6066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am 9. September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0178-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6111/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowie nicht zuletzt aufgrund des Datenschutzes nur jene Daten in der Steuererklärung erfasst, die für die Ermittlung der Abgabenpflicht relevant sind.

 

Daher wird in der Einkommensteuererklärung (E1) nicht unterschieden, ob es sich bei der Quelle von Kapitalerträgen um Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Ebenso wenig wird nach Art der Kapitalanlage unterschieden und somit auch Dividenden nicht von anderen Erträgen getrennt. Es gibt auch keine getrennten Kennzahlen für GesmbH-Anteile oder Aktien.


Die erläuternden Ausführungen zu Frage 2. betreffend Nicht-Zurechenbarkeit von Steuer-erträgen – hier: zur Art der Kapitalanlage – gelten auch in diesem Zusammenhang.

 

Beantwortet werden können daher nur jene Fragen, bei denen die Quelle des Kapitalertrages und ein zugehöriger fixer Steuersatz bzw. eine fixe Obergrenze aus den Kennzahlen im Formular E1 ersichtlich sind.

 

Aus den angeführten Gründen können daher nur folgende Kennzahlen (KZ) aus dem Erklärungsformular E1 ausgewertet werden:

 

KZ 369

Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (insbesondere Dividenden), einschließlich der davon einbehaltenen bzw. zuzüglich der vom Schuldner übernommenen Kapitalertragsteuer

 

Jahr

Fälle

Summe Kennzahl

2005

1.120

34.629.992,18

2006

1.178

52.534.904,87

2007

1.086

66.082.801,41

2008

926

31.644.960,41

2009

376

5.371.310,13

 

 

KZ 754

Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind

 

Jahr

Fälle

Summe Kennzahl

2005

12.034

174.874.134,22

2006

12.735

189.610.482,84

2007

12.905

236.448.977,27

2008

10.805

196.202.590,31

2009

3.372

29.328.722,63

 


KZ 756

Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (Tarifbesteuerungs-option statt 25 %)

 

Jahr

Fälle

Summe Kennzahl

2005

615

13.287.504,29

2006

603

24.039.664,08

2007

545

12.887.747,16

2008

514

15.697.155,17

2009

136

1.599.477,10

 

Veranlagung 2009 jeweils noch nicht abgeschlossen

 

Zu 2.:

Beim geltenden System der Einkommensteuer handelt es sich um eine synthetische Steuer. Die Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten werden zusammengezählt und nach Abzug von weiteren Positionen (im Gesetz definiert) in ihrer Gesamtheit nach einem progressiven Tarif besteuert. Es kann daher nicht ausgewertet werden, welche Steuereinnahmen auf die einzelnen Einkunftsarten entfallen.

 

 

Zu 3.:

Aus den bereits genannten Gründen sind die Informationen über die gewünschten Gruppen in dieser Detailliertheit in der Datenstruktur der Grunddatenverwaltung der österreichischen Finanzverwaltung nicht gespeichert. Es wird bei der Erfassung nicht auf die in der Anfrage aufgelisteten Rechtsformen abgestellt, sondern diese folgt der international verbindlichen ÖNACE 2008. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass keine derartigen Angaben gemacht werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.