6058/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juli 2010 unter der Zl. 6176/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufarbeitung von Missständen an der Österreichischen Botschaft in
Budapest“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das neue Raum- und Funktionsprogramm für die Österreichische Botschaft Budapest ist in
Bearbeitung und wird bis Ende 2010 fertiggestellt.

Zu Frage 2:

Die Amtswohnung im Botschaftsgebäude wird dem Erstzugeteilten der Österreichischen
Botschaft (ÖB) in Budapest zugewiesen werden.

Zu Frage 3:

Das Projekthandbuch dient als Richtlinie beim Objektwechsel.


Zu Frage 4:

Derzeit werden Richtlinien erstellt, die eine „österreichische Note“ bei Ausstattungen
gewährleisten sollen. Dazu zählen beispielsweise Bilder oder Geschirr.

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und die
ÖB Budapest sind nachdrücklich bemüht, offene Fragen zur Grundstücksgrenze zu klären.
Dies ist allerdings von der Kooperation der zuständigen Bezirksbehörde (Selbstverwaltung
des 12. Budapester Bezirks) abhängig. Die Frage der Grundgrenze ist auch im
Zusammenhang mit dem im Gange befindlichen Umwidmungsverfahren und mit der an das
Grundstück grenzenden Zufahrtstraße zu sehen. Aus dem gegenwärtigen Zustand ergeben
sich für die Republik Österreich jedoch weder funktionelle noch wirtschaftliche Nachteile.

Zu Frage 6:

Die laufenden Bemühungen des BMeiA konzentrieren sich derzeit auf die Lösung
eigentumsrechtlicher Fragen in Bezug auf Teile des Grundstücks, worüber
Auffassungsunterschiede bestehen. Zu deren Klärung wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, auf dessen Basis sowie auf der Grundlage eines bereits mit dem Bundesministerium
für Finanzen erarbeiteten Lösungskonzeptes ein Verkauf durchgeführt werden soll.

Zu den Fragen 7 und 8:

Das BMeiA strebt auf der Basis eines bereits vorliegenden Rechtsgutachtens eine Nichtigkeit
des seinerzeitigen Kaufvertrages und eine R
ückabwicklung des Rechtsgeschäftes an. Ich habe
diese österreichische Forderung bereits gegenüber der neuen ungarischen Regierung
angesprochen, zuletzt anlässlich des Besuches des ungarischen Außenministers in Wien im
Juli 2010.