu Frage 5:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und
die
ÖB Budapest sind nachdrücklich bemüht, offene Fragen zur
Grundstücksgrenze zu klären.
Dies ist allerdings von der
Kooperation der zuständigen Bezirksbehörde (Selbstverwaltung
des 12. Budapester Bezirks) abhängig. Die Frage der Grundgrenze ist auch
im
Zusammenhang mit dem im Gange befindlichen Umwidmungsverfahren und mit der an
das
Grundstück grenzenden Zufahrtstraße zu sehen. Aus dem
gegenwärtigen Zustand ergeben
sich für die Republik Österreich
jedoch weder funktionelle noch wirtschaftliche Nachteile.
Zu Frage 6:
Die laufenden Bemühungen des BMeiA konzentrieren sich
derzeit auf die Lösung
eigentumsrechtlicher Fragen in Bezug auf Teile des Grundstücks,
worüber
Auffassungsunterschiede bestehen. Zu deren Klärung wurde ein
Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, auf dessen Basis sowie auf der
Grundlage eines bereits mit dem Bundesministerium
für Finanzen erarbeiteten Lösungskonzeptes ein Verkauf
durchgeführt werden soll.
Zu den Fragen 7 und 8:
Das
BMeiA strebt auf der Basis eines bereits vorliegenden Rechtsgutachtens eine
Nichtigkeit
des seinerzeitigen Kaufvertrages und eine Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes
an. Ich habe
diese österreichische Forderung bereits gegenüber der neuen
ungarischen Regierung
angesprochen, zuletzt
anlässlich des Besuches des ungarischen Außenministers in Wien im
Juli 2010.