6066/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 9. September 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0178-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6111/J vom 9. Juli 2010 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowie nicht zuletzt aufgrund des Datenschutzes nur jene Daten in der Steuererklärung erfasst, die für die Ermittlung der Abgabenpflicht relevant sind.
Daher wird in der Einkommensteuererklärung (E1) nicht unterschieden, ob es sich bei der Quelle von Kapitalerträgen um Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Ebenso wenig wird nach Art der Kapitalanlage unterschieden und somit auch Dividenden nicht von anderen Erträgen getrennt. Es gibt auch keine getrennten Kennzahlen für GesmbH-Anteile oder Aktien.
Die erläuternden Ausführungen zu Frage 2. betreffend Nicht-Zurechenbarkeit von Steuer-erträgen – hier: zur Art der Kapitalanlage – gelten auch in diesem Zusammenhang.
Beantwortet werden können daher nur jene Fragen, bei denen die Quelle des Kapitalertrages und ein zugehöriger fixer Steuersatz bzw. eine fixe Obergrenze aus den Kennzahlen im Formular E1 ersichtlich sind.
Aus den angeführten Gründen können daher nur folgende Kennzahlen (KZ) aus dem Erklärungsformular E1 ausgewertet werden:
KZ 369
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (insbesondere Dividenden), einschließlich der davon einbehaltenen bzw. zuzüglich der vom Schuldner übernommenen Kapitalertragsteuer
|
Jahr |
Fälle |
Summe Kennzahl |
|
2005 |
1.120 |
34.629.992,18 |
|
2006 |
1.178 |
52.534.904,87 |
|
2007 |
1.086 |
66.082.801,41 |
|
2008 |
926 |
31.644.960,41 |
|
2009 |
376 |
5.371.310,13 |
KZ 754
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind
|
Jahr |
Fälle |
Summe Kennzahl |
|
2005 |
12.034 |
174.874.134,22 |
|
2006 |
12.735 |
189.610.482,84 |
|
2007 |
12.905 |
236.448.977,27 |
|
2008 |
10.805 |
196.202.590,31 |
|
2009 |
3.372 |
29.328.722,63 |
KZ 756
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (Tarifbesteuerungs-option statt 25 %)
|
Jahr |
Fälle |
Summe Kennzahl |
|
2005 |
615 |
13.287.504,29 |
|
2006 |
603 |
24.039.664,08 |
|
2007 |
545 |
12.887.747,16 |
|
2008 |
514 |
15.697.155,17 |
|
2009 |
136 |
1.599.477,10 |
Veranlagung 2009 jeweils noch nicht abgeschlossen
Zu 2.:
Beim geltenden System der Einkommensteuer handelt es sich um eine synthetische Steuer. Die Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten werden zusammengezählt und nach Abzug von weiteren Positionen (im Gesetz definiert) in ihrer Gesamtheit nach einem progressiven Tarif besteuert. Es kann daher nicht ausgewertet werden, welche Steuereinnahmen auf die einzelnen Einkunftsarten entfallen.
Zu 3.:
Aus den bereits genannten Gründen sind die Informationen über die gewünschten Gruppen in dieser Detailliertheit in der Datenstruktur der Grunddatenverwaltung der österreichischen Finanzverwaltung nicht gespeichert. Es wird bei der Erfassung nicht auf die in der Anfrage aufgelisteten Rechtsformen abgestellt, sondern diese folgt der international verbindlichen ÖNACE 2008. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass keine derartigen Angaben gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen