606/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. März 2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0002-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 542/J betreffend „Energieeffizienz und Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 12. Jänner 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 und 13 der Anfrage:
Eingangs ist ausdrücklich festzuhalten, dass sich die Endenergieeffizienz-Richtlinie 2006/32/EG in Umsetzung befindet. Unmittelbar nachdem der erste Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan zeitgerecht per Ende Juni 2007 der Europäischen Kommission zugeleitet wurde, haben die Umsetzungsarbeiten begonnen.
Seitens meines Hauses wurde, unter Befassung aller betroffener und interessierter Ministerien, Institutionen und Interessenvertretungen, ein Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ausgearbeitet, der in der Folge einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde. In die darauffolgenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurden seitens meines Hauses stets die genannten betroffenen und interessierten Kreise eingebunden. Zwischen dem derzeitigen Verhandlungsstand und dem Begutachtungsentwurf bestehen abgesehen von geringfügigen Änderungen, die insbesondere die Schlussbestimmungen betreffen, keine Unterschiede.
Weiters steht mein Ministerium mit den Fachverbänden der Mineralölindustrie, des Energiehandels, den Gas- und Wärmeerzeugungsunternehmungen sowie dem Verband der Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs in laufenden Verhandlungen, die in den Abschluss von freiwilligen Vereinbarungen im Sinne des Art. 6 der RL 2006/32/EG münden sollen und für die zunächst die Ergebnisse aus dem „Grünbuch Energieeffizienz“ der E-Control abzuwarten waren. Derzeit laufen die letzten Verhandlungen betreffend den von den einzelnen Fachverbänden zu erreichenden Einsparungszielwert. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, erfolgen die Finalisierungsarbeiten zu den freiwilligen Vereinbarungen.
Inhalt dieser freiwilligen Vereinbarungen ist die Festlegung von Energieeinsparungszielen, die durch von Mitgliedsunternehmen der Fachverbände durchzuführende Maßnahmen erreicht werden sollen. Aufgrund dieses Ansatzes erscheint die gleichzeitige Schaffung eines Fonds derzeit nicht zweckmäßig.
Ebenso hat mein Ministerium insbesondere die Regierungsvorlage betreffend die 2. Ökostromgesetz-Novelle ausgearbeitet, in welcher auch Maßnahmen über die Forcierung von Energieeffizienz enthalten sind. Diese wurde im Ministerrat vom 7.5.2008 beschlossen und nach ihrer parlamentarischen Behandlung am 8.8.2008 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Ihr Inkrafttreten erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Darüber hinaus wurde, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes für die Legistik des Vergaberechts, auf Anregung meines Ministeriums erfolgreich eine Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006 veranlasst, in dessen § 19 nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Endenergieeffizienz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen festgeschrieben wurde.
Im Bereich des Bundeshochbaus wurden schon im Jahre 1979 als Antwort auf die vorangegangene Ölkrise die Energie-Sonderbeauftragen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe war und ist es, in den von Bundesdienststellen genutzten Objekten den Energieverbrauch zu senken. Als Instrumente gelangen etwa die Energiever-brauchskontrolle (monatliche Energiebuchhaltung und Jahresenergiestatistik), die Nutzerberatung (Schulungen im Hinblick auf den sinnvollen Umgang mit Energie) und in Zusammenarbeit mit dem Bundeshochbau als Gebäudeerhalter die Umsetzung von Investitionen für energiesparende Maßnahmen (Wärmedämmung der Gebäudehülle, Fenster mit besserem Wärmedurchgangskoeffizienten, Verbesserung der Heizungsanlagen, Steigerung des Anlagenwirkungsgrades durch Erneuerung schlechter Heizkessel, Optimierung des Wärmeverteilungssystems und dgl.) zur Anwendung.
In diesem Zusammenhang wird durch Substitution fossiler Energieträger - aufgrund der innovativen Energiebereitstellungssysteme - Energie eingespart und werden gleichzeitig die Emissionen schädlicher Abgase erheblich reduziert. Dabei wurden im Zeitraum 1979 bis 1999 Investitionen für energiesparende Maßnahmen in Höhe von rund € 360 Mio. in etwa 8.000 Bauvorhaben umgesetzt.
All diese Maßnahmen bewirken, dass der spezifische Endenergieverbrauch im Bundesbereich kontinuierlich sinkt, so im Zeitraum 1979 bis 2007 um die Hälfte.
Eine weitere Schwerpunktmaßnahme des Bundeshochbaus ist das Umwelt- und Energiesparprojekt "Bundescontracting 500", das im Jahre 2001 mit Ministerratsbeschluss eingeleitet wurde. Bei diesem Projekt werden durch Drittfinanzierung in einem Zeitraum von zehn Jahren bei rund 230 Bundesdienststellen Investitionen für energietechnische Verbesserungen in der Höhe von ca. € 16 Mio. getätigt. Die jährliche garantierte Energieeinsparung beträgt 20%.
Über das
gesamte Energiemanagement des Bundes spannt sich ein enges Monitoring- und
Controllingsystem, das unterstützt durch eine Energiedatenbank
(GISY) u. a. jährliche Berichte und Analysen, vom Gesamtenergieverbrauch
bis in jede einzelne erfasste Liegenschaft bzw. Dienststelle, ermöglicht.
Diese Daten sind für die Beratung und Betreuung der Nutzer von erheblicher
Bedeutung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird bei seinen bundeseigenen Objekten auch weiterhin mit energieeffizienten Maßnahmen zur Minimierung des Energieeinsatzes beitragen.
Im Zusammenhang mit der RL 2006/32/EG wurden bzw. werden vom Bundeshochbau folgende Maßnahmen gesetzt:
· Energieeinkauf über BBG
· Energiemanagement und Monitoring über die Energiesonderbeauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
· Tausch von Heizungssystemen, Steuerungen, etc. als Energiesparmaßnahme
· Umstieg auf nicht fossile Brennstoffe (im Raum Wien: Umrüstung auf Fernwärme zu 90% erfolgt).
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde die Österreichische Energieagentur (AEA) beauftragt, die gesamte Evaluierung sowie das Monitoring für die Richtlinie 2006/32/EG zu überwachen und zu betreuen. In diesem Zusammenhang wurde daher von der AEA eine Monitoringstelle eingerichtet, welche im letzten Jahr online ging. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend festgelegten Evaluierungsaufgaben der AEA werden daher auch die in den freiwilligen Vereinbarungen festgelegten Zielwerte überprüft werden.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Um einem Verfehlen der Ziele frühzeitig vorzubeugen, ist seitens meines Ministeriums geplant, die gesetzten Maßnahmen laufend zu evaluieren und, falls erforderlich, die Vertragspartner des Bundes zu weiteren Maßnahmen zu verpflichten. Erforderlichenfalls besteht die Möglichkeit, die freiwilligen Vereinbarungen zu kündigen und stattdessen die Setzung hoheitlicher Maßnahmen mittels Gesetzes vorzusehen.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Die in der RL 2006/32/EG im Anhang I genannten „Leitlinien" zur Quantifizierung der Early Actions wurden auf EU-Ebene noch nicht harmonisiert. Daher kann auch der Anteil der Early Actions am Energieeinsparrichtwert noch nicht verbindlich berechnet werden.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Einheitliche Monitoringmechanismen wurden im Rahmen eines von der AEA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betreuten partizipativen Prozesses bereits erarbeitet, der Vorschlag zu diesen Monitoringmechanismen kann über die Website der Monitoringstelle unter www.monitoringstelle.at eingesehen werden. Weiters wird von der AEA eine Datenbank zur Verfügung gestellt, die zur Erfassung von Energieeffizienzmaßnahmen, zur Berechnung der Energieeinsparungen und damit zum Energieeffizienzmonitoring dient. Das nationale Energieeffizienzmonitoring gemäß der Richtlinie 2006/32/EG erfolgt über die bei der AEA angesiedelte Monitoringstelle.
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und in Abstimmung mit diesem beteiligt sich die AEA aktiv an den Arbeiten, Sitzungen und Diskussionen für ein harmonisiertes europäisches Berechnungsmodell. Der Zeitpunkt des Vorliegens eines solchen ist derzeit noch nicht absehbar.
Antwort zu den Punkten 19 bis 24 der Anfrage:
Funktionale und synergetische Zusammenhänge bestehen nicht unmittelbar, da die Arbeiten der AEA gemäß Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode in die Entwicklung und Erstellung des 1. Energieeffizienz-Aktionsplans (EEAP) mündeten, welcher bereits im Sommer 2007 an die Europäische Kommission übermittelt wurde und der sich ausschließlich auf die Inhalte der Richtlinie 2006/32/EG auf dem Gebiet der Endenergieeffizienz bezieht. Das "Grünbuch Energieeffizienz" der Energie-Control GmbH hingegen wurde erst im Verlauf des Jahres 2008 erstellt und erfasst darüber hinaus auch die übrigen Bereiche der Energieeffizienz.
Da sich die Arbeiten der Monitoringstelle auf den 1. sowie die Erstellung des 2. EEAPs beziehen, bestehen schon aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung keine unmittelbaren synergetischen Zusammenhänge. Es werden allerdings Maßnahmen des Grünbuchs der Energie-Control GmbH hinsichtlich deren Durchführbarkeit geprüft werden.
Antwort zu den Punkten 25, 27 und 29 der Anfrage:
Rechtsgrundlage für die Erstellung eines Grünbuchs Energieeffizienz bilden Art. 17 B-VG sowie § 25 Abs. 1 Ökostromgesetz.
§ 25 Abs. 1 Ökostromgesetz lautet:
„(1) Die Energie-Control GmbH hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Elektrizitätsbeirat jährlich spätestens Ende Juni einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden und welche Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren erfolgt sind. Im Bericht sind detaillierte Analysen über Ausmaß und Ursache der Stromverbrauchsentwicklung, ergänzt mit Maßnahmenoptionen zur Reduktion des Stromverbrauchs anzuführen. Im Bericht können Vorschläge zur Verbesserung oder Adaptierung der Fördermechanismen und sonstiger Regelungen dieses Gesetzes enthalten sein. Überdies soll der Bericht die Mengen sowie die Aufwendungen für elektrische Energie aus anerkannten Anlagen auf Basis von Sonne, Erdwärme, Wind, Wellen- und Gezeitenenergie, Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas (Ökostromanlagen sowie Hybrid- und Mischfeuerungsanlagen) beinhalten.“
Die externen Aufwendungen für die Erstellung des Grünbuchs und die Durchführung des Energieeffizienz-Symposiums betrugen € 64.078,58 exkl. MWSt.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Die entsprechende Stelle des Ministerratsvortrages lautet:
„Ebenfalls bis zum Sommer 2008 ist von der Energie-Control GmbH ein Grünbuch zur Dämpfung des Stromverbrauchswachstums sowie des Energieverbrauchswachstums vorzubereiten, in dem Maßnahmenoptionen bewertet werden und für eine wirksame Umsetzung erforderliche gesetzliche Anpassungen anzugeben sind.“
Antwort zu den Punkten 28 und 30 bis 37 der Anfrage:
Seitens der Energie-Control GmbH sind beispeielsweise entsprechende Berücksichtigungen der Vorschläge bei Strom- und Gasversorgern und insbesondere den Netzbetreibern vorgesehen. So soll die Verbrauchserfassung von elektrischer Energie und Gas auf moderne Messgeräte umgestellt werden, um den Verbrauchern zeitnahe Informationen über ihren Verbrauch zu geben.
In Umsetzung der Endenergieeffizienz-Richtlinie und des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode wird seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bis Jahresende 2009 zunächst die Vorlage einer energiepolitischen Gesamtstrategie geplant, welche mit den Stakeholdern erarbeitet und auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beinhalten wird. Die Vorschläge sind im Detail mit den weiteren davon betroffenen Gebietskörperschaften zu erörtern.
Der erwähnte Masterplan Energieeffizienz wird integrierender Bestandteil dieser energiepolitischen Gesamtstrategie sein.
Antwort zu Punkt 38 der Anfrage:
Das EU-Ziel, die Energieeffizienz EU-weit um 20% bis 2020 zu verbessern, wird von Österreich vollinhaltlich unterstützt.